Arbeiten mit 16 kriegt man trotzdem Unterhalt?
Hallo liebe Community,
und zwar würde ich gerne da ich in 3 Wochen 16 werde, arbeiten gehen. Also einen Schülerjob im Marktkauf oder ähnliches. Meine Eltern sind getrennt und mein Vater zahlt Unterhalt für mich. Wird der Unterhalt gestrichen wenn ich arbeiten gehe oder muss es trotzdem zahlen?
3 Antworten
Solange es sich um einen Schüler- oder Ferienjob handelt, muss der Vater den Unterhalt an die Mutter in bestehender Höhe weiterzahlen. - Du bist ja noch nicht verpflichtet, arbeiten zu gehen, um deinen Lebensunterhalt zu verdienen.....
Nur, wenn du eine betriebliche Ausbildung beginnen würdest, bei der du ein Ausbildungseinkommen erzielen würdest, müsstest du das Geld dann (bis auf einen Freibetrag für deine Fahrtkosten) für deinen Lebensunterhalt einsetzen.
Dann würde sich der Unterhalt vom Vater entsprechend reduzieren - und zwar bis zu deinem 18. Geburtstag um die Hälfte deines Einkommens.
So pauschal läßt sich das nicht sagen, es kommt darauf an, wieviel durch den Job verdient wird, wieviel der Vater verdient und ob der Job neben der Schule gemacht wird.
Bei nur geringen Einkommen zum aufbessern des Taschengeldens, sagen wir mal so bis rund 1000€/ Jahr wird in der Regel nichts angerechnet.
Ansonsten wird normalerweise so gerechnet, das der Mehraufwand von 90€/ Monat abgezogen wird. Bei überobligatorischen Einkommen ( z.B. Verdienst neben der Schule ) nur ein Teil 1/3 bis 1/2 angerechnet und dann bei minderjährigen Kindern hälftig auf Bar und Betreuungsunterhalt verteilt wird.
Ein Schülerjob ist überobligatorisch und darf nicht auf den Unterhalt angerechnet werden.