Altenpflege,darf ich die Pflege bei einem Bewohner verweigern?
Huhu, habe momentan Nachtdienst, morgen arbeite ich mit einer Kollegin die mich eventuell zu einem Bewohner schickt um diesen Umzulagern. Meine Frage ist, ich habe erst 3x Nachtdienst gemacht und nur 2x zugeschaut wie dieser gelagert wird. Jetzt ist es nunmal so, dass es ein Bewohner mit Muskelschwund ist und er ziemlich empfindlich reagiert und auch laut Aussagen anderer, Verbal böse werden kann. Ich bin nur Altenpflegehelferin, also meine Kollegin ist die Examinierte Kraft. Ich bin in Probezeit, kann ich in diesem Fall aber sagen dass ich das nicht mache, da ich mir noch unsicher bin? Oder kann dass dann Konsequenzen für mich bedeuten? Welche Rechte habe ich in diesem Fall denn?
7 Antworten
In der Pflege hast du immer das Recht die Pflege eines Patienten zu verweigern.
Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Erkläre dies gut und bitte deine Kollegin, den Pat. mit dir zusammen zu lagern, da du dir unsicher bist.
Sollte sie dir nicht helfen wollen, schreib mir doch gern (exam. KS) und ich versuche dir schriftlich ein bisschen zu helfen :)
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Danke für dein Nettes Kommentar! :) Kenne den Bewohner ja auch nicht, nur durch den Nachtdienst, heute ist mein 3ter Nachtdienst und ich mag es nicht ind Kalte Wasser geschmissen zu werden, der Bewohner ist ziemlich Anstrengend schon alleine vom zuschauen
Also wenn du es so begründest, wie hier. Dann wird es keine Probleme geben. Du verweigerst nicht wirklich deine Arbeit sondern du hast einen Grund noch nicht bereit zu sein.
Und dazu nicht ausreichend Erfahrung, um Umgang mit so einem Patienten zu haben.
Nach drei Tagen ist es von denen zu viel verlangt für dich
Danke, hatte ja auch noch nie einen Bewohner mit Muskelschwund, habe nur ein Jahr FSJ im Krankenhaus auf Orthopädie und ein Jahr Ausbildung vorzuweisen, da war das "schlimmste" Demenz
Hallo!
Ich würde diese Aufgabe auf keinen Fall verweigern. Versuch es doch erstmal, vielleicht will die Kollegin auch schauen wie selbstständig du bist. Solltest du wirklich Hilfe brauchen, steht sie dir sicher zur Seite.
So einfach verweigern, nein, das geht nicht, denn das wäre ja Arbeitsverweigerung......da müssen schon triftige Gründe vorliegen. Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich dem Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dies bedeutet im Kern, dass man den konkreten Anweisungen Folge zu leisten hat.
Ich denke, eine Verweigerung kann sich aber dann ergeben, wenn es an der fachlichen Kompetenz mangelt, mit dem konkreten Auftrag richtig umzugehen, oder wenn konkrete unmittelbare Schädigungen zu befürchten sind.
Richtig ist auf jeden Fall, die Pflegedienstleitung sofort über die Situation zu unterrichten und nähere Weisungen einzuholen. Dann müsste man weiter sehen. Daran anschließen kann sich eine schriftliche Diskussion. Dabei können oder müssen die näheren Umstände dargelegt werden. Zu bedenken ist im Übrigen auch, dass Pflegende auch schwierige Situationen meistern müssen.
Job ist Job, es ist Deine Aufgabe die Arbeiten in Deinem Aufgabenbereich zu erledigen, alles andere ist Arbeitsverweigerung und kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Bitte die Kollegin, dass ihr es gmeinsam macht, dann lernst Du auch dazu
So Leute hat man aber immer wieder. Hoffe Du verstehst Dich mit der Kollegin und dass sie nachsichtig ist und es mit Dir macht. Aber irgendwann wirst Du es alleine machen müssen
Natürlich würde ich zuschauen! Nur will ich es nicht alleine machen, wenn ein Bewohner böse wird, werde ich ziemlich Nervös, denn sowas mag ich garnicht, versuche immer alles richtig zu machen!