Geblitzt trotz Fahrverbot
Hallo, meine Tante wurde vor 2 Monaten in Frankfurt geblitzt, und musste daher Ihren Führerschein 1 Monat abgeben. Jetzt war sie so schlau, und ist mit ihrem Sohn nach Bonn gefahren, und wurde da mit max 60 km/h innerorts geblitzt, obwohl sie den Führerschein noch entzogen hat. Natürlich nicht besonders intelligent, aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Jetzt haben wir die Hoffnung, da sie nicht viel älter ist als ich und noch rel. jung aussieht-das das Foto schlecht ist, und wir eventuell mich angeben könnten... das ich gefahren sei. Da dies ja für mich als ordentlicher und bisher ungeblitze Fahrerin ( seit 6 Jahren!) keinerlei Konsequenzen hätte, wäre das doch eine Möglichkeit... oder etwa nicht? Ich weiß nämlich nicht inwiefern die da die Fotos und sonstige Angaben überprüfen...
Ich weiß das dies natürlich verboten ist, und falsche angaben blabla... aber hat sowas schonmal jemand von euch gemacht??
6 Antworten
Nein, wenn man schon trotz Führerschein entzug fährt, geschieht es ihr nur recht das sie geblitzt wurde.
Nike
kennst du den Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
übrigens gibt es kein Entzug des Führerscheines
Hier wird ein Verwarnungsgeld von max.25€ erhoben.
Bei Beträgen bis 35€ wird aber in aller Regel die Identität des Fahrers nicht überprüft, insofern kann man den Betrag zahlen und gut ist.
Der Vollständigkeit halber will ich aber noch erwähnen was Deiner Tante blüht wenn man sie erwischt, und das kann ja auch durch andere Umstände passieren wie z.B. einem kleinen Parkplatzunfall oder durch Anzeige von jemandem der vom Fahrverbot weiß:
Sie hat hier eine Straftat begangen [Fahren ohne Fahrerlaubnis] und müsste mit einer Geldstrafe von 15-30 Tagessätzen, 6 Punkten sowie auch dem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten rechnen.
Und noch etwas: Wie hoch ist denn in Eurer Familie die kriminelle Energie?
Man sollte so etwas nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Ein Fahrverbot wird angeordnet wenn man einen schwerwiegenden Verstoß gegen die StVO begeht, dafür muss man schon mindestens 31km/h zu schnell gewesen sein. Wer sich dann während des Fahrverbotes wieder ans Steuer setzt ist entweder sehr naiv oder hat grundsätzlich die Bedeutung seines Verstoßes und die Maßnahme selbst nicht verstanden.
Und ich kann mir nicht vorstellen das besagte Fahrt so wichtig war das man dafür dann ein Monatsgehalt als Strafe und möglicherweise den Entzug der Fahrerlaubnis für viele Monate in Kauf nimmt.
Hier scheint es ja noch einmal gut zu gehen, aber bitte nicht noch einmal machen... ;)
Ich danke Dir für deine gute Antwort!! Thumbs up!! :)
Lass es!
Deine Tante hat's verbockt, also muss Sie es auch ausbaden.
Opfer dich nicht auf, dass kann weitreichendere Konsequenzen für dich haben als du denkst.
VerantwortungSo etwas wäre Betrug. Da kann man schnell ins Gefängnis kommen.
ist das auto auf ihren namen und adresse gemeldet?
jep... aber wir haben dieselbe adresse... wir wohnen im selben haus.. nur unterschiedliche wohnungen
Sonst sind wir alle Lammfromm :D das war jetzt halt einfach nur dumm gelaufen und ich will irgendwie helfen...