Muss ich die Zahlungsbedingungen meines Kunden akzeptieren?
Ich bin Verleiher einer Fotobox. Diese wurde von einem Kunden (große Firma) bei mir gemietet. Die Rechnung wurde geschrieben mit unserem üblichen Zahlungsziel von 14 Tagen. Als der Kunde in Verzug kam wurde er angemahnt. Als Antwort kam lapidar "Wir haben ein Zahlungsziel von 120 Tagen".
Ich wurde weder im Vorfeld auf die AGBs der Firma hingewiesen noch bekam ich diese vorab zu sehen. Ich wurde in keiner Weise über die Einkaufsbedingungen aufgeklärt.
Ich finde ja ein Zahlungsziel von 120 Tagen unverschämt.
Aber die Tatsache dass dies einfach so vorausgesetzt wird halte ich für fragwürdig.
Wie ist die rechtliche Seite? Kann ich dagegen vorgehen oder bin ich grundsätzlich machtlos?
13 Antworten
Was steht denn dazu in den sicher von dir akzeptierten AGB deines Kunden? Wahrscheinlich steht da das 120 Tage Zahlunsziel drin und auch, dass die AGB des Kunden Vorrang vor anderen AGB haben.
Das ist bei grossen Firmen ganz normal. Es steht dir aber natuerlich frei, mit deinem Kunden ueber Abweichungen von dessen AGB zu verhandeln.
Die AGB deines Kunden ist ja auch nicht dein Bier. Deine AGB ist maßgeblich.
Du haettest sie auch nicht problemlos einsehen koennen?
Dann müsste esin dieser Fragestellung doch erst mal abgeklärt werden, ob TE auf irgend ein Unternehmen werbend mit dem Angebot des Verleihs von Fotoboxen individualvertraglich zu ging, oder ob jemand aus freien Stücken ohne besondere Nebenabsprachen diese Leihgabe buchte.
Du bist der Anbieter, du legst die Bedingungen fest. Die AGB des Kunden ist nicht dein Bier. 120 Tage sind sowieso absolut unüblich. Bestehe auf zeitnaher Bezahlung.
Wenn du eine Hose kaufst, kannst du hinterher ja auch nicht sagen, ich trag nur rote Hosen, also färben sie sie gefälligst um.
Damit AGB wirksam Vertragsbestandteil werden, müssen sie vor dem Vertragsschluss einsehbar sein und zur Kenntnis genommen werden.
Dann bliebe noch die Frage ob die Klausel nicht eine unangemessene Benachteiligung wäre. Jedoch gelten im B2B Geschäftsverkehr weniger strenge Regeln.
Grundsätzlich gibt der Leistungserbringer die Vertragsbedingungen vor. Wir wissen aber hier nicht, was im Vorfeld vereinbart wurde.
Ich rate dir zur Rechtsberatung.
Es gibt Unternehmen (meist größere), die Bestehen auf die Abwicklung sämtlicher Geschäftsfälle auf ihre AGBs.
Grund: sie haben mit vielen Lieferanten zu tun und es wäre ein riesen Aufwand, die verschiedenen Modalitäten mit abweichenden Zahlungszielen, Skontierungen etc. zu berücksichtigen und einzuhalten.
Natürlich steht es jedem frei, diese Bedingungen anzunehmen oder abzulehnen.
Wer allerdings ablehnt, hat damit auch die Geschäftsbeziehung erschlagen.
Normalerweise weisen diese Firmen im Vorfeld darauf hin, dass ausschließlich ihre eigenen AGBs gelten. Vielleicht haben sie vorausgesetzt, dass Du das wusstest, oder es stand irgendwo im Kleingedruckten dazwischen.
120 Tage sind natürlich enorm viel und je nach Auftragsvolumen und Gewinnspanne dieses Kunden würde ich folgende Aufträge unter diesem Aspekt entweder ablehnen oder zähneknirschend hinnehmen.
Wenn man sowas schon von vorne herein weiß, kann man natürlich auf seinen Angebotspreis einen entsprechenden Aufschlag einrechnen, welcher dieses Zahlungsziel dann akzeptabel werden lässt.
Es gibt Unternehmen (meist größere), die Bestehen auf die Abwicklung sämtlicher Geschäftsfälle auf ihre AGBs.
Das hättn sie dann aber tun müssen, bevor die den Auftag erteilt haben. Da hätten sie das Zahlungsziel verhandeln können. Nach Vertragsabschluss geht da nix mehr. Nicht de kunde bestimmt die Bedingungen, sondern der Anbieter.
An sich richtig - nur dass das einige (echte) Großkunden überhaupt nicht interessiert.
Wir haben ebenfalls einige dieser Kunden und können unsere AGBs ruhig mit einem roten Textmarker einkreisen, dann würden diese Firmen ihren Auftrag zurückziehen.
Natürlich ist das nüchtern betrachtet eine beinahe überhebliche Arroganz, aber es macht keinen Sinn auf das Handelsgesetzbuch zu pochen und zu versuchen, das zu ändern.
Wer z.B mal als Handwerksbetrieb für VW gearbeitet hat, kann Dir noch ganz andere Dinge erzählen...
Auch wenn die Firma 5 Jahre Zahlungsziel hat, macht nichts. Du hast nichts von denen gekauft oder gemietet. Die haben von dir was gemietet, die AGBs gelesen und unterschrieben (hoffentlich) und du hast 14 Tage.
Ich würde nochmal einem Brief schreiben mit einer neuen Frist (fixes Datum), höflich darauf hinweisen, dass sie deine AGBs gelesen und unterschrieben haben und dass es mit jedem weiteren Brief teurer wird (Mahngebühren, evtl. Anwalts-, Inkassogebühren, ...)
So wirst du den Kunden aber evtl. verlieren. Oder du handelst mit denen ein anderes Zahlungsziel aus oder notfalls denen ihrs akzeptieren, wenn du ihn als Kunden halten willst.
Ich habe ja geschrieben: Die AGBs bekam ich nie zu Gesicht und daher habe ich nichts ausdrücklich akzeptiert....