Geld-zurück, wenn man im Altenheim stirbt?
Wie ist das? Wenn man ins Heim kommt und für 1 Monat im Vorraus zahlt, man aber nach 2 Tagen stirbt, erhält man dann Geld zurück? Bzw. die Angehörigen, welche das Heim bezahlt haben?
7 Antworten
Das wird alles in dem Vertrag geregelt, der mit dem Heim abgeschlossen wurde.
Es kann also durchaus sein, dass Geld zurückerstattet wird.
Du meist also die lassen den Toten da bis 14 Tage im Mehrbettzimmer liegen?
Was hast denn du für Vorstellungen?
Sicher nicht. Aber der Verstorbene wird noch ein paar Habseeligkeiten haben, die die Angehörigen nicht sofort am nächsten Tag abholen müssen...
Naja die paar Sachen die mal als Sterbender noch hat kann das Personal auch in 5min zusammenkramen.
Wir sind ja bei Deiner Frage davon ausgegangen, dass es sich um ein Heim handelt.
Und dort können sich noch einige persönliche Sachen incl. Möbel befinden.
Zu deiner Beruhigung liefere ich Dir auch die Formulierung aus einem beliebigen Hospiz-Vertrag nach:
"Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet durch Kündigung oder mit dem Tod des Hospizgastes."
http://www.johannes-hospiz.de/cms/upload/pdf/Johannes-Hospiz_Vertrag_08-10.pdf
Hör mal,wenn Du Dir in Allem so sicher bist,warum hast Du dann überhaupt gefragt ??.Und wirst,wenn Dir Antworten der User nicht so in den Kram passen,fast verletzend ironisch? Deine Angst,das Geld nicht zu bekommen,muss ja riesengroß sein,wenn Du so gereizt und zum Teil unsachlich argumentierst? ( Du wirst nun sicher schreiben,dass es gar nicht um Dich geht,stimmts?)
Steht alles im Vertrag, der mit dem Altenheim geschlossen wurde.
Ich gehe aber davon aus, daß es keine Erstattung geben wird.
Abgerechnet wird bis zu dem Zeitpunkt, wo das Zimmer vollständig geräumt ist und dem Heim wieder zur Verfügung steht.
Sicher nicht. Im Gegenteil, es kann sogar sein das hier, ähnlich wie bei Mietverträgen, eine Kündigungsfrist seitens der Erben, wenn sie das Erbe nicht ausschlagen eingehalten werden muß. Denn mit dem Tod enden die meisten Verträge nicht.
Das glaubst du doch wohl nicht ernsthaft? Welche rechtliche Grundlage hast du denn anzuführen, dass man nach seinem Tod noch zahlungsfähig ist?
Sicher nicht.
Das Altenheim ist ein Unternehmen und zielt auf Gewinn aus. Also müssen auch Kündigungsfristen eingehalten werden.
Das Zimmer wird ja nicht ab dem Tag danach wieder vermietet...
Ist kein Altenheim, sondern ein Hospiz. Kann mir nicht vorstellen, dass es da Kündigungsfristen gibt. Oder muss man 3 Monate vor dem Tod kündigen? Was macht man dann, wenn man sich verschätzt und doch erst nach 3,5 Monaten stirbt?
Oh und ich weiss ja nicht was du für Vorstellungen hast, aber teilweise muss man in solchen Heimen wochenlang auf einen freien Platz warten. Du kannst also davon ausgehen, dass das Zimmer sofort wieder neu belegt wird.
Das stand nicht in deiner Frage, dass es sich um ein Hospiz handelt.
Naja aber auch in ein normales Altenheim geht man doch in der Regel zum Sterben hin. Oder kennst du jemanden der da nochmal lebend raus gekommen ist?
Andererseits WENN das wirklich so wäre, dann könnte jemand auf die Idee kommen dass es ja profitabel ist wenn der Patient nicht so lange lebt...da sollten nicht so lange Daueraufträge gemacht werden dürfen. Wenn das Zimmer die Woche drauf wieder belegt würde, würde das Hospitz doppelt verdienen, oder?
Man geht doch nicht in ein Altenheim zum Sterben! Was hast Du denn für merkwürdige Vorstellungen???Es gibt viele alte Menschen,die nicht mehr so sehr rüstig sind,deshalb lieber Hilfe beanspruchen bzw. möchten,aber noch lange nicht an´s Sterben denken.Es gäben hier noch viele Beispiele aufzuführen;sehe aber keinen Sinn darin.Wenn Deine Aussage nicht so befremdlich wäre,hätte ich lachen müssen.Das sagt Dir eine Examinierte Altenpflegerin,welche 30 Jahre im stationären Dienst tätig war.Trotzdem L.G.
Doch. In diesem Fall kam die Bewohnerin zum Sterben dorthin. Zu hause wäre sie gleich gestorben, da sie ja nichtmal alleine essen oder trinken kann, das wäre rechtlich nicht möglich gewesen und im Krankenhaus wurde sie irgendwann entlassen, da man dort die Leute nur da behält, wenn man noch was tun kann.
Ja aber,Sternenbande < in DIESEM FALL>. Du kannst das doch nicht sooo verallgemeinern !
So etwas kann man nun wirklich nicht verallgemeinern. Ich betreue alte Damen und Herren im Altenheim teilweise über 5 Jahre und das sind keine Ausnahmen. Ein Hospiz, das ist in der Regel eine Sterbebetreuung.
Ich habe im Internet einen beliebigen Heimvertrag herausgesucht.
Dort steht:
" Stirbt der Bewohner, so endet das Vertragsverhältnis mit dem Sterbetag. Um den Angehörigen einen würdevollen Abschied zu ermöglichen, wird der Wohnraum bis max. 14 Tage nach dem Tod zur Verfügung gestellt.
Berechnet werden dann bis zur erfolgten Zimmerräumung und bei vorzeitiger Zimmerneubelegung vor Ablauf der 14 Tage- Regelung nur die Entgeltbestandteile Unterkunft (ohne Verpflegungssatz) und Investitionskosten"
http://www.awo-lollar.de/heimvertrag.pdf
Ich schätze, das wird allgemein so gereglt.