Muss die Fußbodenheizung nach einem Wasserschaden getrocknet werden?
Ich habe von einem Bauträger eine Eigentumswohnung gekauft, am 1.11 sollte die Übergabe sein. Leider ist an der Whirlepoolbadewanne ein Schlauch geplatzt, der Inatallateur schiebt es auf den Schlauch und der Badewannenvertreiber auf den Installateur :( ich muss wohl einen Gutachter holen. Wer mir diesbezüglich ein paar Tips geben kann... ich wäre froh. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Fußbodenheizung getrocknet werden muss, da ja Dämmatten verlegt wurden. Im Keller stand das Wasser Knöchelhoch und im Obergeschoss war es vom Dampf nass an Wänden, Türen und Fenstern, viele Möbel und Türen sind hinüber. Ich habe sogar am Plafond zum Nachbarn über uns Streifen gesehen, ist vielleicht auch da durch den Dampf Wasser in der Dämmung? Angeblich hatte das Wasser 40Grad, daher der Dampf. Der Nachbar am anderen Ende hat ebenfalls Wasser im Keller und im Kellerbereich zwischen den unteren Wohnungen ist auch alles nass. Ich würde gerne wissen, ob eine eigene Trocknungs-Firma kommen muss, denn der Bauträger ließ Trockner aufstellen, aber das reicht nach Meinung unseres Architekten sicher nicht aus und zwar wegen der Dämmung in der Fussbodenheizung. Was ist mit den anderen Dämmungen? Bitte Hilfe, bin verzweifelt :(
3 Antworten
Vorgehensweise exakt wie SuziSorglos es genannt hat.
Wobei der Santärler voll in der Haftung ist. Er hat die Gewährleistung für seine Leistung und die von ihm verarbeiteten Materialien zu leisten. Wen er Bedenken gehabt hätte, den Schauch zu verwenden, hätte er SCHRIFTLICH Bedenken anmelden müssen.
In der Hoffnung, dass seine Versicherung die Kosten übernimmt, wird sich die Gebäudeversicherung bzw. hier die Bauleistungsversicherung die Sanierungsmaßnahmen übernehmen.
Hattest du schon eine Abnahme? Falls nicht, ist dein Vertragspartner der Bauträger. Der muss sich um alles kümmern. Wenn du zwischenzeitlich in ein Hotel musst, reiche die Kosten als Schadensersatz beim Bauträger ein. Bzw. beim Haftpflichtversicherer des Santärlers. Je nachdem wie schnell die Haftplicht reagiert und auf der Matte steht. Aber wie gesagt: Vertragspartner ist der Bauträger, der muss alles vorantreiben. Achte aber darauf, dass alle betroffenen Bauteile fachgerecht getrocknet werden. Oberflächliche Trocknung reicht nicht. (Je nach Dämmung wäre der Worst Case, dass der Estrich erneuert werden muss).
Es ist hier dringend anzuraten, nach entsprechender Feuchtigkeitsmessung die technische Trocknung der Estrichdämmschicht einleiten zu lassen. Das ist auch bei einer wasserführenden Fußbodenheizung möglich, da es genügend große Zwischenräume zwischen den Heizschlangen gibt. Mittels Thermografie wird die Lage der Heizungsrohre bestimmt, um deren Beschädigung bei Einbringen der Bohrungen für die Trocknung zu vermeiden.
Da es sich um einen Leitungswasserschaden an Gebäudeteilen handelt, sollte hier umgehend auch der Gebäudeversicherer informiert werden, ggfs. sorgt der auch für den Einsatz eines geeigneten Trocknungsunternehmens.
Da muss ein Bausachverständiger ran, normalerweise ist der Fussboden durch Bohrungen zu öffnen, dort werden Trockner angeschlossen. Durch die Fussbodenheizung ist das sicher nicht möglich und aus dem Grund müsste der gesamte Fussboden raus. Wer der Schuldige ist, kann doch leicht ermittelt werden, Der Installateur hat das Teil angeschlossen und sollte nach Anschluss auf Dichtheit überprüfen. Da muss schon eine Menge an Wasser ausgetreten sein.
Der Schlauch ist regelrecht explodiert...
hoffentlich hat der Installateur ne gute Versicherung
Außerdem hat er den Schlauch angeschlossen, obwohl er ihn für nicht geeignet hielt, dass hat er zugegeben.
hoffentlich mit genügend Zeugen. Nur allein Trockner reichen nicht.
Das seh ich genauso, blöd hält das wir Samstag einziehen wollten und die alte Wohnung nur mehr 1Monat läuft :( ich meine auch das ne Dichtheitsorobe Pflicht ist. Und ohne der das Wasser an zu lassen ist ne Frechheit. Außerdem hat er den Schlauch angeschlossen, obwohl er ihn für nicht geeignet hielt, dass hat er zugegeben.