Vater sagt Kindesumgang ab und klagt Umgangsrecht?
Hallo,
ich habe eine Frage. Der Vater meiner Tochter
(3) nimmt seit Jahren Umgang 2x die Wochen
wahr bei mir und forderte nie wirklich sie lange alleine haben zu wollen. (Trennung war in der Schwangerschaft). Er ging teilweise mit ihr alleine Spazieren oder auf den Spielplatz. Die Kleine schlief auch noch nie wo anders über Nacht.
Nun plötzlich zahlt er keinen Unterhalt mehr, sagt Umgangstermine manchmal kurzfristig ab ohne Begründung und klagt nun auf Umgang im grösseren Umfang (4x die Woche teilweise). Ich bekam ein Anwaltsschreiben indem plötzlich solch Forderungen kommen, auch am WE mit Übernachtung. Er meint auch wir hätten keine Umgangsregelung was so nicht stimmt, hab es schriftlich per SMS sogar.
Ich verstehe nicht warum er auf Umgang klagt wenn der von mir angebotene abgelehnt wird. Ansonsten kommt er auch oft zu spät. Ich werde ein Beratungsgespräch anbieten und einen Anwalt aufsuchen um mich beraten zu lassen.
Voriges Jahr bekam er von mir das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen.
Habt ihr Tipps wie ich damit umgehen sollte?
7 Antworten
Das Umgangsrecht des Vaters hat nichts mit den Unterhaltszahlungen zu tun. Und die meisten Gerichte gestehen durchaus ein Umgangsrecht in Form von: jedes zweite Wochenende, halbe Ferien, nach Möglichkeit noch 1-2 Nachmittage die Woche zu.
Dabei geht es auch nicht darum, was ihm freundlicherweise angeboten wird.
Warum er derzeit keinen Unterhalt leistet, kann man so nicht sagen. Allerdings steht es dir ja auch frei dir diesbezüglich einen Anwalt zu nehmen und einen Unterhaltstitel vor Gericht zu erwirken.
Das er mehr Umgang möchte ist vielleicht auch ein Zeichen dafür, dass er erkannt hat, dass ihm das zusteht. Zudem kann es sein, dass er eine neue Freundin hat die positiv auf ihn einwirkt, er selbst sich nun mehr kümmern möchte oder Freunde oder Familie ihm dazu geraten haben.
Das er gleich einen Anwalt einschaltet, mag daran liegen, dass er nicht darauf vertrauen möchte bei dir auf offene Ohren zu stoßen.
Das Alles sind natürlich nur Mutmaßungen. Du kennst ihn natürlich besser. Aber du solltest dir im Klaren sein, dass es ein positives Zeichen ist für das Kind, wenn er sein Umgangsrecht erweitern möchte.
Eine Umgangsregelung die ihr mal per SMS vereinbart hat, muss ja nun nicht für alle Ewigkeit gelten! Eltern die sich auch als Eltern verstehen, regeln das friedlich untereinander und denken dabei auch an das Kind welches das Recht auf beide Elternteile hat. Nur weil man mal 2 Nachmittage vereinbarte, heißt dies keineswegs, dass es bei 2 Nachmittagen bleiben muss bis das Kind 18 ist!
Und wie gesagt: unter normalen Umständen wird ein Gericht ihm auch mehr zugestehen. Eine normale Sache!
Im Grunde sind es Brotkrumen die du ihm hinschmeißt und die er akzeptieren soll. Das möchte er ganz offensichtlich so nicht mehr.
Er bekam von dir das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen? Wohl kaum...
Erfahrungsgemäß ist die plötzliche Verweigerung von Unterhalt eine Reaktion auf etwas, was die Mutter getan hat. Was genau das sein könnte, wirst du besser wissen als wir...
Kein Wunder, dass er nicht mehr zahlt...
Naja ich denke es ist eher weil er noch eine Trennung hatte, aus der ein Kind hervor ging, wo er nun auch zahlen soll. Davor bin ich ihm sogar entgegen gekommen mit niedrigen Unterhalt in höhe des Unterhaltsvorschusses. Eigentlich war abgesprochen er stützt mal so wenn was nötig ist aber nix war. 1x Windeln das wars.
kein wunder das er nicht mehr zahlt? weil er sorgerecht gemeinsam erklärt hat und feste umgangszeiten bekommt? die bekommt er auch vom gericht aufgedrückt, da gibts kein flexibel mehr. umgang hat mit unterhalt nichts zu tun.
