Ist das Betrug bei buecher.de?
Ich hatte bei buecher.de 2 Bücher im Angebot bestellt. Als diese Wochen später lieferbar waren, kosteten sie wieder das doppelte. Nun soll ich laut einem Passus in den AGB von buecher.de diesen Originalpreis zahlen: "Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes Angebot dar. Erst durch das Anklicken des Buttons "Jetzt kaufen" nach Eingabe aller notwendigen Angaben geben Sie ein bindendes Angebot ab, dessen Zugang wir mit einer Eingangsbestätigung beantworten. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebots dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Vertrag mit Ihnen kommt zustande, wenn wir in Ausführung der Bestellung die Ware zustellen." Im Grunde gibt Ihnen der letzte Satz ja dann das Recht, einem die bestellte Ware zu dem Preis zu liefern, der Ihnen am Versandtag gerade genehm ist!? Ich wurde auch gar nicht über die Erhöhung informiert, es wurde einfach geliefert! Der reine Menschenverstand sagt mir, dass das nicht rechtens ist, aber das Recht handelt ja meiner Erfahrung nach nicht immer nach dem Menschenverstand...
2 Antworten
Hallo!
Dies ist alles seriös und ein normaler Vorgang. Wenn die Bücher einen neuen Preis haben, wird er dir korrekterweise auch so angezeigt. Du kannst dich nun entscheiden, das neue Angebot anzunehmen oder es sein zu lassen.
Gruß
Falke
Ach quatsch, dass ist nicht Betrug. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn 2 übereinstimmende Willenserklärung vorliegen. Die 1. von dir: Das Buch für 10 Euro, die 2. von bücher.de und sagt: 20 Euro. Für mich kein Vertrag und daher vom Kauf zurücktreten, das Widerrufsrecht hast du zudem noch.
Außerdem würde ich den Fall mal der Verbraucherzentrale melden, denn das Wettbewerbsrecht scheint da nicht sauber gelaufen zu sein und die können der Firma eine Abmahnung erteilen, du leider nicht.
PS: Leider ist es zur Unsitte geworden, dass man bei einer Bestellung noch eine belanglose Bestellbestätigung bekommt und keine rechtssichere Auftragsbestätigung.
Wettbewerb: Schon mal was von Lockangebote gehört? Groß besonders günstige Ware bewerben, dann aber nur paar Stück vorrätig haben.
Rechtssicher: Auch nach eine Auftragsbestäigung ist noch eine Anfechtung wegen Irrtum möglich, nur eben nicht so einfach wie bei einer Bestellbestätigung sondern deutlich komplizierter. Ich muss dem FS recht geben: Es kann nicht sein, dass 10 Euro angezeigt wird, aber bei der Auslieferung plötzlich 20 Euro. Erzähl mir bloß nichts von Irrtum, das ist System und Abzocke. Es ist auch allgemein bekannt, dass Internethändler die Preis erhöhen, je öfters du eine Ware anschaust und da komm mir schon wieder nicht mit Irrtum.
Klar gibt es Lockvogelangebote. Und? Zudem die meisten Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Viel zu reißen ist da also nicht in der Branche mit deinen Lockvogelangeboten. Mit deiner Kritik solltest du dich lieber an ALDI & Co. wenden - aber nicht an den Buchhandel!
Mit einer Anfechtung wegen Irrtum kommst du auch nicht weiter. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH gibt es unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Auftragsbestätigung bei falschen Preisauszeichnungen wegen Irrtums anzufechten. Es ist aber zu beachten, dass es sich dabei nur um Druck- oder Schreibfehler oder technisch bedingte Übermittlungsfehler handeln darf. So genannte Kalkulationsirrtümer (= falscher Preis eingestellt) sind unbeachtlich.
Bei einem „versehentlichen“ Vertragsschluss muss die Anfechtung des Weiteren unverzüglich erfolgen, d.h. sofort nach Bemerken des Irrtums. Die Anfechtung muss zwar nicht als solche bezeichnet, aber klar erklärt werden. Falsch wäre es z.B., nur dem Kunden eine Stornierung der Bestellung anzubieten, wie dies häufig geschieht. Wenn dieser nicht stornieren will (was bei niedrigen Preisen wahrscheinlich ist), bleibt der Online-Händler zur Lieferung zum falschen Preis verpflichtet.
Ohne das fragliche Beispiel in Live zu sehen, möchte ich keine Aussage treffen, ob buecher.de Abzocke nach System macht.
Und es ist rechtlich völlig in Ordnung, dass Händler ihre Preise ändern. Tankstellen machen dies auch, auch bei Bäckereien gibt es je Tageszeit unterschiedliche Preise. Wo ist das Problem. Amazon ändert nach Lust und Laune die Preise zum Teil mehrfach am Tag. Du als Kunde hast die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder es sein zu lassen. Deine Entscheidung. Dies hat nichts mit Abzocke zu tun.
Sorry - aber mit der Nummer kannst du vielleicht eine Oma überzeugen. Sonst aber wohl keinen. So funktioniert die Online-Welt nun mal.
Inwiefern ist da "das Wettbewerbsrecht nicht sauber gelaufen". Dies verstehe ich nicht. Kannst du dies bitte weiter erläutern?
Dies ist keine Unsitte, sondern wird sogar dringend dringend dringend angeraten so zu verfahren. Kennst du das Quelle-Urteil, ein Urteil mit Signalwirkung für alle Online-Shops? Der Leitsatz:
"Zeichnet ein Internethändler einen Preis falsch aus und bemerkt dies vor Absendung entsprechender automatisiert generierter Bestellbestätigungen, so ist er durch dennoch versandte Bestätigungen an den falschen Preis gebunden und muss die Ware ausliefern."
http://www.silicon.de/41502753/urteil-falsche-preise-im-internet-sind-bindend-fuer-den-haendler/
http://www.t-online.de/computer/id_19737014/quelle-muss-lcd-tv-zu-falschen-preisen-liefern.html
buecher.de handelt also völlig korrekt, indem sie eben keine(!) rechtssichere Auftragsbestätigung versenden!!!
Gruß
Falke