Schuppen im Aussenbereich umbauen zu Wohnraum
Hallo zusammen,
wir wollen im Aussenbereich einen dezeit als Schuppen genutztes Gebäude umbauen und dort Wohraum herstellen, was wir selber nutzen möchten. Das Gebäude steht in direkter Nähe zu einem ehemaligen Bauernhof. Ist das überhaupt möglich? Wie ist die rechtliche Situation? Funktioniert das durch eine Nutzungsänderung? Wie gehe ich die Sache am besten an?
6 Antworten
Mit § 35 BauGB ist schon alles gesagt. Nicht zulässig. Einen landwirtschaftlichen Betrieb anmelden, wie vorgeschlagen, geht, aber er müsste soviel abwerfen, dass man davon leben kann oder überwiegend leben kann. Ist alles bei der Landwirtschaftskammer nachzuweisen. Bauvoranfrage ist zumindest in Nds. formlos. Man braucht keinen Fachmann. Empfehle aber eine kostenlose Bauberatung bei der Bauaufsicht. Bauvoranfrage kostet Geld.
Wie gehe ich die Sache am besten an?
du stellst bei der unteren bauaufsichtsbehörde eine bauvoranfrage. in welcher form du die dort einreichst und mit welchen unterlagen, erfragst du. hierfür benötigst du keinen bauvorlagen berechtigten fachmann (architekt).
somit erhältst du für relativ wenig geld eine rechtsverbindliche aussage vom zuständigen bauamt.
wie hier schon erwähnt wurde, regelt § 35 BauGB die zulässigkeit von bauvorhaben im außenbereich. die voraussetzungen der privilegierung, ecc. müssen erfült sein. davon schreibst du nichts, also kann dir hier auch nicht wirklich geholfen werden.
Schuppen umbauen, ist der denn schon mit Genehmigung erbaut worden? Auch wenn er im Lageplan eingezeichnet ist heißt das noch nicht, das er genehmigt ist. Es besteht keine Privilegierung mehr, also wird nach §35 BauGB entschieden und das ist wohl nicht Genehmigungsfähig. Wäre auch zu leicht, wenn man bei einem Landwirt schnell noch eine Hütte oder Schuppen hin baut und dann kann man es so einfach mal in Wohraum umwandeln. Das würden dann wohl zigtausende dann so machen. Man muss ja schon eine Nutzungsänderung machen, wenn ein landw. Wohnhaus zu einem normalen Wohnhaus werden soll, weil es da keine Privilegierung mehr gibt. Was vielleicht möglich wäre ist eine Nuttzungsänderung in einen Lagerraum oder Garage. Ob es dann in 20-30 Jahren dann zu einem Wohnraum umgewandelt werden kann ist auch fragwürdig. Unter der Hand wird bei uns gemunkelt, das man die Gebäude von aufgelassenen Landwirten leichter umnutzen soll. Dazu muss aber erst mal der Staat die Gestze ändern. Das kann noch Jahre dauern. Bis dahin wird noch so manches Gebäude zusammen fallen.
Das dürfte schwierig werden. Es sollte auf jeden Fall ein Architekt hinzugezogen werden, der die Region und auch die handelnden Personen in der zuständigen Bauaufsichtsbehörde kennt.
Wird nicht funktionieren. Wie es allerdings aussieht, wenn du eine Landwirtschaft anmeldest, muss geprüft werden.