Räumungsklage gewonnen - Mieterin hat geräumt jedoch keine Schlüssel
zurückgegeben. Meine mieterin ist nun endlich ausgezogen, sie hat lauthals verkündet, dass ihre Möbel eingelagert werden. Jedoch die Schlüssel befinden sich noch in ihrem Besitz, es hat noch keine Übergabe stattgefunden. Wie muss ich weiter vorgehen- Stichtag ist der 31.08.2014. Kann ich die Wohnung ohne Gerichtsvollzieher öffnen lassen? Per Schlüsseldienst und Zeugen? Ich muss die Wohnung renovieren und sanieren lassen, damit der Mietausfall nicht zu hoch wird. Oder soll ich bereits jetzt den GV mit der "Berliner Räumung" bei der nur das Schloss offiziell ausgetauscht wird beauftragen?
10 Antworten
Als Vermieter wirst du doch noch einen Schlüssel für die Wohnung haben, mit dem du rein kannst. Ansonsten kannst du nur deine "Mieterin´" anrufen
ich habe keinen Schlüssel, auch steigt kein Rauch auf oder Käfer - igitt.
das wäre ein vorwand ;-)
Bis zum 31.08.14 ist noch zu warten, steht schon in der Frage, dass da der Stichtag ist.
eigentlich darf man als vermieter keine schlüssel haben
Ruf ihr doch Mal an. Vielleicht hat Sie die Schlüssel nur vergessen abzugeben.
Vergessen....?
Nein, sie hat aber doch noch Zeit bis zum 31.08.14 wie die FS selbst sagt.
Was hältst Du davon am 31.8. vor Ort zu sein und wenn die Bude leer ist die Schlüssel zu fordern?
Nimm dir 2 kräftige Begleiter mit.
die Mieterin ist mit ihren zwei Kindern ausgezogen
Kann ich die Wohnung ohne Gerichtsvollzieher öffnen lassen? Per Schlüsseldienst und Zeugen?
Nein, kannst Du nicht! das wäre eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB. Außerdem hättest Du ein Problem, wenn die Wohnung nicht komplett beräumt ist (da reicht schon ein kleiner Karton).
Oder soll ich bereits jetzt den GV mit der "Berliner Räumung" bei der nur das Schloss offiziell ausgetauscht wird beauftragen?
Das ist der korrekte Weg! Das gute an der Berliner Räumung ist, dass Du hier keinen Räumungsvorschuss zahlen musst, sondern eigentlich nur die Kosten des Schlössertausches zahlst. Vorab musst Du hier aber meines Wissens ein Vermieterpfandrecht ausüben, bzw. erst einmal ankündigen.
Ich würde hier aber auch bis Ende des Monats warten.
Stichtag ist der 31.8.2014. Da es eine Räumungsklage war, gehe ich nicht von einer möglichen Kontaktaufnahme aus. Es bleibt aber in jedem Fall bei der gerichtlichen Terminierung, früher braucht sie den Schlüssel nicht übergeben. Danach kann man - und sollte auch - tatsächlich die Wohnung öffnen (lassen, mit Zeugen) und die Schlösser austauschen. Inwieweit der GV dazu nötig ist, kann der RA mit Sicherheit darlegen (wird ja wohl einer bei der Klage gewesen sein). Den mal kontaktieren.
Viel Erfolg!
nein, ich habe die Klageschrift selbst verfasst und mich selbst vertreten - ohne Anwalt - und gewonnen.
Darf der FS ohne Einverständnis des Mieters nicht haben. Außerdem ...noch ist die Frist nicht abgelaufen....