Eine Andere Person angeben, wenn man geblitzt wird straffrei? - Sehr wichtig!
Guten Tag lieber Leser,
folgende Situation:
Ich wurde geblitzt in dem Auto welches auf meine Oma zugelassen ist. Ich wurde mit 25 Km/h zu viel innerhalb einer geschloßenen Ortschaft geblitzt. Leider befinde ich mich noch in der Probezeit. Ich würde auch alles bezahlen und ein Aufbauseminar machen aber mir wurde erzählt, dass das jaa soo teuer wäre. Ich habe nicht viel Geld und muss zu Hause schon alles selber bezahlen aber das ist jetzt auch nicht das Thema. Als der Anhörungsbogen kam um dort den wahren Fahrer einzutragen habe ich mich informiert wie es aussieht wenn man einen anderen Fahrer angibt. Ich habe jetzt 2 Meinungen.
1.Meinung:
Es ist sozusagen „straffrei“, also es gibt kein wirkliches Gesetz diesbezüglich oder so. Selbst in diesen Videos auf „SternTV“ und „ZDF“ wird das kritisiert. Ist es wirklich so, dass man sich durch Selbstbezichtigung nicht strafbar macht? Also wenn man das sage ich mal, ganz von alleine ausfüllt ohne, dass einer den anderen beeinflusst? 2.Meinung:
Es ist strafbar und man bekommt bis zu 5 Jahren freiheitstrafe oder eine große Gelstrafe, da man Urkundenfälschung begeht und die Behörde betrügt… Ganz grob ausgedrückt.
… Leider wusste ich nicht, dass das Aufbauseminar nur zwischen 250-500 euro liegt. Jetzt hat ein Freund meines Bruders den Bogen ausgefüllt – von selber sozusagen… An dieser Stelle frage ich mich einfach, wieso diese Information bezüglich der nicht Schuld auf Plattformen wie dem öffentlich Rechtlichen gezeigt wird. Ich bin kein Anwalt und ich habe keine Ahnung davon deswegen kann ich mich nur fragen was das soll…
PS: Hier die Seite von diesem „Rene Meier“ und links am Rand sind diese videos aus ZDF und RTL etc..
Wie das hier: http://www.youtube.com/watch?v=ESiXNUTIe1U&feature=youtu.be
MfG
HOD
10 Antworten
Deine Oma ist gefragt und soll einen Fahrer angeben. Gibt sie einen falschen an, dann macht sie sich strafbar, das kann ziemlich ins Auge gehen.
Nun kann jedoch ein anderer den Bogen ausfuellen und angeben, dass ER der Fahrer war. Es muss aber klar sein, dass das nicht die Oma geschrieben hat sondern der Fahrer, der das zugibt. Eine falsche Anschuldigung ist strafbar, eine Selbstbezichtigung ist es in der Tat nicht.
Nun geht es aber weiter. Vor allem, wenn nicht der Halter gefahren ist, wird schon mal genauer hingeschaut. Wird man geblitzt, dann existiert auch ein Blitzerfoto. Oft bekommt man davon eine billige Fotokopie mitgeschickt, aber das Original ist gestochen scharf. Wenn die Bussgeldstelle nun der Meinung ist, dass sich der falsche selbst angegeben hat, dann wird das eventuell weiter kontrolliert. Die Polizei kann dann mit dem richtigen Bild ploetzlich vor der Tuer stehen oder bei Nachbarn herumfragen. Es koennen auch Bilder aus dem Einwohnermeldeamt angefordert werden zwecks Bildabgleich. Aber wann macht man sich diese Muehe?
Bei Ueberschreitungen bis 20 km/h verzichtet man meist darauf. Auch darueber wird nicht immer so genau darauf eingegangen. Genauer untersucht wird das aber meist, wenn ein Fahrverbot oder Probezeit mit ins Spiel kommt. Da wird es dann fuer dich eng werden.
Kurzum - es kann immer jemand anderes sich selbst bezichtigen, strafbar ist das nicht. Ob man damit durchkommt, das steht auf einem ganz anderen Blatt.
Also dumm ist er nicht. Ich hätte ja von meiner Seite aus nie gefragt, wenn da ss so ein Risiko ist... Hmm.
Wie gesagt, hätte ich gewusst, dass sich das nur um ein paar hundert Euro unterscheidet, dann hätte ich das nie gemacht und auch wegen der "Strafe". Dennoch. Wieso verbreiten dann die öffentlich rechtlichen Medien Lügen? Macht ja auch wenig Sinn oder?
Wenn man sich die Videos anschaut wird ja immer gesagt, dass es nicht eine klare Verurteilung dessen gibt. Aber auch, dass es kein 100% safe Ausweg dabietet.
Ja du hast das wohl verstanden, was ich meine. Ne derjenige hat sich selber eingetragen, so würde er das ja dann zu der polizei sagen. Meine Oma hat krebs. Was sollen die schon machen.... :(
Ich habe lediglich 25 zuviel und 1 punkt. Kein Fahrverbot. Ich hoffe einfach es klappt und wenn nicht dann bin ich im eimer...
Hier http://www.kanzleiwilli.de/news/bewusste-benennung-eines-falschen-fahrers-im-ordnungswidrigkeitenverfahren/ steht klar, dass die bewusste Benennung eines falschen Fahrers im OWi-Verfahren eine Straftat ist. Würde das nicht machen.
