Als Freiberufler Bahnticket in Rechnung stellen, dann in eigene Umsatzsteuererklärung aufnehmen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bahntickets gehören zu den Ausgaben, natürlich musst Du diese einbuchen (lassen) ebenso die Mehrwertsteuer ziehen.

Die Rechnung an deinen Kunden, das sind Einnahmen, diese werden auch gebucht. Die Mwst. musst Du abführen.

Das sind zwei ganz unabhängige Vorgänge.

madjonfan 
Beitragsersteller
 22.01.2013, 16:17

Also kann ich davon ausgehen, dass der Kunde die Quittungen nicht selbst verwendet? Scans davon hat er... Ich denke nicht, dass zwei Parteien dieselbe Quittung als Ausgaben geltend machen können, oder liege ich da falsch?

FordPrefect  22.01.2013, 16:18
@madjonfan

Also kann ich davon ausgehen, dass der Kunde die Quittungen nicht selbst verwendet?

Das muss Dich nicht kümmern. Deine Ausgaben, Deine Belege, Deine VSt.

stefanweb  23.01.2013, 10:06
@madjonfan

Sind ja nur kopiien, er würde sich auch strafbar machen. Immer Ordnung in der eigenen Buchhaltung haben, das ist das Wichtigste.

Wo ist das Problem?

Du hast Netto und Steuer der Tickets an die DB bezahlt (Ausgabe)

Du hast Netto und Steuer an Deinen Kunden berechnet (Einnahme)

Die Umsatzsteuer des Tickets taucht somit auf beiden Seiten auf.

??

Aus dieser Frage werde ich nicht so recht schlau.

Wer hat denn jetzt die Belege für die Tickets?

Entweder Du hast die Tickets gekauft, dann hast Du doch die Ausgabe selbst bezahlt, ergo auch die MWST darin und selbiges als BA eingebucht, oder der AG hat die Tickets bezahlt. Mehr gibt es doch nicht zu beachten. Der Gesamtpreis der Tickets ist BA und die VSt auch ohne separaten Beleg einzurechnen (§ 34 UStDV) (Achtung: bis 50km nur 7% MWST) (§ 12 Satz 10 Teil b UStG).