Fahrschulvertrag
Hallo,
hätte dort mal eine Frage. Habe mit letztes Jahr im Jan. mit der Fahrschule begonnen, zu diesem Zeitraum war ich minderjährig, mein Vater hat also als gesetzl. Vertreter mit unterschrieben. Nun hatte ich leider getrödelt. Im Juni bin ich dann volljährig gewurden und ausgezogen. Die Theoretische Prüfung habe ich im Sep. '10 abgeschlossen im Feb. diesen Jahres hatte ich dann praktische Prüfung und bin leider einmal durchgefallen, als ich dann die Prüfung wiederholen wollte sagte mir die Firma der Fahrschule ich müsste erst einmal die angefallenen Kosten der in den letzten verursachten Fahrstunden zahlen. So weit so gut.
Bis zum Sep. hatte mir mein Vater die Rechnungen auch bezahlt nun da der Kontakt zu ihm aber immer schlechter gewurden ist, schickte er mir die Rechnungen zurück und weigerte sich zu zahlen. Da ich weniger wie 200 € pro Monat besitze kann ich diese Kosten in Höhe von ca. 700 € nicht zahlen. Meine Frage nun ob es denn nicht möglich ist das mein Vater Zahlungspflichtig ist?
Da er ja den Vertrag zu Zeiten meiner Minderjährigkeit unterschrieben hat? Oder hätte der Fahrschullehrer ihn nicht etwas unterschreiben lassen müssen das er für die Kosten aufkommt. (Unter 18)
Oder hätte der Fahrschullehrer mich mit 18 einen neuen Vertrag unterschreiben lassen müssen? So das ich nun auf die Kosten aufkommen muss?
Was kann man da machen?
Danke schonmal im Vorraus
3 Antworten
also ich hab nochmal drüber nachgedacht und ich glaube es ist so:
(nach §311 bgb) ist ein rechtsgeschäft zwischen dem fahrlehrer und deinem vater zustande gekommen. der gegenstand ist dabei ja, dass der fahrlehrer dich unterrichtet und dein vater dafür eine summe bezahlt.
also hätte dein fahrlehrer nachdem du 18 geworden bist den vertrag neu aufsetzen müssen und von dir selbst unterschreiben lassen müssen damit er auf dich übergeht und den alten mit deinem vater kündigen.
dein vater verhält sich also aktuell meiner meinung nach vertragswidrig.
steht ja auch schon unten :) - hab mich geirrt
Meine Frage nun ob es denn nicht möglich ist das mein Vater Zahlungspflichtig ist?
Da er ja den Vertrag zu Zeiten meiner Minderjährigkeit unterschrieben hat? Oder hätte der Fahrschullehrer ihn nicht etwas unterschreiben lassen müssen das er für die Kosten aufkommt. (Unter 18)
Dein Vater hat genehmigt, daß Du als Minderjährige/r einen Vertrag schließen konntest. Ab Deiner Volljährigkeit bist Du verantwortlich.
Oder hätte der Fahrschullehrer mich mit 18 einen neuen Vertrag unterschreiben lassen müssen? So das ich nun auf die Kosten aufkommen muss?
Nein. Warum denn? Du hast mit der Fahrschule schon einen Vertrag.
Was kann man da machen?
Zahlen oder mit dem Vertragspartner reden.
Was ist das denn für eine asoziale Einstellung? Du trödelst bei der Fahrschule, Du hast wenig und schlechten Kontakt zu Deinem Vater - aber zahlen soll er, weil Du nicht dazu in der Lage bist...
Dein Vertrag, Deine Ausbildung, Deine Verpflichtung! Wenn Du das Geld nicht hast, dann mußt Du halt mit dem Führerschein aufhören. So ist das, wenn man erwachsen ist! Willkommen im wirklichen Leben!
Du weißt ja gar nicht was vorher vorgefallen ist. Mein Vater hatte mich vorher um mein Sparbuch betrogen und 8000 euro von mir entwendet, das für die Fahrschule genutzt werden sollte und aus diesem Grunde ist der Kontakt abgebrochen wurden.
Du solltest mal DEINE Einstellung überprüfen wenn du mit solchen Begriffen um dich schmeißt auch wenn du die Person nicht kennst.
also wenn das wirklich so ist, dann solltest du versuchen, das sparbuch bei deinem alten herren einzuklagen...
lg, anna
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die absolut nichts miteinander zu tun haben! Also müssen sie auch unabhängig voneinander behandelt und beurteilt werden.
Aber vielleicht ist man mit 18 wirklich einfach noch zu jung, um das zu erkennen.
die justiz funktioniert leider nicht immer gerecht sondern nur geregelt.
ich vermute mal dass der vater in dem fall die verantwortung trägt weil er als einzige voll geschäftsfähige person unterschrieben hat.
moralisch finde ich aber auch definitiv dass du das ganze selber bezahlen solltest.
Durch die Volljährigkeit geht der Vertrag doch aber auf ihn über.
nein. bis zu dem zeitpunkt ist er ja gewissermaßen nur gegenstand des vertrags.
das gesetz geht ja davon aus dass die eltern für ihre schützlinge entscheiden. wenn im vertrag also nicht steht dass nach der volljährigkeit der vertrag auf ihn übergeht und er nicht mit unterschrieben hat kann man da nichts rütteln.
Er schreibt aber, daß sein Vater damals mitunterschrieben hat. Also er selber als Fahrschüler und der Vater als gesetzlicher Vertreter.
ach ich les grad es haben wohl beide unterschrieben. hm.
trotzdem würde ich sagen dass er ja als nicht voll geschäftsfähige person nicht der hauptakteur bei der sache ist sondern der vater.
vielleicht solltest du mal einen blick in den vertrag werfen ob da was drinsteht.
ne..ist doch anders.
also das geschäft ist mit ihm zustande gekommen, da der gesetzliche vertreter eingewilligt hat. er hat aber für eine zeit die schuld übernommen zu bezahlen obwohl er nicht dazu verpflichtet war, weil ja das geschäft nicht mit dem vater war.
ok ..alles gut er muss doch selber bezahlen...hach mein glaube an gerechtigkeit ist wiederhergestellt ;)
Also wenn ich das richtig gelesen habe, hat er mitunterschrieben. Im Juni wurde er dann volljährig und hat das Vertragsverhältnis (durch schlüssiges Handeln) fortgesetzt. Bis September (oder sogar Februar?) hat der Vater aus reiner Nettigkeit dann noch gezahlt.
Ich habe damals gelernt, daß ein Vertrag zustande kommt bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Eine Schriftform ist nur in den seltensten Fällen zwingend vorgeschrieben. Der Fahrlehrer hat ihn unterrichtet, er selber hat die Leistung (Fahrstunden) in Anspruch genommen. Und da er volljährig ist, ist ein Vertrag zustande gekommen - und damit ist er auch zahlungspflichtig und nicht mehr der Vater.
EDIT: Du warst schneller und schon fertig mit kommentieren,als ich noch geschrieben habe! :-)
find ich gut wenigstens sind wir einer meinung dann kann ich ja beruhigt schlafen gehen ;)
Nein. Der Vertrag mit dem Fragesteller ist mit diesem abgeschlossen wurden, der Vater hat nur eingewilligt (§ 107 BGB).