Fahrschule behält meinen Führerschein als Pfand?
Ich habe bei denen noch eine offene Rechnung. Ich habe heute 400€ bezahlt und gesagt das ich den Rest erst in den nächsten 2 Monaten bezahlen kann. 1000 € habe ich schon bei der Anmeldung bezahlt. Trotzdem hat die Fahrschule den Führerschein behalten. Dürfen die das?
10 Antworten
Du hast 1000 EUR schon gezahlt jetzt dann noch mal 400 EUR wieviel wäre dann jetzt noch offen?
Nein wenn Du deine Prüfung bestanden hast bekommst Du doch gleich den Führerschein ausgehändigt. Man kann mit einer Fahrschule auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
Deine Story ist für mich nicht ganz glaubwürdig...
Autsch....
Hallo NinaASS,
es ist zwar nicht unüblich, das Fahrschulen den Führerschein bis zur vollständigen Bezahlung der Ausbildungskosten einbehalten, aber zulässig ist diese Praxis nicht.
Die Fahrschulen können hier kein Pfandrecht geltend machen, denn das BGB sagt zum Pfand folgendes:
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§ 1204 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen (Pfandrecht).
(2) Das Pfandrecht kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.
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Der fett dargestellte Text bedeutet:
Die Sache, sprich der Führerschein muss geeignet sein, dass der Gläubiger(sprich der Fahrschullehrer), die Sache (sprich den Führerschein) verwertet, wenn er sein Geld von Dir nicht bekommt.
Ein Führerschein ist aber ein personengebundenes Dokument, dass eben nicht geeignet ist, vom Fahrschullehrer verwertet zu werden, wenn er sein Geld nicht bekommt.
Insofern scheidet der Führerschein als Pfandmittel aus.
Im übrigen, bist Du unabhängig ob Du die Fahrschulgebühren beglichen hast, durch die bestandene Fahrprüfung berechtigt ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen. Die FEV schreibt aber das mitführen des Führerscheins vor, so dass es vom Fahrschullehrer sittenwidrig ist den Führerschein einzubehalten. Zur Wirksamkeit Sittenwidriger Verträge sagt das BGB folgendes:
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§ 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
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Das heißt, egal was vereinbart wurde, der Fahrschullehrer muss Dir die Fahrerlaubnis aushändigen, wenn Du da drauf bestehst.
Auf der anderen Seite, bist Du natürlich nicht berechtigt, einfach zu sagen, dass Du erst in zwei Monaten zahlen kannst.
Der Fahrlehrer braucht Dir nur eine ganz kurze Frist von ein bis zwei Wochen zur Zahlung geben, danach kann er beim Gericht ein Mahnbescheid beantragen. Wenn Du dann nicht innerhalb von zwei Wochen zahlst, kann der Fahrlehrer einen Vollstreckungsbescheid beantragen und mit dem Vollstreckungsbescheid einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen.
Ich an Deiner Stelle würde also nicht auf die Herausgabe des Führerscheins pochen, wenn Du nicht zahlen kannst, sondern würde erst einmal ohne Führerschein fahren.
Wirst Du von der Polizei angehalten, kann sie über Funk überprüfen ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist.
Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird das nicht mitführen des Führerscheins wie folgt geahndet:
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Tatbestandsnummer: 204100
Tatvorwurf: Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Mit Zahlung der 10,00 Euro hätte sich die Sache dann erledigt. Auswirkungen wegen der Probezeit hat der Verstoß nicht.
Aber erstens ist es unwahrscheinlich, dass man angehalten wird.
Und zweitens kannst Du den kontrollierenden Polizeibeamten ja erklären, dass Dein Fahrlehrer den Führerschein bis zur endgültigen Zahlung nicht rausgeben will. Vielleicht verzichten die dann ja auf die 10,00 Euro
Schöne Grüße
TheGrow
dürfen die nicht, die Fahrschule muss das höchstens auf zivilen weg einklagen, geh zur Fahrschule und ruf die Polizei, erkläre dennen das, und du bekommst den gleichen Tag sofort wieder, auserdem hat sich die Fahrschule (also der Besitzer oder der Angestellte) damit strafbar gemacht und du kannst den anzeigen wegen Erpressung, Nötigung und Unterschlagung
Wieso zahlst du nicht einfach gleich? Bzw erst mal Geld ran schaffen und dann den Führerschein machen. Ich hätte glaube auch so gehandelt. Was meinst du, was wäre, wenn jeder Fahrschüler das abzieht ? Geld nach paar Monaten bringen?
Ich habe immer erst gezahlt und dann die Leistung in Anspruch genommen und alles kein Problem.
Wenn in deinem Vertrag steht das die das dürfen und du unterzeichnet hast dann musst du einfach bezahlen. Was willst du überhaupt mit einem Führerschein wenn du nicht mal den Schein komplett bezahlen kannst?
Ich lebe in nrw. Theorie habe ich im ersten Versuch geschafft, Praxis im 2ten. Fahrstunden brauchte ich 17 statt in der Grundrechnung angegeben 6