Bin angefahren worden von einem Auto, kann ich darauf bestehen das Fahrrad reparieren zu lassen?
Hi ich bin letzte Woche von einem Autofahrer angefahren worden der von der Tankstelle aus wieder auf die Strasse fahren wollte er hat nur nach links geschaut und mich mit meinem Fahrrad kommend von rechts auf dem Radweg nicht gesehen weil er als es frei wurde einfach losgefahren ist, ich habe zum glück keine Verletzungen davon getragen und deshalb nicht die Polizei gerufen aber mein Fahrrad ist schrott denn die Reparatur würde über 600€ kosten (ich habe es für 200€ bei Ebay gekauft). Er hat zugegeben dran schuld zu sein und wir sind zum Fahrradladen gefahren wo er den Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben hat, jetzt will er mir 150€ zahlen als Entschädigung für mein Fahrrad zahlen und ich finde das aber zu wenig dadurch das mein Fahrrad mehr wert war als ich dafür gezahlt habe und ich für 150€ kein gleichwertiges bekomme.
Meine Fragen:
Kann ich darauf bestehen das Fahrrad reparieren zu lassen? Stimmt es das ich nur anrecht auf ein teil des Geldes habe den ich für das Fahrrad zahlt und mir deshalb sogar weniger wie 150€ zustehen? Kann ich seine Haftpflichtversicherung belangen (die bis jetzt noch nichts davon weiß)? Muss ich mich mit den 150€ zufrieden geben?
7 Antworten
Zunächst einmal ist hier die Schuldfrage zu klären! War es in diesem Fall erlaubt, auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung zu fahren? Von dieser Frage ist es abhängig wie sich die Schuld verteilt, ob du eine Mitschuld trägst und wenn ja in welcher Höhe.
Natürlich hast du Schadensersatzansprüche wie:
- Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrrads
- bei einem wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrrads Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Zur Bezifferung deines Schadens ist es ggf. erforderlich, dass du ein entsprechendes Gutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag gibst.
Trägst du bei dem Unfall eine Mitschuld, dann steht dir nur ein entsprechend anteilmäßiger Schadenersatz zu. Auch die zur Bezifferung erforderlichen Kosten musst du dann entsprechend des Anteils deiner Schuld selber tragen.
mich mit meinem Fahrrad kommend von rechts auf dem Radweg nicht gesehen
hat sich da jemand nicht verkehrsgerecht verhalten, auf der falschen Seite gefahren? Damit würdest du eine erhebliche Mitschuld treffen. Beim Fahrrad kann man von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgehen; da kommt nur der Zeitwert in Betracht.
War der Radweg für beide Richtungen freigegeben?
https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/grafik/t_radwbeider_128.jpg
Das müsste ich nachschauen das weiß ich nicht genau aber was ist wenn ja?
du hast anrecht auf den zeitwert des rades, wenn die reparatur diesen wert übersteigt
den kenne ich aber nicht
Er wollte von der Tankstelle runter fahren und du bist von rechts gekommen.
Hört sich für mich so an als wenn du auf der falschen Seite der Straße unterwegs gewesen bist.
Wenn das so zutrifft dann nimm die 150€ und sei zufrieden.
Sollte ich mit meiner Vermutung Recht haben und du hängst es an die große Glocke könnte der Betrag noch kleiner werden.