Als Gläubiger Gerichtsvollzieher wechseln?

8 Antworten

Den Gerichtsvollzieher kann man leider nicht einfach frei wählen. Jeder hat seinen Bezirk. 

Die Arbeitsauffassung deines GV ist allerdings höchst merkwürdig.

Du kannst ihn natürlich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ärgern.

Dann wird er deinen Fall allerdings noch langsamer bearbeiten. :)

JacyHH 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 09:01

Wegen genau dieser Befürchtung wollte ich erstmal wissen, ob ich den GV einfach wechseln kann oder ob ich nett bleiben muss :( Sieht wohl so aus, als wenn ich nett bleiben müsste :(

johnnymcmuff  11.05.2016, 12:14
@JacyHH

Frage beim zuständigen Gericht nach; eine Vertretung muss ja ja auch geben, wenn Jemand krank ist.

Jeder Gerichtsvollzieher hat einen Bezirk, insofern sind Gerichtsvollzieher nicht frei wählbar. Die Zuständigkeit des GV richtet sich nach dem Wohnort des Schuldners. Evtl. wäre für Beschwerden der Obergerichtsvollzieher beim jeweiligen Amtsgericht zuständig. Diesbezüglich solltest Du Deinen Anwalt darauf ansprechen!

Hast Du denn schon den Vorschuß für die Räumung an den Gerichtsvollzieher gezahlt?

JacyHH 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 09:00

Unser Anwalt ist leider eine Pfeife...allerdings haben wir das erst in Laufe des Verfahrens gemerkt. Der wird alleine zur Beantwortung der Frage eine Rechnung schreiben und ich will dem nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen :/

Ja, der Vorschuss ist schon längst bezahlt :( 

der gesunde Menschenverstand würde sagen, wenn ich mit einem Dienstleister unzufrieden bin, kann ich ihm eine Frist zur Auftragserfüllung setzen und anschließend den Auftrag entziehen.

Leider richtet sich der Gesetzgeber nicht immer nach gesundem Menschenverstand.

Ich würde sagen, du hast nur die Möglichkeit den GV freundlich darauf hinzuweisen, dass er doch mal seinen Aufgaben nachkommen soll.

Dafür steht ihm ja im Zweifel, wie allen anderen Menschen, die Nutzung des ÖPNV zur Verfügung, wenn er kein Auto hat.

Interesierter  11.05.2016, 13:00

Was Wunder wirkt, ist eine Mitteilung an das Gericht, bei dem der GV beschäftigt ist.

Man sollte in der Regel immer schriftlich vekehren.

Fordere in unter per Einwurfeinschreiben auf bis zum 17. Mai die Räumung eingeleitet zu haben.

Mache ihn darauf aufmerksam, das ein defektes Auto keine Entschuldigung ist und Du das bei entsprechender Stelle melden wirst,wenn er die Vollstreckung nicht einleitet, bzw. die Sache an einen Kollegen übergibt.

Dann teile mit dass Du anderfalls Schadenersatz fordern wirst.

Ich finde es eine Frechheit und hätte schon viel früher reagiert.

Ich würde zum zuständigen Gericht gehen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, bzw. dort mal die Situation schildern, damit das Gericht vielleicht einen anderen Gerichtsvollzieher beauftragen kann.( Ich weiß dass jeder GV einen Bezirk hat, aber es muss ja eine  Vertretung geben.)

Die Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher sind in Bezirke eingeteilt. Einfach einen anderen wählen geht nicht.

Du hast nun zwei Möglichkeiten: Entweder du setzt ihm eine Frist, seiner Aufgabe nachzukommen (zwei Wochen sollten reichen) oder du gehst gleich mit einer Beschwerde ans Gericht, bei dem er sitzt. Dann kriegt er eine von oben auf den Deckel.

Das macht dich bei deinem GV nicht sonderlich beliebt, aber er kann nichts dagegen unternehmen.

Ich kommuniziere mit Gerichtsvollziehern schon seit Langem nur noch schriftlich und setze regelmäßig Fristen. Das schmeckt denen zwar nicht, aber seither funktioniert es mit den Terminen.