Wasserschaden. Gebrauchte Kleidung nass, zahlt Versicherung?
Säcke mit alter Kleidung in Säcken sind in Meller nassgeworden bei einem Rohrbruch. Zahlt die Versicherung soetwas? Und auch alter Kühlschrank, geht nicht mehr.
7 Antworten
Der Keller ist zwar auch Versicherungsort, aber Gegenstände dich nicht mehr dem Gebrauch dienen, sind nur noch zum Zeitwert versichert. Das ist also praktisch Null.
Außerdem musst du im Keller eine besondere Sorgfalt aufwenden um Leitungswasserschäden zu vermeiden. Also eine Regal mit mindestens 10 cm Bodenfreieheit
Außerdem musst du im Keller eine besondere Sorgfalt aufwenden um Leitungswasserschäden zu vermeiden. Also eine Regal mit mindestens 10 cm Bodenfreieheit
Unwahrscheinlich. Ich wüsste nicht welcher VR eine solche Regelung in seinen Obliegenheiten stehen hat. Wenn es keine Obliegenheit ist, kann nur noch in Richtung grob fahrlässige Ermöglichung des Schaden argumentiert werden. Und auf diesen Einwand verzichtet jeder halbwegs gescheite VR.
Davon unabhängig sagt es einem natürlich der gesunde Menschenverstand, dass man diese Vorkehrung treffen sollte aber das ist für die Versicherung erstmal nicht relevant.
"Nass" bedeutet ja nicht "beschädigt". Wenn du die Klamotten waschen kannst und sie nach dem anschließenden Trocknen wieder tragbar sind, ist kein Schaden entstanden.
Bei Dingen die im Keller stehen und nicht in Gebrauch sind, wird nicht (wie sonst üblich) der Neuwert erstattet sondern der gemeine Wert. Also der Wert, der bei einem Verkauf der Sache (ohne den Schaden, aber im gebrauchten Zustand) erzielt werden kann. Das wird bei einem alten Kühlschrank (und auch bei alten Klamotten, sofern sie denn wirklich beschädigt sind) im Zweifelsfall nicht viel sein.
Wie hoch schätzt du denn den Wert dieser alten verschlissenen Kleidung ein?
10 € ???
Vielleicht würde dir deine Versicherung diese 10 € sogar zahlen, danach bekommst du aber auch die Kündigung.
Auf solche Kunden kann jedes Versicherungsunternehmen verzichten.
Was bereits "in Säcken" ist, wartet eigentlich nur noch auf die Entsorgung. Da hält sich der Versicherungswert in engen Grenzen.
Bitte richtig lesen.
Wer lagert gute Kleidung in Säcken im Keller?
Ich habe auch im Kellergeschoß einen Wohnraum in dem die Winterkleidung im Schrank aufgehängt ist.
Nur würde ich nie, und dies macht niemand der auf diese Kleidung wert legt, sie in Säcken und vermutlich noch auf dem Boden aufbewahren. Und ein alter Kühlschrank, der nicht mehr funktioniert sollte man entsorgen.
Alleine aus dem Hinweis auf den Kühlschrank liegt doch die Vermutung nahe, dass es hier nicht mit rechten dingen zu geht.
Der Wasserrohrbruch ist im Rahmen der Hausratversicherung immer mitversichert, das heißt, die durch den Rohrbruch beschädigten Dinge in deinem Keller sind damit ebenfalls versichert.
Selbstverständlich hat man zu langjährigen Kleidungsstücken usw. keine Quittungen mehr, aber oftmals reicht ein Foto aus. Bitte deinen Versicherungsberater um einen Besichtigungstermin vor Ort, er macht dann sicherlich die Fotos für die Schadensakte selbst. Mache ich bei meinen Kunden auch immer so. Mach ihm das Leben nicht unnötig schwer und erstelle vorher eine Liste der beschädigten Gegenstände und den etwaigen Wert.
Erforderlich für eine schnelle Bearbeitung ist weiterhin der Nachweis des Rohrbruchs. Wohnst du zur Miete, so bekommst du diesen über deinen Vermieter, ist das Objekt dein Eigentum, dann einen Kostenvoranschlag der Handwerkerfirma beifügen, die den Wasserschaden beseitigt.
Deine Sachen sind bei einem aktuellen Vertragswerk auch immer zu einem so genannten "gleitenden Neuwert", also sogar zum Wiederbeschaffungswert versichert.
- Und das war jetzt wenigstens die richtige Antwort - !
Deine Sachen sind bei einem aktuellen Vertragswerk auch immer zu einem so genannten "gleitenden Neuwert", also sogar zum Wiederbeschaffungswert versichert.
Aber keine Dinge die im Keller stehen und damit nicht mehr in Verwendung sind.
Gleitenden Neuwert gibt es auch nur in der Gebäudeversicherung und nicht in der Hausratversicherung.
Aber wenigstens war es die "richtige" Antwort...
