Kann ein bereits Verstorbener noch verurteilt werden?
Bei einem Rechtsstreit (Arztfehler) vor Gericht ist der angeklagte Arzt verstorben.
Kann er posthum noch zum Schadenerstz verurteilt werden?
10 Antworten
Nein. Und ich denke, dass das Verfahren eingestellt wird. Das wären sonst unnötige Kosten, die dem Gericht angelastet würden, da der Angeklagte diese (oder andere Kosten) auch nicht mehr bezahlen kann.
Es macht nämlich keinen Sinn, wenn der Angeklagte bereits verstorben ist, noch weiter zu verhandeln bzw. ihn zu verurteilen (vorausgesetzt, die Schuld vom Arzt wurde definitiv vorher schon festgestellt/bewiesen).
ps: Meine Antwort bezieht sich jetzt nur auf die von dir erwähnte Anklage.
Alle weitern Ansprüche, auf z.B. Schmerzensgeld/Schadensersatz o.ä. werden vermutlich in einem eigenen Verfahren, oder über einen Notar geltend gemacht.
Da du von "angeklagtem Arzt" sprichst, muß es sich um ein Strafverfahren handeln, oder? Im Zivilrecht wird dagegen jemand vom Kläger VERklagt, nicht angeklagt. Also im Strafverfahren kann niemand mehr verurteilt werden, sobald der verstorben ist. Auch wenn der Tod erst nach Urteil eintreten sollte, müssen die Erben die z.B. verhängte Geldstrafe nicht übernehmen.
Normalerweise endet ein Rechtsstreit mit dem Tod eines der Beteiligten.
Hier gibt es aber den Sonderfall, daß der Verstorbene für einen Fehler zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt wird, den er im Beruf begangen hat - und dafür hat jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung (wenn er selbständig/freiberuflich arbeitet) oder ist über seinen Arbeitgeber versichert (wenn er z. B. an einer Klinik arbeitet).
Diese Beruftshaftpflicht bietet normalerweise eine sog. "Nachhaftung" an, die auch nach dem Tod des Versicherten noch weiter gilt, um z. B. die Hinterbliebenen vor Ansprüchen zu schützen. Allerdings dürfte die Durchsetzung der Ansprüche natürlich schwieriger werden.
Ja, im Zivilprozess, da er ja Geldwerte hinterlassen hat !
Die müssen dann die Angehörigen freigeben.
Nein, das ist nicht möglich.