Ich wurde geblitzt und meine Frau hat sich als Fahrerin ausgegeben. Wird sie nun den Bußgeldbescheid erhalten oder nicht?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo xkadir69,

rechtlich gesehen ist es kein Problem, wenn Deine Frau angibt, sie sei gefahren.

Nach meiner Erfahrung prüfen die Mitarbeiter der Bußgeldstelle in den seltensten Fällen nach, ob die Person auf dem Foto mit den Halterdaten übereinstimmen kann. Der Anhörungsbogen wird in der Regel an den Halter geschickt und wenn der den Verstoß zugibt, erhält auch der Halter den Bußgeldbescheid ohne das weitere Nachforschungen angestellt werden.

Nur wenn der Halter den Verstoß nicht zugibt oder ein fleißiger Mitarbeiter wirklich mal Halterdaten mit dem Foto abgleicht wird versucht den wirklichen Fahrer zu ermitteln.

Aber wie gesagt, wenn Deine Frau den Verstoß auf ihre Kappe nimmt, werdet ihr nach meiner Erfahrung her damit durchkommen. Deine Frau wird dann einen Bußgeldbescheid bekommen, der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:

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Tatbestandsnummer: 103780

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .71. (über 70) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).100. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).171. km/h.

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV (andere Kfz) Tab.: 703011

Bußgeld: 600,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 3 Monate

A - Verstoß

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Unter Umständen kann es sein, dass das Bußgeld von 600,- Euro auf 1200,- Euro verdoppelt wird, denn der Regelsatz von 600,- Euro gilt nur bei fahrlässiger Begehung. Bei einer so starken Überschreitung der Geschwindigkeit wird einem in der Regel aber eine vorsätzliche Begehung vorgeworfen, was zu einer Verdopplung des Bußgeldes führt.

Aber wie gesagt, es währe auch möglich, dass der Mitarbeiter der Bußgeldstelle Bild mit den Halterdaten vergleicht und eine Fahrerermittlung veranlasst.

Im ersten Schritt der Fahrerermittlung wird Dir Frau noch einmal angeschrieben und ihr mitgeteilt, dass sie als Fahrer nicht in Frage kommt und sie wird aufgefordert den richtigen Fahrer zu benennen.

Kommt sie der Aufforderung nicht da, kommen die Beamten zu Euch nach Hause und fragen notfalls auch mit dem Foto die Nachbarn, ob sie den Fahrer kennen.

Aber vielleicht, wenn nicht sogar wahrscheinlich fällt da Niemand drüber, wenn Deine Frau sich selber als Halter angibt und sie muss für Deine Tat büßen.

Schöne Grüße
TheGrow

xkadir69 
Beitragsersteller
 02.01.2016, 12:47

Eine sehr schöne Antwort und ausführlich. 

butz1510  02.01.2016, 15:57
@xkadir69

"Aber vielleicht, wenn nicht sogar wahrscheinlich fällt da Niemand drüber, wenn Deine Frau sich selber als Halter angibt und sie muss für Deine Tat büßen." --> Stimmt nicht so ganz. Da muss man nicht mehr "drüber fallen" - die Bilder sind heutzutage einfach zu gut. Das wird im Zweifel an die Polizei weitergegeben und die gleichen die Bilder mit den Ausweisfotos ab oder besuchen die Leute sogar daheim.

TheGrow  02.01.2016, 16:33
@butz1510

Nur, dass bei der Halterabfrage kein Bild des Halters vorliegt. Genauso wenig liegt eine Personenbeschreibung bei des Halters vor, so dass ein Abgleich des Blitzerfotos mit dem Aussehen des Halters nicht abgeglichen werden kann.

Das Einzige was abgeglichen und im Fall des Fragestellers auffallen könnte ist das Geschlecht nicht zu den Halterdaten passt. Und selbst das Überprüft nicht jeder Mitarbeiter.

Der Praktische Ablauf im Bußgeldverfahren ist ja der:

  1. Der Verstoß wird festgestellt
  2. Die Ordnungswidrigkeitenanzeige wird geschrieben und zur Ahndung an die Bußgeldstelle geschickt
  3. Die Bußgeldstelle führt eine Halterabfrage durch, um die Anschrift des Halters in Erfahrung zu bringen
  4. Der Halter erhält einen Anhörungsbogen und füllt diesen aus und sendet ihn an die Bußgeldstelle zurück 
  5. Gibt der Halter den Verstoß zu, sendet die Bußgeldstelle dem Halter der sich zur Tat bekannt hat, den Bußgeldbescheid zu.
  6. Der Halter zahlt das Bußgeld.

