Angebot und Auftragsbestätigung bindend?
Guten Morgen zusammen,
bis jetzt haben wir alle Aufträge mündlich zugesichert bekommen und haben soweit viel Telefonisch gemacht. Da sich nun unser Kundenkreis etwas vergrößert hat, sind auch große Firmen/Hotels usw. an unserer Dienstleistung Interessiert.
Ein Hotel wollte nun ein Angebot und eine Auftragsbestätigung für einen Dreh von uns. Wir haben "grob" kalkuliert. Da unser Job aber auch viel mit dem Wetter zusammen hängt, wir nicht wissen, ob die vom Kunden bereit gestellten Models alles so machen wie geplant und ob die Scene beim ersten Anlauf im Kasten ist, sind alles Faktoren, die wir ein halbes Jahr vorher nicht einkalkulieren können.
Grob gesagt, kann allein das Filmen sich um das doppelte verlängern. Sprich die von uns angegebenen bspw. 10h können locker mal auf 20h ausgedehnt werden.
Wie bindend ist denn nun so ein Angebot?
Wie haben in unseren AGBs ebenfalls geregelt:
Hat Firma XY im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Firma XY den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Firma XY ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Firma XY widerspricht. Im Falle, dass Firma XY das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
Wir haben den Kunden auch auf unsere AGBs hingewiesen. Wie schaut es aber dann rechtlich aus, falls es zum Streitfall kommen könnte. Sind wir mit unseren AGBs hier abgesichert, oder sollte sowas explizit im Angebot nochmals erwähnt werden?
Würde mich über einen regen Austausch freuen.
MFG
3 Antworten
" Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Firma XY widerspricht. " Meines Wissens nach, muss der Vertragspartner Veränderungen schriftlich und aktiv bestätigen.
Im Falle, dass Firma XY das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
Das verstehe ich nicht. Wenn keine Zusatzkosten im Voraus genannt werden, können auch keine verlangt werden.
Ein Tipp. Lass Deine Vertragsformulare und AGB von einem Rechtsberater prüfen.
Rein Gesetzlich gesehen sollte man IMMER sich Angebote SCHRIFTLICH geben lassen. ebenso Aufträge immer SCHRIFTLICH Erteilen bzw. Annehmen. So kann es keine Probleme geben oder Schwierigkeiten. Zusagen sind in der Geschäftswelt VERBINDLICH (egal ob SCHRIFTLICH oder Mündlich) .Wer sich davor Drückt ,selbst schuld bekommt eben halt nichts mehr.
Es gibt in der Geschäftswelt genug Leute ,Firmen und Dienstleister die Wert auf Seriosität legen. Schwarze Schafe gibt es überall.
Änderungen ( egal welche) ,sind auch SCHRIFTLICH Festzuhalten.Die Zustimmung oder Ablehnung dazu ( je nachdem) ist auch SCHRIFTLICH anzugehen.
FALSCH
Schriftform ist und bleibt GESETZLICH BINDENTD
KEINE FIRMA wäre so dumm und macht Mündliche zusagen als Vorrausetzung ,das wäre nicht nur selbst Gesxhäftsschädigend sondern auch Steuerlich Problematisch.
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php
- § 145 -150 BGB
Da wird einiges miteinander vermengt was nicht zusammen gehört.
Die Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
...auch ohne Schriftform finden die von Dir genannten §§ Anwendung
Die steuerliche Angelegenheit ergibt sich aus der Rechnungslegung.
Geschäftsschädigend ist ebenfalls ein anderer Sachverhalt.
komisch ...
ich bin Steuerberater und Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH.
wir haben mit keinem einzigen Mandanten einen Beratungsvertrag.
Probleme: NADA
die meisten unserer Mandanten arbeiten ausschl. nach mündlichen Zusagen.
steuerliche Problematik: NADA
und du kannst mir ja sicher sagen, wo steht, dass alle Verträge in Schriftform abzufassen bzw. vorzulegen sind, oder?
Ich würde annehmen diese AGB halten einer Prüfung nicht stand. Klingt nach einer einseitigen Benachteiligung der Kunden.
Falsch
Es gibt nur wenige Verträge/Vereinbarungen bei denen die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Vorschrift.
Aus Beweisgründen ist allerdings die Schriftform ratsam und sinnvoll.