Zweimal innerhalb 1 min mit Fahrrad über rote Ampel - doppelt Strafe zahlen?

6 Antworten

Du hast völlig zu Recht erkannt, dass man nicht über rote Ampeln fahren darf. Dass an der ersten Ampel eine Straße gesperrt war ist keine Ausrede, denn die Ampel war ja in Betrieb. Und dass bei der zweiten Ampel grade Fußgänger rüber sind macht die Sache eher noch schlimmer. Falls diese gefährdet wurden wird es nochmals zusätzlich teurer.

Ich gehe davon aus, dass du beide Taten getrennt zahlen musst. Das ist definitiv kein Fortsetzungszusammenhang und der Ansatz, das als eine Ordnungswidrigkeit zu sehen wäre nicht zu deinem Vorteil...

TillWollheim  02.11.2010, 10:35

Wenn eine Ampel eine unwirksame Verkehrsregelung vor nimmt ist sie schickanös und es darf zumindest nicht bestraft werden, wenn man sich nicht vor des Gesslers Hut verneigt! Wir leben immerhin in einem Rechtsstaat und keine Willkürherrrschaft. Ich würde also nur die Wirksame Ample bezahlen. Aber - ich weise darau hin - Ausgang ungewiss, da Amtsrichter oft faschistoide handeln! Till

Reiswaffel87  02.11.2010, 14:04
@TillWollheim

Soso faschistoid... Damit eine Ampel wirklich sinnfrei ist, muss schon einiges passieren und als vorbeikommender Verkehrsteilnehmer kann man das in aller Regel garnicht beurteilen.

tomjk 
Beitragsersteller
 01.11.2010, 09:28

Die Fussgänger sind mit mir über die rote Ampel. Soviel dazu!!!

Reiswaffel87  01.11.2010, 09:35
@tomjk

Gut, das durften sie auch nicht. Das ändert aber nichts daran, dass es dir weiterhin verboten ist bei Rotlicht über eine Ampel zu fahren. Ach was mit nebenbei einfällt: Wenn du mit den Fußgängern über die Ampel bist, dann bist du nicht die Straße entlang, sondern hast sie überquert, richtig? Dann hättest du meines Wissens schieben müssen. ;o)

So einfach, wie es einer der Antworter hier gesagt hat ("2 Vergehen, 2 x Zahlen" ) ist es grundsätzlich natürlich nicht.

Es ist immer zu prüfen, ob die Verstöße in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen wurden. Und das ist nicht immer ganz einfach.

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Vorliegend jedoch IST es ganz einfach.

Du hast zweimal gegen dieselbe Vorschrift verstoßen, nämlich, die, bei Rot anzuhalten.

Da die Ampeln jedoch räumlich weit auseinander lagen, war deinem zweiten Verstoß eine erneute Entscheidung deinerseits vorausgegangen, ein Rotlicht zu missachten. Diese kann nicht mehr im Zusammenhang mit deiner gleichartigen Entscheidung an der vorherigen Ampel gesehen werden.

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Zwei Entschlüsse aber bedeutet Tatmehrheit.

Und das heißt (aus dem "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog"):

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Die in Tatmehrheit zueinander stehenden Ordnungswidrigkeiten sind jeweils einzeln zu ahnden; jede einzelne Geldbuße ist im Bußgeldbescheid gesondert auszuweisen

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Radfahrer zahlen immer die Hälfte des Bußgeldes, das Kraftfahrer für den gleichen Verstoß zahlen müssten. Für Verstöße, die ins VZR in Flensburg einzutragen sind, erhalten sie dort meist nur einen Punkt. Es gibt aber auch Tatbestände, für die auch ein Radfahrer mehr als einen Punkt erhält. Solltest du etwa dadurch, dass du nicht angehalten hast, jemanden gefährdet haben, dann erhältst du auch als Radfahrer dafür drei Punkte.

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Du wirst also zweimal 45 bzw. 100 Euro zahlen (je nachdem, wie lange jeweils schon Rotlicht war) und erhältst auch zweimal Punkte in Flensburg.

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Aber tröste dich: Da nur EIN Bußgeldbescheid erlassen werden wird, mit dem beide Taten geahndet werden, wirst du auch die damit im Zusammenhang stehenden Gebühren und Auslagen in Höhe von 23,50 Euro nur EINMAL zahlen müssen ...

du wirst 2 x zur kasse gebeten

klar, wenn die Polizei zweimal meint, daß sie das Ahnden muß, mußt du zweimal dafür Zahlen (aber vermutlich nur ein Bußgeld oder vielleicht sogar nur ein Ordnungs- bzw. Verwarngeld, aber auf keinen Fall eine Strafe). Und Rotlichtverstöße sind nun einmal sehr grobe Verstöße. Ich kann es zwar verstehen, wenn du dich aufregst, daß andere damit durchgekommen sind. Aber das gibt dir leider nicht das recht, daß sie dich auch damit durchgehen lassen müssen. Aber eigentlich liegt es immer daran, wie man dann der Polizei gegenüberauftritt, wenn du dich sofor einsichtig zeigst usw. werden die es dir sicher nicht so teuer machen und evtl. auch gleich weiterfahren lassen. Zumindest, wenn du sonst vernünftig gefahren bist und niemanden gefährdet hast...

tomjk 
Beitragsersteller
 01.11.2010, 09:28

Ach - ich hatte dann ein sehr nettes Gespräch mit einem Polizeibeamten. Der hat mir sogar recht gegeben und mir bestätigt, dass der Radfahrer immer der Dumme ist. Fussgänger die eine rote AMpel übertreten müssen nämlich viel weniger zahlen und der Staat hat nichts davon. So einfach ist das.

