Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn man den Wasserhahn offen gelassen hat?

5 Antworten

Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten sind durch die Haftpflichtversicherung in der Regel abgedeckt. Eventuell kommt "grob" auch gar nicht zum Tragen.

... ich hoffe doch, daß die das nicht machen. Dafür gibt es doch die VGV für die Schäden am Gebäude und die HR. Die ordnen zudem die volle Rechnung und eine PH eben nur den Schaden, also deutlich schlechter.

Falls die Untermieterin eine Hausratversicherung besitzt, sollte sie den Schaden darüber abwickeln. Eine Hausratversicherung ersetzt den aktuellen neuwert, eine Haftpflicht Versicherung dagegen nur den aktuellen wiederbeschaffungswert. Die Hausratversicherung kann sich jedoch einen Teil des Schadens von der Haftpflicht Versicherung des Verursachers zurück holen. Aber das klären die Gesellschaften in aller Regel unter sich.

Kommt darauf an, ob er versehentlich oder absichtlich offen gelassen wurde.

Moonpati 
Beitragsersteller
 23.11.2015, 22:11

versehentlich

Welcher Sachschaden liegt denn vor .

Bitte um nähere Informationen!