Wasserschaden Schrank kaputt wer muss aufräumen?
Hallo Leute,
es gab in einer Mietwohnung von meinem Vater einen Wasserschaden durch Regenwasser. Ziegel sind bei einem Sturm heruntergefallen und haben Teile der Teerpappe beschädigt.
Da der Mieter im Urlaub war ist der Schaden eine Weile nicht aufgefallen. Das Wasser ist an einer Wand heruntergelaufen und hat einen massiven Wandschrank beschädigt.
Jetzt Streiten sich mein Vater und der Mieter, wer den Schrank abbauen und entsorgen muss. Mein Vater sagt das ist der Schrank des Mieters, also muss er das machen und der Mieter sagt der Vermieter hat den Schaden zu regeln und daher auch die beschädigten Sachen zu räumen.
Der Mieter ist schon alt und kann das daher nicht mehr selber machen. Ich würde das machen, aber ich möchte dafür dann auch etwas haben. Weder mein Vater noch der Mieter möchten mir dafür etwas geben. Ich könnte mich aus der ganzen Sache also einfach heraushalten, aber der Mieter meinte dann er würde eine Firma beauftragen das zu machen und den Rechnungsbetrag von meinem Vater einffordern. Also möchte ich gerne Versuchen diese Kosten von meinem Vater abzuwenden, falls der Mieter im Recht ist.
Ich würde sagen der Mieter hat recht, bin mir aber nicht sicher. Was würdet ihr sagen, wer Recht hat?
MfG Cemos90
5 Antworten
Weil über solche Sachen auch regelmäßig juristisch gestritten wird - das wird von den Gerichten als "allgemeines Lebensrisiko" eingeschätzt. Das heißt: Der Sturmschaden ist gemäß Versicherung/Gutachter zu tragen. Einräumen muss der Mieter seinen Schrank schon selbst.
Heikel. Wobei sich die Frage stellt, warum die Versicherung die Warnung ausspricht. Und ob die Warnung auch offiziellen Charakter hatte. Denn dann müsste sie von anderen Stellen ausgesprochen werden, die auch dem Mieter zugänglich sind.
Ich würde das bejahen. Aber eher aus dem Bauch raus.
Die Katwarn bekam nur er als VN. Es sind spezielle Katwarns für Hausbesitzer mit Gebäudeversicherung. Wir Mieter haben zu dieser Art Katwarn keinen Zugang. Wir haben nur wetterapps die nicht so ins Detail gehen.
Mein Bauchgefühl lässt nicht von dem Gedanken los dass er eine Mitschuld trägt da er die Möglichkeit hatte uns vorzuwarnen. Wir erfuhren erst nach dem Hochwasser dass es vor 30 Jahren hier schon mal so eine Situation gab (damals wohnten wir hier natürlich nicht).
Ja, wie gesagt: auch nur Bauchgefühl. Aber das kann vor Gericht nicht viel wert sein.
Vielleicht fragst Du mal bei recht.de nach (auch ein kostenloses Portal). Die haben eine extra Rubrik Versicherungsrecht, und da sitzen ein paar Leute, die sich gut auskennen.
Das mach ich - recht herzlichen Dank 😘😘😘
Zuständig ist wie immer der Verursacher, also der Sturm. Was hat ein Vermieter damit am Hut?
Einige andere und auch ich leisten sich für solche Probleme eine Hausratversicherung, weil wir so schlecht an die Adresse vom Sturm kommen für die Zustellung.
Den Schaden am Gebäude ordnet die VGV, den am Hausrat wie geschrieben die Hausratversicherung.
Gibt es keine, möge der Mieter den Bürgermeister bitten sammeln zu lassen.
Das machen die Damen und Herren fast immer für die, die keine 40 EUR/Jahr für eine Hausratvers. haben.
Hallo schleudermaxe, danke für diese lustige Antwort. Ich musste ein parr mal lachen :D Mein Vater ist versichert und der Gutachter war auch schon da. Darum ging es mir aber jetzt nicht. Im Endeffekt war die Frage: Wer muss sich um den Schrank kümmern? Der Mieter oder der Vermieter?
Das ist ein Versicherungsfall - sofern man versichert ist.
Oder Nachbarschaftshilfe - wenn man es ohne Bohei einfach macht.
Der Mieter - er zahlt ja Miete um seine Sachen schadlos aufzubewahren
Ok, der Mieter ist im Recht also muss mein Vater die beseitigung des Schadens bezahlen bzw seine Versicherung. Aus deiner Antwort ergibt sich mir aber jetzt noch nicht wer sich um den Schrank kümmern muss?
Wieso ok und wieso sollte Vater Hausrat zu regeln haben, zumal er gar nicht der Verursacher ist?
für sowas gibt eine hausratsversicherung wtf? welche hier greift weis ich nicht genau ich glaube die von deinem vater muss da haften immerhin wars im prinzip ein schaden von ausen was dem mieter nix angeht
Anderer Fall....
....kannst du mir bitte fachlichen Rat geben?
Hat der Vermieter gegenüber seinem Mieter eine Teilschuld an einem Gebäude-/Elementarschaden (Hochwasser) wenn er von seiner Gebäude- bzw seiner Elementarhaftpflichtversicherung rechtzeitig für das Gebiet seines Mietobjekts eine Katwarn erhalten hat, jedoch diese an seine Mieter nicht unverzüglich weiter kommuniziert hat, damit diese umgehend ihre Wertgegenstände (zb Auto, Waschmaschine, Trockner, Rasenmäher, E-Bikes) aus der Gefahrenzone in Sicherheit bringen können?