Sind bremsen feststellen am Rollstuhl freiheitsentziehende maßnahmen?
Ich bin der Meinung ich hätte gelernt das man einen Richterlichen Beschluss brauch, da das feststellen der Bremsen FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN sind. Liege ich richtig ?
5 Antworten
Wenn der Bewohner die Bremsen selbst lösen kann natürlich nicht.
Wenn der Bewohner sich nicht mehr willentlich im Rollstuhl bewegen kann (durch Tippeln oder mit den Händen am Reifen) ist es auch keine freiheitsentziehende Maßnahme.
Wenn die Person einwilligungsfähig ist, also selbst entscheiden kann, ob der Rollstuhl fixiert wird, ist es zulässig.
Wenn die Person nicht einwilligen kann, ist aber in Deutschland ein richterlicher Beschluss nötig. Der Betreuer oder Personal wie Ärzte können es nicht veranlassen.
Nein das sind Sicherheitsmaßnahmen. Man sollte grundsätzlich den Rollstuhl feststellen, zumal ein Rollstuhl eigentlich so konzipiert sein sollte, dass der Betroffene auch selbst an die Bremse kommt. Das ist wichtig zur Sturzprophylaxe insofern derjenige aufstehen will. dann kann der Rollstuhl nicht wegrollen.
Freiheitsentziehende Maßnahmen wäre z.B. das Bettgitter hoch machen oder Gurte zur Fixierung einsetzen.
Du schreibst nun nicht, um welche Personen es dir geht.
In dem Heim in dem ich gearbeitet habe (Mehrfach-schwerstbehinderte, in der Schweiz) wurde es folgendermaßen gehandhabt: Wenn der Klient die Bremsen selber lösen kann, ist es keine freiheitsenziehende Maßnahme. Wenn er dies nicht kann, muss es der Sicherheit dienen, wenn man sie feststellt und es muss schriftlich so festgehalten werden.
Dabei geht es um Klienten, welche sich nicht selberverbal mitteilen können. Wir konnten nicht einfach fragen ob es ok ist, wenn wir die Bremsen jetzt feststellen und sie konnten sich nicht so einfach mitteilen wenn wir sie lösen sollten.
Wenn der Bewohner es wünscht oder sie selbst betätigen kann, ist es keine Freiheitsentziehende Maßnahme, wenn er dazu nicht in der Lage ist, oder es nicht ausdrücklich wünscht, ist es eine.
Vg
Nein!
Eine freiheitsentziehende Maßnahme erklärt sich durch Ihren Begriff: "Freiheit entziehen".
Wenn du einen Rollstuhl bremst, so ist die Person im Rollstuhl trotzdem jederzeit in der Lage, diesen zu verlassen. Ob sie es letzendlich körperlich umsetzen kann, ist nebensächlich.
Freiheit entziehen kann ich nur durch
- Einsperren (auch Bettgitter!!)
- Festbinden (Segufix u.ä.)
- Türen verschließen
- Medikamente (Sedierungen aller Art)
....also alles, wo ich den physischen Körper am fortkommen behindere.
Die Bremse am Rolli soll ja nur verhindern, daß der Rolli aus Versehen wegrollt und der Patient beim Aufstehen stürzen könnte.