Mietrecht-Gartenpflege-darf Vermieter Fremdfirma beauftragen?
Wir wohnen im einem kleinen 6 Parteien-Mietshaus. Die Pflege der Außenanlagen übernimmt der Hausmeister, der für mehrere Standorte zuständig ist.. In den letzten Jahren gab es Erhöhungen bei den Betriebskosten im Bereich Gartenpflege, obwohl nicht mehr gemäht wurde als in Vorjahren ( so um die 100 €. bei 4 mal mähen). Begründet wurde es mit gestiegenen Kosten ( Benzin etc.) . Wir haben uns schon mehrfach beschwert darüber. Auch dass wir der Meinung sind, es wurden zuviel Stunden angerechnet. Es ist wirklich nicht viel zu mähen, max. 2h allein- Meist kommen die Hausmeister jedoch zu zweit,dass an 2 tagen und bleiben jeweils 2h. nun haben wir uns entschlossen, selbst zu mähen- da wäre jede Partei einmal im Haus dran. Doch nun wurde uns eröffnet, dass der Vermieter gedenkt, eine Fremdfirma zu beauftragen, damit es nicht wieder Beschwerden gibt. Meine Fragen: Darf er das ohne Zustimmung der Mieter? Haben wir einen Anspruch darauf die Grünflächenpflege selbst zu übernehmen? Vielen Dank
12 Antworten
Wenn im Mietvertrag nichts entsprechendes geregelt ist, habt ihr rechtlich keinen Anspruch darauf - der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Außenanlagen gepflegt werden und kann das auch einer Fremdfirma auftragen... wobei hier die Frage ist, ob irgendwo vertraglich festgehalten ist, dass der Hausmeister dafür zuständig ist und dessen Kosten auf die Mieter umgelegt werden (sollte das der Fall sein, müsstet ihr ja ggf. doppelt zahlen - den Hausmeister sowieso und dann noch die Fremdfirma, sofern die Kosten dafür auch auf euch Mieter umgelegt werden sollen).
Redet doch einfach mal mit dem Vermieter - macht einen Termin aus, trommelt die Nachbarn alle zusammen und schlagt vor, dass ihr die Außenanlagen selbst pflegt.
nein, dies kann der Vermieter allein bestimmen. Dabei muss er aber darauf achten, das die Kosten im wirtschaftlichen Bereich liegen. Er darf also keine Firma beauftragen die 100 Euro die Stunde nimmt. Ist wie mit der Treppenhausreinigung. Sicherlich habt ihr in Eurem Mietvertrag unter Betriebskosten auch die Gartenpflege stehen. 12,50 pro Stunde für das Mähen finde ich persönlich im normalen Bereich.
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Gartenarbeit über die Umlage abgegolten wird, habt ihr da kaum eine Einwirkungsmöglichkeit. Dafür müsste ja der Mietvertrag für alle 6 Parteien geändert werden.
Darüber find ich nichts, steht nur unter Betriebskosten - Kosten zur Gartenpflege
Also wir haben die Grünfläche nicht mitgemietet. Es handelt sich nur um ein Stück des Wäschplatzes und ein paar schmale grün Streifen ums Haus. Wir haben schon mit dem Vermieter gesprochen und dieser lehnt es ab, dass wir dies selbst übernehmen. Man müsste dann ja noch einen Rasenmäher anschaffen und der wäre zu teuer ( wir veranschlagt mit 400-500 €) Wir haben halt nur keine Lust, dass die NK noch weiter steigen
Das wollten wir nun eigentlich nicht. Wir hätten halt nur gern selbst gemäht, es waren ja auch alle einverstanden. Wie gesagt uns gehts nur drum, dass sich die NK jetzt wahrscheinlich sehr erhöhen werden
Lies mal..ob Deine Frage hier ausreichend beantwortet wird?!
Vllt. noch eine Ergänzung..wir pflegen in Absprache selbst..kann also auch mit dem Vermieter abgestimmt werden wenn er denn dafür ein offenes Ohr hat!
Wir haben schon mit dem Vermieter gesprochen und dieser lehnt es ab, dass wir dies selbst übernehmen. Man müsste dann ja noch einen Rasenmäher anschaffen und der wäre zu teuer ( wird von ihm veranschlagt mit 400-500 €) Wir haben halt nur keine Lust, dass die NK noch weiter steigen
Da ist unsere Vermieterin zum Glück viel kulanter..sie hat sogar einen Rasentraktor gekauft..allerdings sind auch insgesamt ca. 4000 qm zu pflegen. Hilft Dir zwar nicht..kann es auch nachvollziehen wegen der NK.
Dann bleibt Ihnen die Kündigung und der Umzug!