Reiswaffel87  01.11.2010, 09:32
@tomjk

Und als Autofahrer muss man nochmal mehr zahlen als ein Radfahrer. Ist das auch so schlimm? Desdo schneller man unterwegs ist bzw. fahren kann, desdo mehr Gefahr geht von sowas aus. Also ist ein höheres Bußgeld auch berechtigt.

Reiswaffel87  01.11.2010, 09:24

Wenn die Polizei tätig wird, dann ist sie auch an die konkreten Bußgeldsätze gebunden.

DerTroll  01.11.2010, 09:38
@Reiswaffel87

Nein, die Polizei hat einen gewissen Ermessungsspielraum. Und die kann auch sagen "Zahlen Sie jetzt einfach ... direkt Bar auf die Hand (natürlich gegen Quittung) und die Sache hat sich erledigt" Die Option gibt es immer.

Reiswaffel87  01.11.2010, 09:41
@DerTroll

Die Polizei hat laut "Opportunitätsprinzip" die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie bei einer Ordnungswidrigkeit tätig wird oder nicht. Im Gegensatz dazu muss sie bei Straftaten einschreiten. Wenn sie bei OWI tätig wird ist sie aber an die Bußgeldsätze gebunden. Und bar gezahlt werden auch nur Beträge bis 40,-€. Alles andere geht über die Bußgeldstelle.

DerTroll  01.11.2010, 09:51
@Reiswaffel87

Bei Ordnungwidrigkeiten kann die Polizei auch im eigenen Ermessen einfach nur eine Verwarnung aussprechen und das ohne oder mit Verwarnungsgeld belgen. Das geht bis zu einer Höhe von 35 Euro pro Verstoß (bei 2mal rot also könnten zweimal 35 Euro also auf gut deutsch 70 Euro kassiert werden). So ein Verwarnungsgeld wird direkt in Bar bezahlt und wenn der Schuldige die zahlt, hat er diese Maßnahme auch unwiderrufelich akzeptiert und die Sache ist abgeschlossen. Wenn er die so nicht akzeptiert, geht es über die Bußgeldstelle und er bekommt den Bußgeldbescheid zugeschickt, der sich dann aber dann am Bußgeldkatalog orientiert plus Bearbeitungsgebühr. Also in der Regel teurer ist als das Verwarnungsgeld, aber dafür kann man dem Widersprechen, wenn man man glaubt, daß es zu Unrecht verhängt wird (siehe auch §56 OWIG)

Reiswaffel87  01.11.2010, 10:41
@DerTroll

Ich glaube, wir hatten ein wenig aneinander vorbei geredet. ;o) Dass man auch bloße Verwarnungen aussprechen kann ist mir bewusst, aber das hatte ich quasi auch in meine Ausführungen mit eingeschlossen. Die Polizei kann wie gesagt entscheiden, ob sie das Bußgeld auferlegt oder nicht.

DerTroll  01.11.2010, 13:47
@Reiswaffel87

ok, ich habe halt nur allgemein von Tätigwerden gesprochen. Das kann die Verwarnung sein auch mit Verwarngeld und da ist die Polizei an keinen Bußgeldkatalog gebunden. Diese Maßnahme wurde ja extra eingeführt um kleinere Delikte auch unbürokratisch ahnden zu können. Aber schön, daß wir das klären konnten :)

Die Polizei hat Dich bewußt zweimal reinlaufen lassen??? Ist ja unglaublich. Jetzt ist also die Polizei schuld an Deinem Fehlverhalten? Wenn DAS Schule macht... Demnächst werden die Bankräuber und Vergewaltiger wohl auch verlangen, dass die Polizei sie VOR ihrer Tat hätte verhaften müssen, denn dann wäre ja nichts passiert?!?

OMG, wie dämlich kann man eigentlich sein.

Jetzt mal im Ernst: Du mußt zweimal zahlen. Und wenn Du über fünf rote Ampel fährst, mußt Du fünfmal zahlen. Dich zwingt ja niemand, die Gesetze zu ignorieren, oder?

WalterD  02.11.2010, 09:37

Die Polizei ist nicht nur Schuld dass er bei rot gefahren ist sondern auch das er erwischt wurde

Wapiti64  02.11.2010, 16:24
@WalterD

@walterD: Ja, ja, schlimm, die Polizei...

tomjk 
Beitragsersteller
 01.11.2010, 09:26

Mir hat halt jemand erzählt, dass er nur einmal zahlen musste, nachdem er irgendeine "Tätlichkeit" im Strassenverkehr zweimal kurzfristig hintereinander begangen hat. Aber hier scheinen ja nur "Engel" zu antworten.

Reiswaffel87  01.11.2010, 09:30
@tomjk

Es gibt die Möglichkeit, mehrere Taten in einem Fortsetzungszusammenhang zu sehen. Zum Beispiel, wenn man mehrmals auf kurzer Strecke geblitzt wird. Das ist aber nicht unbedingt zum Vorteil des Betroffenen. Ordnungswidrigkeiten gehen von Fahrlässigkeit beim Begehen aus. Macht man sowas aber dauerhaft, kann man ggf. Vorsatz unterstellen und es wird teuerer.