Auf dem Foto, dass ja auch in Augenschein genommen wird, sieht man ja wohl, dass es sich nicht um deine Oma handelt, es kommt also sowieso raus und du musst zahlen...
Das ist doch garnicht die Frage, Es geht darum. Meine oma ist 80! Klar dass sie das dort nicht ist. Aber ich bin in der Probezeit wie es oben steht!!! bitte erst alles lesen und dann antworten...
statt mir könnte aber doch auch einer der mir ähnlich sieht den zettel ausfüllen, da das foto kaum klar ist.... und es geht hier nur um die Folgen, falls sowas aufliegt wie ich dort ja schon erläutere.. mich interessiert das..
Ja, du könntest angeben ein Kumpel wäre gefahren, dann müsstest du aber den Namen nennnen und dann wird das Foto penibel genau analysiert. Wenn du sagst du weist nicht wer da gefahren ist (wenn mehrere Zugriff auf das Auto haben) wird dir ein Fahrtenbuch auferlegt in dem du bei jeder zukünftigen Fahrt eintragen musst, wann du los gefahren und angekommen bist, wer gefahren ist, Zweck der Fahrt, km-Stand Anfang und Ende. Den Stress würde ich mir aber nicht geben.
bitte erst alles lesen und dann antworten...
WARUM? Wenn es sowieso rauskommt, wieso willst du es dann riskieren? Ich versuche hier nur, dich vor einem Fehler zu bewahren, der auf jeden Fall auffliegen wird. Aber von mir aus, mach es, verdreifache deinen Ärger, mir doch egal!
@ niklasreim
Ja, du könntest angeben ein Kumpel wäre gefahren, dann müsstest du aber den Namen nennnen und dann wird das Foto penibel genau analysiert
Das ist eine Straftat, §164 StGB
Und: Der Fragesteller ist nicht der Halter. Er wurde also weder angeschrieben, noch muss er antworten, noch kann ihm ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Steh doch einfach zu deiner Geschwindigkeitsüberschreitung. 25 km/h sind schon viel und es sind nicht umsonst überall die Geschwindigkeiten vorgegeben. Das hat schon seinen Grund! Was hast du eigentlich in der Fahrschule gelernt???
Du hast den Fehler begangen, jetzt stehe dafür auch gerade. Beim nächsten Mal machst du dir dann vorher mal lieber Gedanken darüber, was passieren könnte. Dann greif mal schön in die Tasche und bleche. Finde ich gut, dass es so hoch angesetzt ist. Scheint ja ansonsten bei euch jungen Leuten nicht zu fruchten!
Wie heißt es doch so schön: Aus Fehlern lernt man. Andere ja, andere eher nicht. Die müssen dann halt öfters in die eigene Tasche greifen und zahlen.
By the way: Dann bist du ja ca. 75 km/h gefahren?! Sei froh, dass nichts Schlimmes passiert ist.
ach wenn man garkeine ahnung hat sollte man nichts schreiben! ;)
Weißt du wie schnell du auf dieser Geschwindigkeit bist mit den heutigen Autos? Wohl kaum und hey. ich bin jung und war mit den Jungs unterwegs auf einer freien Strasse. Ich dachte 100% da wäre 70 aber naja ich war bisschen abgelenkt. Kommt mal vor!
Hätte ich vorher gewusst, dass es hier nur um 300-500 euro geht dann hätte ich das selbst übernommen aber mir wurde gesagt es geht um 700 euro oder so
Da Du auf dem Foto garantiert erkennbar bist, sei ehrlich und bezahl Deine Strafe. Wenn Du falsche Angaben machst ist das strafbar. Du machst Dir selber das Leben schwer.
Und wieso sagen die dann , dass das straffrei wäre?
Straffrei ist es nicht. Wenn die Behörde nicht einwandfrei nachweisen kann, wer auf dem Foto zu erkennen ist, wird das Verfahren eingestellt und Deine Oma zum Führen eines Fahrtenbuches verdonnert. Solltest Du dann noch einmal geblitzt werden, kommst Du um eine Strafe nicht drumrum.
ist ganz einfach......
Wenn deine Oma sagen würde Manuel Neuer sei gefahren obwohl er nicht gefahren ist so wäre das strafbar !
Wenn Manuel Neuer sagt ... ich bin gefahren ...obwohl er nicht gefahren ist....so ist dieses straffrei !
hahaha! :D
ja so ist es ja in unseren Fall. Der unterschrieben hat etc sagt ja er wäre der fahrer. er sieht mir echt sehr ähnlich aber jeder redet ja von "original Fotos" kann man die garnicht anfordern ?
Also ich geh als auf die Bußgeldstelle ( wir haben Fahrzeuge für die keine Nachweispflicht besteht ) und lass mir die Fotos zeigen wenn einer mal wieder zu schnell unterwegs war ...Aber ob das in deinem Falle sinnvoll ist glaube ich nicht wenn du da hingehst.... der Beamte ist ja auch nicht Blind !
@ Franticek
DH.
Hatte auch schon angefangen zu Schreiben, jetzt kann ich es mir sparen. :)
Der Vollständigkeit wegen etwas zum Lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
Den Hinweis darauf das der Freund der das hier übernehmen will eventuell dämlich ist erspare ich mir aber... ;)