Ich weiß. Ich sage ja auch nur, dass das Einstellen von Unterhaltszahlungen durch die Väter häufig mit dem Verhalten der Mütter zu tun hat. Wie auch hier...
daran merkt man wie dämlich manche väter sind.
Das sehe ich anders... Viele Mütter sind der Meinung, dass Väter nur Pflichten haben - aber keine Rechte. Und wundern sich dann über entsprechende Reaktionen...
nun die reaktionen der mütter auf unterhaltseinstellung kann für den vater sehr schmerzhaft sein. als erstes würde ich an der stelle strafanzeige schalten wegen unterhaltspflichtverletzung und dann den unterhalt sofort pfänden lassen durch den gerichtsvollzieher. alles zu lasten des kv natürlich.
seine rechte sind unabhängig von seinen pflichten und wenn kv meint, dass er durch solche reaktionen woanders bessere rechte hätte, würde er zügig eines besseren belehrt.
Das sind dann halt die Reaktionen sehr selbstbezogener Mütter, die nicht das Wohl der Kinder im Auge haben und deshalb so ein kindisches Verhalten an den Tag legen. 🤷 Aber solche Menschen muss es halt auch geben...
das wäre kein kindes verhalten, da ich den unterhalt benötige jeden monat. den hole ich mir dann eben ganz zügig, wenn kv kindergarten spielt. tut er aber nicht, weil wir einfach sprechen miteinander. geld ist kein zuchtmittel, sondern wird für das kind monatlich benötigt.
ich würde die sache ganz ruhig angehen. mach einen termin beim jugendamt zur gemeinsamen außergerichtlichen klärung. erarbeite einen umgangsplan:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage (siehe den ferienkalender deines bundeslandes)
- 3 wochen urlaub
am besten eignet sich ein kalender in dem du seine termine einträgst. schick ihm das zu mit bitte um unterschrift und rücksendung eines exemplares, eine kopie speicherst du für dich ab oder heftest es ab. schreib drunter, dass so er keine änderungen einreicht innerhalb von 14 tagen, gilt die regelung für dich als gemeinsam beschlossen.
bitte ihn zu einem elterngespräch ins jugendamt. kommt er nicht, hat er pech gehabt. unterschreibt er die umgangsregelung nicht, gilt sie als beschlossen.
einem verfahren vor gericht kannst du dann völlig problemlos ins auge schauen. einigungsversuche und gemeinsame gespräche in einer mediation hat er überworfen, die bisherige umgangsregelung hält er schon nicht ein. sicherlich hast du nie probleme gehabt, dass er das kind alle 14 tage über nacht mitnimmt, kann er gerne tun. er macht sich dann vor gericht zum horst nicht du. lass ihn dann einfach laufen. die regelung die er dann erwirkt, sollte für dich ohne abstriche gelten.
Er wird mit dem Umgangsrecht keinen Erfolg haben, wenn er aktuell die angebotenen Termine nicht wahr nimmt.
Das mit dem Geld hat mglw Ursachen, die auf Dein Verhalten zurückzuführen sind. Dennoch steht Eurem Kind Unterhalt zu.
Kontaktiere das JA!
Das JA hab ich heut kontaktiert, sie boten ein gemeinsamen Termin an zur Festlegung einer neuen Umgangsregelung.
Was in dem Anwaltsschreiben steht finde ich so unrealistisch momentan. Ebenfalls unverständlich Unterhalt nicht zahlen und dann mit Anwalt kommen.
Er hat Umgang und nimmt diesen eben kaum wahr in letzter Zeit, dass ist es eben.
Erwähne dies morgen
Wie meinst du das mit morgen?
Oh, meinte beim JA Termin. Sry ;)
Vielleicht hat sich in seinem Leben was geändert, dass er jetzt mehr Zeit hat? Oder er kann mehr mit dem Kind anfangen?
Bevor Du zum Anwalt gehst, lass dich erst mal beim Jugendamt beraten, welche Rechte er hat.
Sorgerecht hat nichts mit Umgangsrecht zu tun, bzw. hätte er das dafür nicht gebraucht.
Ja er hatte eine erneute Trennung mit aus der auch ein Kind entstanden ist und hat mehr Zeit wegen Kurzarbeit.
Sorgerecht habe ich ihm gegeben letztes Jahr.
Was anders ist, dass er immer spontan jede Woche wenn es ihm passte Umgang wünschte, dass habe ich vor einen Jahr mit ihm geändert auf feste Tage. Er verlangte nun das ich flexibel sein soll aber in meinen Alltag schwer umsetzbar.