Vater sagt Kindesumgang ab und klagt Umgangsrecht?

7 Antworten

Das Umgangsrecht des Vaters hat nichts mit den Unterhaltszahlungen zu tun. Und die meisten Gerichte gestehen durchaus ein Umgangsrecht in Form von: jedes zweite Wochenende, halbe Ferien, nach Möglichkeit noch 1-2 Nachmittage die Woche zu.

Dabei geht es auch nicht darum, was ihm freundlicherweise angeboten wird.

Warum er derzeit keinen Unterhalt leistet, kann man so nicht sagen. Allerdings steht es dir ja auch frei dir diesbezüglich einen Anwalt zu nehmen und einen Unterhaltstitel vor Gericht zu erwirken.

Das er mehr Umgang möchte ist vielleicht auch ein Zeichen dafür, dass er erkannt hat, dass ihm das zusteht. Zudem kann es sein, dass er eine neue Freundin hat die positiv auf ihn einwirkt, er selbst sich nun mehr kümmern möchte oder Freunde oder Familie ihm dazu geraten haben.

Das er gleich einen Anwalt einschaltet, mag daran liegen, dass er nicht darauf vertrauen möchte bei dir auf offene Ohren zu stoßen.

Das Alles sind natürlich nur Mutmaßungen. Du kennst ihn natürlich besser. Aber du solltest dir im Klaren sein, dass es ein positives Zeichen ist für das Kind, wenn er sein Umgangsrecht erweitern möchte.

Eine Umgangsregelung die ihr mal per SMS vereinbart hat, muss ja nun nicht für alle Ewigkeit gelten! Eltern die sich auch als Eltern verstehen, regeln das friedlich untereinander und denken dabei auch an das Kind welches das Recht auf beide Elternteile hat. Nur weil man mal 2 Nachmittage vereinbarte, heißt dies keineswegs, dass es bei 2 Nachmittagen bleiben muss bis das Kind 18 ist!

Und wie gesagt: unter normalen Umständen wird ein Gericht ihm auch mehr zugestehen. Eine normale Sache!

Im Grunde sind es Brotkrumen die du ihm hinschmeißt und die er akzeptieren soll. Das möchte er ganz offensichtlich so nicht mehr.

Er bekam von dir das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen? Wohl kaum...

Erfahrungsgemäß ist die plötzliche Verweigerung von Unterhalt eine Reaktion auf etwas, was die Mutter getan hat. Was genau das sein könnte, wirst du besser wissen als wir...

ich würde die sache ganz ruhig angehen. mach einen termin beim jugendamt zur gemeinsamen außergerichtlichen klärung. erarbeite einen umgangsplan:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage (siehe den ferienkalender deines bundeslandes)
  • 3 wochen urlaub

am besten eignet sich ein kalender in dem du seine termine einträgst. schick ihm das zu mit bitte um unterschrift und rücksendung eines exemplares, eine kopie speicherst du für dich ab oder heftest es ab. schreib drunter, dass so er keine änderungen einreicht innerhalb von 14 tagen, gilt die regelung für dich als gemeinsam beschlossen.

bitte ihn zu einem elterngespräch ins jugendamt. kommt er nicht, hat er pech gehabt. unterschreibt er die umgangsregelung nicht, gilt sie als beschlossen.

einem verfahren vor gericht kannst du dann völlig problemlos ins auge schauen. einigungsversuche und gemeinsame gespräche in einer mediation hat er überworfen, die bisherige umgangsregelung hält er schon nicht ein. sicherlich hast du nie probleme gehabt, dass er das kind alle 14 tage über nacht mitnimmt, kann er gerne tun. er macht sich dann vor gericht zum horst nicht du. lass ihn dann einfach laufen. die regelung die er dann erwirkt, sollte für dich ohne abstriche gelten.

Er wird mit dem Umgangsrecht keinen Erfolg haben, wenn er aktuell die angebotenen Termine nicht wahr nimmt.

Das mit dem Geld hat mglw Ursachen, die auf Dein Verhalten zurückzuführen sind. Dennoch steht Eurem Kind Unterhalt zu.

Kontaktiere das JA!

Vielleicht hat sich in seinem Leben was geändert, dass er jetzt mehr Zeit hat? Oder er kann mehr mit dem Kind anfangen?

Bevor Du zum Anwalt gehst, lass dich erst mal beim Jugendamt beraten, welche Rechte er hat.

Sorgerecht hat nichts mit Umgangsrecht zu tun, bzw. hätte er das dafür nicht gebraucht.