Die Mitarbeiter der Bußgeldstelle führen in der Regel nur dann eine Fahrerfeststellung durch, wenn der Halter den Verstoß bestreitet.

Die Mitarbeiter der Bußgeldstellen sind auch so schon genug ausgelastet, als dass sie sich noch jede einzelne Blitzerfoto genau ansehen würden und Rätzeln, ob die Person wohl auch die als Halter eingetragene Person sein könnte oder wohl eher nicht. Vor allem in den meisten Fällen ist ja auch der Halter zugleich der Fahrer oder er bestreitet gefahren zu sein, so dass dieses zu der Fahrerermittlung führt.

Aber keine Frage, es gibt natürlich auch Mitarbeiter der Bußgeldstellen, die machen sich tatsächlich und insofern es die Zeit zulässt, die Mühe anhand des Bildes abzuschätzen, ob das Alter und das Geschlecht stimmt.

xkadir69 
Beitragsersteller
 03.10.2016, 09:14
@TheGrow

Hallo Grove danke noch mal an deine Antwort leider kam der BGB auf meinen Namen 1289€ 3 Monate Lappen weg und 2 PKT ich bin dierekt zu mein Anwatl gegagnen im Gericht haben wir es Geschäft die Busse auf 160€ und nur 1 Monat Fahrverbot zu vermindern da es keine Nässe mehr auf der Fahrbahn war und somit 20km/h reduziert und da die messbeamten die Wasserwaage falsch gemessen haben 1 km/h mehr Toleranz.

Mfg

TheGrow  03.10.2016, 12:39
@xkadir69

Auch ein Monat Fahrverbot schmerzt, aber ich denke mit dem Ergebnis nur 1 M Fahrverbot und nur 160 Euro kann man leben.

Danke für das Feedback

Vielleicht habt ihr Glück und es geht durch und der Bescheid gegen deine Frau wird rechtskräftig. Es wäre aber auch sehr gut möglich, dass jemanden in der Verwaltung noch erkennt, dass Bild und Beschuldigte ein anderes Geschlecht haben. Dann werden sie sicher noch mal auf euch zukommen.

Ich sehe in meinem Job allerdings sehr häufig Fotos dieser Art (von Kollegen) und die Bilder sind oft nicht so gut, 2 waren sogar so schlecht, dass man weder Person noch Geschlecht erkennen konnte.

Ich kann für dich nur noch hoffen, dass es eben nicht auffällt.

Das geht nicht so einfach, daß eine andere Person die Schuld auf sich nimmt. Wenn auf dem Foto ein Mann ist und die betreffende Person ist eine Frau, dann ist das sehr offensichtlich.

Ein Fahrverbot läßt sich auch in der Urlaubszeit terminieren und die meisten Arbeitgebern haben dafür Verständnis

xkadir69 
Beitragsersteller
 02.01.2016, 00:12

ist ja ein 3 monatiges Fahrverbot und denkst du das der Bußgeldbescheid auf meine frau kommt ?

TorDerSchatten  02.01.2016, 00:15
@xkadir69

Nein, weil auf dem Beweisfoto ein Mann ist

Das wird nicht klappen! (Und das ist ja irgendwie auch gut so.) Blitzerfotos sind heute dermaßen scharf, dass man auf jeden Fall herausfinden wird, dass das auf dem Bild NICHT Deine Frau ist. Wir hatten neulich einen Fall, bei dem eine Frau angegeben hat, sie sei gefahren, damit ihre Tochter, die wirklich gefahren war, keine Punkte bekommt. Auch das kam raus, da die fotografierte Frau einfach älter aussah als 24. Das kann man auf den Bildern gut sehen.

geblitzt - mit foto ?

da könnten aber 2 probleme auf euch zukommen.  verkehrsverstoß und falschaussage.  :((

xkadir69 
Beitragsersteller
 02.01.2016, 12:55

Es ist straffrei den meine Frau hat sich selbst beschuldigt. ;)

casala  02.01.2016, 15:19
@xkadir69

ich laß mich gern belehren, aber ich bleib trotzdem bei erfahrungsgemäß 2 vergehen.