Alter Wasserschaden?

4 Antworten

Die Gebäudeversicherung tritt bei bestimmungswidrig ausgetretenen Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungen ein. Das muss aber zeitnah gemeldet werden.

"Allmählichkeitsschäden" sind nicht gedeckt. z.B,. Schimmelbefall durch einen alten nicht gemeldeten Schaden. Dafür könnt ihr in der Tat, nur den Vorbesitzer in Haftung nehmen, wegen verdeckter Mängel.

Die Gebäudeversicherung zahlt nicht

Warum nicht?

unsere Hausrat auch nicht, da wir den Schaden nicht verursacht haben.

Ne, die zahlt nicht weil euer Hausrat ja bestimmt nicht betroffen ist. Mit Böden hat die Hausrat nix zu tun.

Nach kurzer Zeit sind Feuchtigkeitsschäden in anderen Zimmern aufgetaucht.

Also in der Küche nicht und bei Einzug war überhaupt kein Schaden sichtbar?

Patricia285 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 13:28

Bei Einzug war nichts sichtbar, 2 Wochen nach dem Einzug Schimmel im Schlafzimmer. Seit dem läuft das Verfahren. 2 unabhängig voneinander arbeitende Gutachter haben dieses Problem erkannt und auch eine arglist festgestellt. Dabei wurde eine weitere feuchte Innenwand festgestellt, bei der die Gutachterin zu einer Leckageortung riet. Diese ist nun ergebnislos. Der Fachmann tippt auf einen Altschaden.

Die Gebäudeversicherung zahlt nur, wenn der Schaden durch einen Schaden am Gemeinschaftseigentum entstanden ist. Die Rohre und Leitungen können ausgeschlossen werden

Valnar52  14.09.2020, 13:42
@Patricia285
Die Gebäudeversicherung zahlt nur, wenn der Schaden durch einen Schaden am Gemeinschaftseigentum entstanden ist.

Häh? In der Gebäudeversicherung sind auch Schäden am Sondereigentum versichert, wenn es sich dabei um Teile des Gebäudes handelt. Mal davon abgesehen, dass Wände, Böden und Decken ohnehin Gemeinschaftseigentum sind.

Also: Wenn es sich nachweislich um einen Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser handelt, reguliert die Schäden am Gebäude natürlich die Gebäudeversicherung. Wurde diese überhaupt kontaktiert? Liest sich für mich so, als ob hier lediglich die Verwaltung informiert wurde und diese irgendwelchen Blödsinn bezüglich der Versicherung erzählt, weil sie es selbst nicht besser weiß (kommt leider oft genug vor).

Patricia285 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 14:13
@Valnar52

Ja, die Versicherung ist von Anfang an informiert. Und genau die haben uns das so erklärt. Da ja aber diese Schäden ausgeschlossen werden können, die die zahlen, haben wir wohl Pech.

Ein Schaden durch eine Spülmaschine und dann noch als Altschaden werden die wohl kaum zahlen, es Weiss ja keiner, ob diese vielleicht falsch angeschlossen war..

Valnar52  14.09.2020, 14:22
@Patricia285

Sorry aber das erscheint mir alles sehr seltsam. Ob der Schaden durch eine Spülmaschine entstanden ist, spielt überhaupt keine Rolle. Auch ob diese falsch angeschlossen war, ist (zum Großteil) egal. Lediglich "muss ja ewig rausgelaufen sein und niemand hat was gemacht" KÖNNTE ein Problem sein. Aber auch nur dann, wenn klar war, dass es einen Wasserschaden gibt und dieser nicht behoben wurde. Daher meine Frage ob vorher schon erkennbar war, dass es einen Wasserschaden gibt, was ja scheinbar nicht der Fall ist. "Spülmaschine defekt" heißt ja nicht zwangsläufig "da läuft Wasser aus".

Also, da kann irgendwas nicht stimmen...

Valnar52  14.09.2020, 14:27
@Patricia285

Wenn die Feuchtigkeit z.B. von Außen kommt, ist das natürlich eine völlig andere Angelegenheit. Das ist der einzige Grund den ich bezüglich einer Ablehnung durch die Gebäudeversicherung nachvollziehen könnte: Es handelt sich schlichtweg nicht um einen Leitungswasserschaden.

"Leitungswasser kam aus etwas, was kein Gebäudebestandteil ist" ist jedenfall KEIN Ablehnungsgrund, in keiner Gebäudeversicherung die es in Deutschland gibt.

Es gibt keinen Schaden, so der Verwalter, der Orter, und Deine Gutachter.

Wer also sollte etwas bezahlen müssen?

Ist es doch Leitungswasser, bezahlt den Schaden/die Reparatur die VGV der WEG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Möglicherweise niemand.

Es tun leider nur die wenigsten Käufer, ich frage trotzdem nach: Seid ihr vor dem Kauf mit einem Baugutachter in der Wohnung gewesen? Eventuell lässt sich über vorhandene Bewertungsprotokolle rechtlich etwas machen, ansonsten gilt das Altbekannte: „Gekauft wie gesehen“.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Patricia285 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 13:30

Leider sind wir das nicht. Wir mussten leider bereits 2 Wochen nach Einzug Schimmel feststellen, in einem anderen Raum. Hier können wir die Arglist beweisen. Wir warten nur noch auf das Urteil.

Nun stell ich mir die Frage, ob wir davon hätten ausgehen müssen, als gesagt wurde, daß die Spülmaschine kaputt sei und ersetzt werden muss.?

Lynneia  14.09.2020, 13:33
@Patricia285

Wenn wirklich in allen Räumen die Fußböden nass sind, dann kann ich mir fast nicht vorstellen, dass das ein einziges Gerät „verbockt“ hat. Das hätte ein Gutachter feststellen können (sicherlich ist der Schaden nicht erst seit gestern vorhanden). Vielleicht lohnt es sich doch noch, einen Sachverständigen zu engagieren, der sich den Schaden ansieht und einschätzt, ob es die Spülmaschine allein gewesen sein kann oder ob die Wohnung grundsätzlich ein Feuchtigkeitsproblem hat.

Patricia285 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 13:41
@Lynneia

Wir hatten nun schon 2 Gutachter da, einer davon gerichtl vereidigt.. Das geht auch ganz schön ins Geld mittlerweile. Und würde erklärt, das das schon möglich sei, wenn es zb undicht war und immer schön getropft hat. Wenn es sich um hygroskop. Estrich unter Laminat und Fliesen handelt, saugt sich das auf wie ein Schwamm...