Steuererklärung für Freiberufler, sind erhaltene Fahrkostenzahlungen zu den Betriebseinnahmen hinzuzuzählen?
Als Freiberufler stelle ich meine Rechnung und verlange natürlich auch nach den angefallenen Fahrtkosten. Für mich war es immer logisch, bei der Steuererklärung den Gesamten Betrag der Rechnung als Betriebseinnamhen anzugeben. Bin aber jetzt verunsichert. Wenn ich beispielweise eine Rechnunt stelle: 75€ für meine Leistung und 25€ Fahrtkosten. Was gebe ich jetzt an in der Steuererklärung? 100€ Betriebseinnahmen oder 75€? und wo muss ich die übrigen 25€ dann angeben?
Ich freue mich über eure HIlfe, ich hoffe ich hab es nicht die ganzen jahre lang falsch gemacht.
4 Antworten
Nachdem Du die Kosten doch in Rechnung stellst und also auch vereinnahmst, musst Du sie natürlich auch als Einnahme entsprechend verbuchen und versteuern.
ja, da dem Kunden ja in Rechnung gestellt ...
§ 11 EStG.
Es ist in Rechnung gestellt, es ist zugeflossen, ergo ist es Betriebseinnahme.
na siggi, du gibst ja die fahrtkosten auch gewinnmindernd an?
wenn nicht, dann auch nicht
wichtig!
Es ist dem Steuerpflichtigen durchaus gestattet, seine Betriebsausgaben nicht in voller Höhe gewinnmindernd anzurechnen. Das gilt aber für Betriebseinnahmen umgekehrt gerade nicht.