Bloody Blödsinn! Jede Hausratversicherung mit aktuellen Bedingungen zahlt den gleitenden Neuwert. Wer lesen kann, ist dabei klar im Vorteil!
Was treiben sich hier nur für "Experten" herum??
Das ist übrigens besonders bei der Fahrradversicherung entscheidend, denn hier wird ebenfalls immer der Wiederbeschaffungswert gezahlt, egal wie alt das Fahrrad ist. Es ist dabei auch egal, ob diese Gegenstände im Keller liegen - oder wie schön sie verpackt sind. Wer entscheidet denn, wie oft welche Kleidungsstücke getragen werden müssen? Aus der Frage oben ging einzig leider nur nicht hervor, ob der Kühlschrank jetzt durch den Rohrbruch nicht länger funktioniert - oder bereits vorher nicht mehr funktionstüchtig war. Klar ist: War er vorher bereits im Eimer, gibt es dafür leider kein Geld, denn für Elektroschrott greift die Versicherung logischerweise nicht.
Zitat Dieter Nuhr: Wenn man von bestimmten Dingen keine Ahnung hat, einfach mal Fr... halten!
(Bin übrigens seit "erst" 27 Jahren Versicherungskaufmann und habe solche Schadensfälle in dieser Form bereits hundertfach begleitet und auch reguliert).
Nur eine kleine Sache noch: Nässe ist im Allgemeinen keine Beschädigung, aber oftmals verbunden mit Schimmel usw. Sind die Kleidungsstücke dadurch zerstört und nicht mehr zu trocknen, kommt eben etwas Arbeit mit Auflistungen auf dich zu.
Ich hatte kürzlich einen ähnlich gelagerten Schadensfall, bei der einige Hausratgegenstände im Keller aufbewahrt wurden, beispielsweise auch ein Ersatzfernseher (noch Röhre) und ebenfalls ein Kühlschrank. Dazu waren noch einige Lederkoffer durch Schimmelbildung unbrauchbar geworden.
Die Hausratversicherung erstattete den Wiederbeschaffungswert eines preiswerten Fernsehgerätes (weil es heute eben keine Röhren mehr gibt), des Kühlschrankes und der Koffer. Kunde happy !
Du solltest nochmal googlen was gleitender Neuwert ist. Oder in den Hausratbedingungen einer Versicherung deiner Wahl mal nach dem Wort "gleitend" suchen (für die Betagteren unter uns: in einer pdf Datei strg-f drücken um die Suchfunktion zu starten). Bin mal gespannt was du da findest...
Wenn wir grad bei Versicherungsbedingungen sind...da findet sich überall dieser Passus:
"Falls Sachen für ihren Zweck in Ihrem Haushalt nicht mehr zu verwenden sind, ist Versicherungswert der für Sie erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert)."
Richtig ist, dass allein die Tatsache dass ein Gegenstand im Keller stand nicht automatisch bedeutet, dass er nicht mehr im Gebrauch war. Die Vermutung liegt dann allerdings nah und dann wird der Schadenbearbeiter sicherlich etwas genauer hinschauen in welchen "Säcken" die "alte Kleidung" war und in welchem Zustand sich der "alte Kühlschrank" befand. Aber hey, wenn du hunderte solcher Schadenfälle zum Neuwert reguliert hast, dann haben sich zumindest deine Kunden immer gefreut. Das ist ja auch was.
Have a bloody nice day (lol)
"In der Regel ersetzt die Hausratversicherung immer den Neuwert der beschädigten bzw. zerstörten Sache. Hier ein Beispiel: Ihren Nachbarn, über Ihnen, platzt der Schlauch der Waschmaschine und das Wasser dringt in Ihre Wohnung und sorgt für Schäden an Ihrem Hausrat. Hier dürfen Sie sich auf keinen Fall auf die Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn verlassen, denn die Haftpflichtversicherung ersetzt lediglich den Zeitwert Ihrer ruinierten Sachen. Was bedeutet Sie bekämen für Ihren evtl. beschädigten Teppich nur einen Bruchteil davon ersetzt was er tatsächlich mal gekostet hat. Ihre Hausratversicherung hingegen zahlt Ihnen den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert Ihres Teppichs. Für
technische Geräte besteht aber eine Einschränkung: Hier bekommen Sie lediglich den Neupreis für ein „nach Art und Güte“ gleichgestelltes Gerät."
"Gleitend" bedeutet dabei simplerweise, dass die jeweilige Versicherungsleistung immer den jährlichen Preisentwicklungen des so genannten "Warenkorbs" des statistischen Bundesamtes angepasst werden. Das kann mal mehr, aber auch (bei technischen Geräten wie dem o.a. Röhrenfernseher, der in der Anschaffung sicherlich teurer war) weniger sein.
Wo hast du das nun abkopiert (immerhin wohl meinen Ratschlag zum googlen aufgegriffen)? Auch nett, dass in dem "Zitat" das Wort gleitend nicht auftaucht. Dir ist schon klar, dass "gleitender Neuwert" ein fester Begriff ist, der eine ganz konkrete Sache beschreibt, oder? Nämlich eine Versicherung in der sich die Versicherungsprämie jährlich basierend auf dem gleitenden Neuwertfaktor ändert. Dieser gleitende Neuwertfaktor findet ausschließlich in der Gebäudeversicherung Anwendung.
