Räumungsklage gewonnen - Mieterin hat geräumt jedoch keine Schlüssel

10 Antworten

Als Vermieter wirst du doch noch einen Schlüssel für die Wohnung haben, mit dem du rein kannst. Ansonsten kannst du nur deine "Mieterin´" anrufen

StupidGirl  26.08.2014, 11:34
Als Vermieter wirst du doch noch einen Schlüssel für die Wohnung haben

Darf der FS ohne Einverständnis des Mieters nicht haben. Außerdem ...noch ist die Frist nicht abgelaufen....

Berlinerin2012 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 11:36
@StupidGirl

ich habe keinen Schlüssel, auch steigt kein Rauch auf oder Käfer - igitt.

YK1972  26.08.2014, 11:34

Bis zum 31.08.14 ist noch zu warten, steht schon in der Frage, dass da der Stichtag ist.

ToleranzTier  26.08.2014, 11:34

eigentlich darf man als vermieter keine schlüssel haben

Ruf ihr doch Mal an. Vielleicht hat Sie die Schlüssel nur vergessen abzugeben.

Sahaki  26.08.2014, 11:32

Vergessen....?

YK1972  26.08.2014, 11:33
@Sahaki

Nein, sie hat aber doch noch Zeit bis zum 31.08.14 wie die FS selbst sagt.

Was hältst Du davon am 31.8. vor Ort zu sein und wenn die Bude leer ist die Schlüssel zu fordern?

Nimm dir 2 kräftige Begleiter mit.

Berlinerin2012 
Beitragsersteller
 29.08.2014, 13:40

die Mieterin ist mit ihren zwei Kindern ausgezogen

Kann ich die Wohnung ohne Gerichtsvollzieher öffnen lassen? Per Schlüsseldienst und Zeugen?

Nein, kannst Du nicht! das wäre eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB. Außerdem hättest Du ein Problem, wenn die Wohnung nicht komplett beräumt ist (da reicht schon ein kleiner Karton).

Oder soll ich bereits jetzt den GV mit der "Berliner Räumung" bei der nur das Schloss offiziell ausgetauscht wird beauftragen?

Das ist der korrekte Weg! Das gute an der Berliner Räumung ist, dass Du hier keinen Räumungsvorschuss zahlen musst, sondern eigentlich nur die Kosten des Schlössertausches zahlst. Vorab musst Du hier aber meines Wissens ein Vermieterpfandrecht ausüben, bzw. erst einmal ankündigen.

Ich würde hier aber auch bis Ende des Monats warten.

Stichtag ist der 31.8.2014. Da es eine Räumungsklage war, gehe ich nicht von einer möglichen Kontaktaufnahme aus. Es bleibt aber in jedem Fall bei der gerichtlichen Terminierung, früher braucht sie den Schlüssel nicht übergeben. Danach kann man - und sollte auch - tatsächlich die Wohnung öffnen (lassen, mit Zeugen) und die Schlösser austauschen. Inwieweit der GV dazu nötig ist, kann der RA mit Sicherheit darlegen (wird ja wohl einer bei der Klage gewesen sein). Den mal kontaktieren.

Viel Erfolg!

Berlinerin2012 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 12:25

nein, ich habe die Klageschrift selbst verfasst und mich selbst vertreten - ohne Anwalt - und gewonnen.