Was unternimmt das Jugendamt bei häuslicher Gewalt?
Ich habe eine 8 Jährige Tochter. Ich lebe mit ihr und meinem Freund (nicht der Vater) zusammen. Mit dem leiblichen Vater teile ich mir das Sorgerecht für unsere Tochter. Neulich hatte ich mit meinem Freund riesen Zoff. Er ist ausgerastet und ich was gezwungen die Polizei anzurufen. Da meine Tochter mit im Haus war musste die Polizei das Jugendamt informieren. Ich hatte auch bereits ein Gespräch beim Jugendamt und habe alles aufgeklärt. Von meinem Freund habe ich mich auch getrennt. Jetzt meine Frage. Wird der Kindesvater darüber auch informiert? Wir haben leider ein sehr schlechtes verhältniss zu einander und wenn er von dem Streit und Polizei erfahren würde, dann gebe es noch mehr ärger. Und ich könnte mir auch vorstellen, dass er mir unsere Tochter auch versuchen würde wegzunehmen. Er wartet nur auf sowas das ich einen Fehler mache.
9 Antworten
Jetzt stell dir mal vor es wäre anders herum gewesen. Die Freundin deines Ex (ich meine den Kindsvater) wäre so ausfallend geworden in der Gegenwart deiner Tochter, dass man die Polizei rufen mußte. - Und keiner erzählt dir was davon.... Klar möchte er das wissen, klar wird er sauer.
Ich würde die Flucht nach vorne antreten. Rufe den Kindsvater selber an und erzähle ihm was passiert ist. Das ist auf jeden Fall besser, als wenn es ihm andere erzählen oder es es vom Jugendamt erfährt. Ein Donnerwetter bekommst du so oder so. Nur so wird er dir dann in Zukunft eher vertrauen, als wenn du anfängst wichtige Sachen zu verheimlichen. So kannst du ihm auch gleich berichten, dass du den Kerl zum Schutze deines Kindes sofort entfert hast.
Zu Deiner Überschriftsfrage: Das Jugendamt wird sondieren, was das Beste für Deine Tochter ist und danach handeln. Immerhin kannst Du dafür sorgen, dass Dein Freund Dich nicht mehr belästigt, indem Du, ihm sagst, wenn er noch einmal bei Dir anläutet, würdest Du eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches gegen ihn aufgeben. Der Kindesvater - hier kommt es sehr stark auf seine Beziehung zu dem Kind an. Wie ich schon sagte, ist das Jugendamt v. a. bestrebt, das Wohl des Kindes sicher zu stellen.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Vater informiert wird, ja. Und das ist auch wichtig - würdest du etwa wollen dass bei ihm sonstwas passieren kann, und man informiert dich nicht...?
Manchmal hat man eben Auseinandersetzungen, so ist das im Leben. Das wirst austragen müssen.
Das ist aber noch lange keine Grundlage dir das Kind "wegzunehmen". Du sagst ja, die Sache ist auch mit dem Jugendamt geregelt. Im Normalfall hat das keinerlei weitere Folgen.
Wäre ja noch schöner, wenn der Vater des Kindes davon nichts erfahren würde.
Ihr habt das geteilte Sorgerecht, also geht ihn das sehr wohl etwas an.
Du hast dich von deinem Freund getrennt, es besteht also keine Gefahr, dass sich so eine Situation wiederholt oder sogar noch steigert. Somit gibt es keinen Grund, dir das Kind "wegzunehmen".
Das Kind hat es durch die häusliche Auseinandersetzung schwer genug. Kein Jugendamt, kein Psychologe und letztlich kein Richter würden dem Kind noch mehr aufbürden, indem sie es von der vertrauten Bezugsperson zum "Besuchspapa" schicken würden.