Kann ich das Auto verkaufen, bevor ich das Geld von der Versicherung habe?

5 Antworten

Du musst auf jeden Fall die Freigabe des Versicherers abwarten. es wäre ja möglich, dass sie noch einen eigenen Gutachter schicken will.

oliverrevilo 
Beitragsersteller
 07.06.2015, 19:03

Der gutachter wurde von der versicherung geschickt 

Besserwisser65  07.06.2015, 19:04
@oliverrevilo

@DerHans - endlich einmal eine kompetente Antwort hier... - Hast du denn den schriftlichen Bereicht des Gutachters schon? Mit der entsprechenden Kostenzusage im erwarteten Umfang? Dann kannst du verkaufen - sonst nicht! Nachher zahlt die Versicherung nicht so viel - und das Auto ist weg...

oliverrevilo 
Beitragsersteller
 07.06.2015, 19:09
@Besserwisser65

ja ich habe das schriftliche gutachten mit der schadenshöhe von meiner versicherung zugeschickt bekommen (es habdelt sich um einen wildschaden) daher geht das über meine versicherung 

DerHans  07.06.2015, 19:28
@oliverrevilo

Wenn es sich nur noch um den Zahlungsweg handelt, kannst du das Fahrzeug natürlich auch verkaufen.

Du bist der Eigentümer des Autos. Direkt nachdem der Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen (bei einem Haftpflichtschaden) besichtigt wurde, darfst du das Auto verkaufen. Im eigenen Interesse solltest du wenn der Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalshcaden besteht warten, bis dir das Gutachten mit dem dort genannten Restwert vorliegt.

Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht. Ebenso brauchst du von der gegnerischen Versicherung keine Freigabe zum Verkauf.

Nachbarskind  07.06.2015, 19:10

Vorsicht bei dieser Aussage, besteht auch nur der leiseste Verdacht auf Vers.betrug, sind sie schneller da, als du glaubst.

KfzSVnrw  07.06.2015, 19:28
@Nachbarskind

Eine korrekte Abwicklung ohne jegliche Betrugsversuche setze ich als selbstverständlich vorraus.

ich würde ihn noch nicht verkaufen, wenn der Gutachter schon da war, kann es bis zur Regulierung nicht mehr lange dauern. Hast du denen denn schon mitgeteilt, das du die Regulierung nach Gutachten wünscht. Auch solltest du abklären ob du einen Wertverlust und/oder Nutzungsausfall beanspruchen kannst.

Frag besser bei der Versicherung nach, ob das in Ordnung geht.

... natürlich, es wird dann nur die Märchensteuer abgezogen und gut ist. Viel Glück.