Oder ändern sich bei deinen Kunden die Hausratprämien jedes Jahr in Abhängigkeit des gleitenden Neuwertfaktors? Wohl kaum...
Natürlich wird die Neuwerterstattung in der Hausratversicherung der Preisentwicklung angepasst. Dennoch ist hier die Bezeichnung "Versicherung zum gleitenden Neuwert" falsch da dieser Begriff, wie eben erläutert, eine feste Definition hat und in der Form schlicht und ergreifend nicht auf die Hausratversicherung angewendet wird.
All das ändert ohnehin nichts an der Tatsache, dass Gegenstände die sich nicht mehr in Verwendung befinden ohnehin nicht zum Neuwert versichert sind, sondern zum gemeinen Wert.
Ich gebe zu, das ich mit dem ursprünglichen Hinweis absichtlich sehr kleinlich war und mir absolut bewusst war, was du meinst. Das sollte ein kleiner Seitenhieb sein, weil du so großspurig mit der "richtigen Antwort" geprahlt hast.
Okay, dann nochmal, weil es gerade so schön ist:
"Auch in der Hausratversicherung ist der Begriff „gleitender Neuwert“ bekannt. Hier erhöht sich die Versicherungsprämie adäquat zur Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Dadurch wird sichergestellt, dass beschädigter Hausrat unabhängig vom Alter zum aktuellen Neuwert ersetzt wird."
Ich besitze zwei Lederjacken, die rund dreißig Jahre alt sind, aber wer die sieht, der leckt sich die Finger! Die hängen übrigens auch in meinem Keller (Einfamilienhaus, aber grad egal). Mal sind sie in Gebrauch, mal auch nicht, wer will das wissen? Viele Versicherungsnehmer lagern manche Hausratgegenstände alleine aus Platzmangel in ihren Kellern, so zu Beispiel häufig Camping-, Tauch- oder Skiausrüstungen, Ersatz-Elektrogeräte, saisonbezogene Dekoartikel wie Weihnachtsschmuck,
auch Kleidung, die saisonbedingt immer nur kurzzeitig getragen wird (dicke Winterjacken z.B.). Dieser Teil des Hausrates ist
selbstverständlich ebenfalls immer mitversichert. Gegen Feuer,
Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus bei Einbruch. Und dies immer zum so genannten Wiederbeschaffungswert.
So, und jetzt hasta luego. Muss was tun. Hey, der VN oben stellt eine dreizeilige und ziemlich uneindeutige Frage (Kühlschrank) - und wir reden uns hier den Mund fusselig! ((((-;
Ich besitze zwei Lederjacken, die rund dreißig Jahre alt sind, aber wer die sieht, der leckt sich die Finger! Die hängen übrigens auch in meinem Keller (Einfamilienhaus, aber grad egal). Mal sind sie in Gebrauch, mal auch nicht, wer will das wissen?
Da bin ich absolut bei dir, dass die zum Neuwert erstattet werden würden, egal ob sie im Keller hängen. Wie gesagt ist die Lagerung im Keller allein kein Indiz dafür, dass eine Sache nicht mehr in Gebrauch ist.
Wenn die Lederjacken natürlich mottenzerfressen, verstaubt und faltig sind, weil sie jahrelang zusammengelegt im Schrank lagen, dann wird man die nicht unbedingt zum Neuwert ersetzt bekommen.
Das selbe gilt für saisonale Kleidung etc. Man kann da schon nachvollziehen ob solches Zeug überhaupt noch genutzt wird oder nicht.
Normalerweise ja... die Hausrat! Kommt halt drauf an, ob man sagt das die Säcke mit Kleidung im Keller um wegwerfen waren, oder in die Waschmaschine sollten!
Es ist lebensfremd, gebrauchte Wäsche zum Waschen in Säcken im Keller zu lagern.
"Alt" bedeutet nicht unbedingt auch "verschlissen". Davon war oben nicht die Rede. Ich besitze zwei Lederjacken, die rund dreißig Jahre alt sind, aber wer die sieht, der leckt sich die Finger! Die hängen übrigens auch in meinem Keller (Einfamilienhaus, aber grad egal). Viele Versicherungsnehmer lagern manche Hausratgegenstände alleine aus Platzmangel in ihren Kellern, so zu Beispiel häufig Camping-, Tauch- oder Skiausrüstungen, Ersatz-Elektrogeräte, saisonbezogene Dekoartikel wie Weihnachtsschmuck, auch Kleidung, die saisonbedingt immer nur kurzzeitig getragen wird (dicke Winterjacken z.B.). Dieser Teil des Hausrates ist selbstverständlich ebenfalls immer mitversichert. Gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus bei Einbruch. Und dies immer zum so genannten Wiederbeschaffungswert.