Ab wann ist man Mittäter?
Und zwar hab ich das Problem dass ein Freund von mir ein Fahrrad geklaut hat und ich in dem Moment als er das getan hat mit dem Fahrrad von mir gefahren bin und somit garnicht da war also ich war ca. 150 Meter weiter weg. Und kurz darauf kam er halt mit einem Fahrrad an und ich hab mir da nichts bei gedacht.. jetzt werde ich angezeigt wenn das Fahrrad bis morgen nicht da ist.. ich habe keine Ahnung wo es ist und ich weiß auch nicht ob ich jetzt Mittäter bin oder nicht.. kann mir jemand helfen?
7 Antworten
Wird wieder eine Menge Unsinn hier verbreitet.
Nach Deiner Schilderung, bist Du kein Mittäter, Du hast somit strafrechtlich nichts zu befürchten. Auch das Du später von dem Diebstahl erfahren hast und keine Anzeige gemacht hast ist nicht relevant.
Du solltest allerdings, wenn wirklich eine Anzeige erfolgen sollte, zu niemandem, erst Recht nicht bei der Polizei, eine Äußerung zur Sache machen. Du wärst längst nicht der erste der sich mit unbedachten Äußerungen richtig reinreitet.
Ja, solange Du als Beschuldigter giltst. Sollte das Verfahren gegen Dich, sofern überhaupt eins eingeleitet ist, läuft kannst Du jegliche Aussage verweigern. Wird das Verfahren eingestellt, mußt Du eine Zeugenaussage, auch bei der Polizei, machen. Wenn ein Verfahren überhaupt nicht eröffnet wurde, mußt Du nur soweit aussagen, solange Du Dich nicht selbst belastest.
Mit Ausnahme vom Gericht, wenn es zu einer Anklage gegen den Freund kommt:-)
(Endlich mal eine richtige Antwort!)
Hallo,
so wie du die Sachlage schilderst, sehe ich keine Mittäterschaft gegeben. Wird dir jedoch unterstellt, dass du z.B. Schmiere gestanden hast, um deinem Freund den Fahrraddiebstahl zu ermöglichen, bist du sehr wohl Mittäter. Letzteres wird auf dich auf jeden Fall zukommen, sollte es zu einer Anzeige kommen.
Ob es letztendlich für eine Verurteilung reicht, wage ich nicht zu prognostizieren.
Mein Vorschlag:
- Ruf deinen Freund an, er soll das Fahrrad zurückbringen.
- Macht er das nicht, bring es NICHT selber zurück, wenn du es findest. Damit beweist du dem Eigentümer, dass du Zugriff auf das Fahrrad hattest und machst dich selber dem Diebstahl verdächtig.
2.1 Gehe stattdessen zur Polizei und erstatte Anzeige. Ich gehe nicht davon aus, dass dann eine Mittäterschaft dir gegenüber nachgewiesen werden kann und selbst wenn, hast du dich ja quasi selber gemeldet, das wirkt strafmildernd bis strafbefreiend.
Ich tät nur wirklich vorschlagen, dass möglichst ohne Polizei zu lösen - auch wenn deinem Freund definitiv ein Denkzettel nicht schaden würde...
Wann wurde Dir klar, dass der das Rad geklaut hat?
Jetzt bist Du mindestens Zeuge und damit müsstest Du nun zur Polizei.
Ich würde jetzt ganz schnell versuchen Kontakt mit Deinem "Freund" aufzunehmen.
Ca. 3min später hat er das gesagt
Ah. Super. Dann finde ihn mal ganz schnell, damit er das Rad wieder beim Besitzer auftauchen lassen kann. Wenn das nicht ganz schnell zielführend wirkt, er das Rad nicht mehr halt oder hergeben will, musst Du ihn bei der Polizei anzeigen. Am besten nimmst Du das Gespräch unauffällig auf. Nicht das er versucht, Dir den Diebstahl anzuhängen. Viel Glück!
Am besten nimmst Du das Gespräch unauffällig auf.
§ 201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Der Mittäter muss einen Mindestbeitrag bei der Tat leisten, es ist erforderlich, dass ein konkreter Tatbeitrag durch Tun oder garantenpflichtwidriges Unterlassen festgestellt wird. Nicht erforderlich ist eine Mitwirkung am Kerngeschehen, es reichen auch Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen aus,
Da du jetzt Kenntnis über das Geschehen hast, solltest du zur Polizei und die Sache schildern, später könnte dir das zugerechnet werden.
Da du nicht selbst der Verfasser bist, solltest du die Quelle angeben.
Danke
So wie du das schilderst, trifft dich keine Schuld.
Der Kläger muss beweisen, dass dich eine Schuld trifft.
Vorsicht - "mitgefangen, mitgehangen" ist nicht umsonst ein berühmtes geflügeltes Wort. Kenntnis von einer Straftat kann sich schnell unangenehme Folgen haben.
Der Besitzer hat ihn ja offenbar identifiziert und droht mit Anzeige.
Stimmt auch wieder. Das sieht man zum Beispiel beim 96jährigen Buchhalter.
Trotzdem muss die Kenntnis bewiesen werden. Sonst ist es Verleumdung.
Welche "unangenehmen Folgen" kann denn die Kenntnis von einer bereits geschehenen Straftat haben?
Naja ich werde jetzt erstmal das Fahrrad suchen denn dann wird das mit der Anzeige fallen gelassen
Das Hauptinteresse daran sollte dein Freund haben. Du könntest ja noch einmal probieren, mit ihm zu reden.
ich wusste erst 3 Minuten später davon und wusste halt nicht was ich tun soll
Naja du hättest ihn bitten können, das Fahrrad zurück zu geben oder wahrscheinlich wäre der offiziell richtige Weg, es der Polizei zu melden, gewesen.
Also soll ich die Aussage einfach verweigern und mich zu dem Sachverhalt nicht äußern?