Als Freiberufler Bahnticket in Rechnung stellen, dann in eigene Umsatzsteuererklärung aufnehmen?
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe folgendes Anliegen - ich habe als Freiberufler einen Auftrag übernommen für eine größere Firma. Diese Firma wollte ausdrücklich, dass ich Ihnen die Bahntickets in Rechnung stelle. Dafür nahm ich den Nettobetrag der Bahntickets und schlug meine 19% Umsatzsteuer auf. Nun muss ich doch eigentlich diese Tickets weiterhin auch in meiner Buchführung aufnehmen... nur wie tue ich das? Mein Gefühl sagt mir, dass ich einzig die von mir bezahlte Steuer auf den Tickets als Ausgabe eintrage, ist das korrekt? Denn den Rest der Tickets übernahm ja die Firma... Sonst bezahle ich Umsatzsteuer für eine Ausgabe, die ich sozusagen nicht als Ausgabe in meiner Buchführung habe.
3 Antworten
Die Bahntickets gehören zu den Ausgaben, natürlich musst Du diese einbuchen (lassen) ebenso die Mehrwertsteuer ziehen.
Die Rechnung an deinen Kunden, das sind Einnahmen, diese werden auch gebucht. Die Mwst. musst Du abführen.
Das sind zwei ganz unabhängige Vorgänge.
Also kann ich davon ausgehen, dass der Kunde die Quittungen nicht selbst verwendet?
Das muss Dich nicht kümmern. Deine Ausgaben, Deine Belege, Deine VSt.
Sind ja nur kopiien, er würde sich auch strafbar machen. Immer Ordnung in der eigenen Buchhaltung haben, das ist das Wichtigste.
Wo ist das Problem?
Du hast Netto und Steuer der Tickets an die DB bezahlt (Ausgabe)
Du hast Netto und Steuer an Deinen Kunden berechnet (Einnahme)
Die Umsatzsteuer des Tickets taucht somit auf beiden Seiten auf.
??
Aus dieser Frage werde ich nicht so recht schlau.
Wer hat denn jetzt die Belege für die Tickets?
Entweder Du hast die Tickets gekauft, dann hast Du doch die Ausgabe selbst bezahlt, ergo auch die MWST darin und selbiges als BA eingebucht, oder der AG hat die Tickets bezahlt. Mehr gibt es doch nicht zu beachten. Der Gesamtpreis der Tickets ist BA und die VSt auch ohne separaten Beleg einzurechnen (§ 34 UStDV) (Achtung: bis 50km nur 7% MWST) (§ 12 Satz 10 Teil b UStG).
Also kann ich davon ausgehen, dass der Kunde die Quittungen nicht selbst verwendet? Scans davon hat er... Ich denke nicht, dass zwei Parteien dieselbe Quittung als Ausgaben geltend machen können, oder liege ich da falsch?