Bin ich dazu verflichtet an meinem Grundstück ein Schild anzubringen das ich einen Hund habe?

8 Antworten

Also mir ist eine solche Regelung auch unbekannt. Wir haben lediglich an einer Tür im Garten ein Schild, an der anderen oder der Haustür allerdings nicht.

Ich hab dir einen Link ausgesucht, dass dir die Frage beantwortet:

http://www.juraforum.de/forum/t/haftungsfragen-bei-freilaufender-wachhund-auf-eigenem-grundstueck.110432/

Kurz gefasst: um dich rechtlich abzusichern, solltest du ein Schild anbringen, dass vor hund Warnt und das betreten des Grundstücks verbieten oder "betreten auf eigene Gefahr" ausschreiben.

Wenn du einfach nur "Achtung Wachhund" draußen anbringst und der Hund knabbert den Postboten an, hat dieser zwar mitschuld, trotzdem kann er Schadensersatz klagen.

Du musst dafür sorgen, dass der Hund nicht einfach so das Gelände verlassen kann. Ein Schild ist nicht nötig.

weil am Gartenzaun eine Klingel ist und somit niemand ohne Erlaubnis etwas auf dem Grundstück zu suchen hat

Klingelt der Postbote jedes Mal?

Ich habe noch nie gehört, dass so ein Schild Pflicht ist. Bei bissigen Hunden ist es sinnvoll ja. Aber du bist als Hundehalter dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Waldi das Grundstück nicht verlässt und niemanden angreift.

Bei einem Chihuahua ist so ein Schild sicherlich angebracht:

Vorsicht vor dem bißchen Hund

Natürlich das ist freiwillig aber vor Einbrecher ist mann doch Sicherer wenn da Steht achtung Rotwailer ich habe selbst auch ein Haus mit Grundstück und ein Goldmatiener musste aber kein Schild dran händen habs aber gemacht