Umsatzsteuer auf Rechnung in die Türkei ausweisen?

2 Antworten

Die Rechnung ist steuerfrei auszustellen. Die Türkei ist Drittland. Da die Dienstleistung an ein Unternehmen erbracht wurde, ist nicht der Sitz des leistenden Unternehmens (also dein Sitz) maßgeblich, sondern der Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG). Wäre die Dienstleistung an eine Privatperson erfolgt, ist es andersrum, dann gilt dein Unternehmenssitz als Grundlage und die Rechnung muss USt enthalten.

Mammamia2911 
Beitragsersteller
 15.08.2017, 13:16

Vielen Dank

Es kommt darauf an ob du Ware verkaufst. Sollte dies der Fall sein, musst du folgendes auf die Ausgangsrechnung schreiben: Reverse Charge Verfahren. Sie stellen die Rg ohne Ust 19% nur den Netto Betrag. Der türkische Unternehmer zahlt in der Türkei Ust. und zieht die Vorsteuer. 

Pasha78  15.08.2017, 10:19

Es geht um Dienstleistungen und nicht um Waren.

AnnaKlein001  15.08.2017, 10:32
@Pasha78

Wurde die Dienstleistung in Deutschland ausgeführt? Wenn ja, dann bin ich der Meinung muss die Ust.drauf. Da sich es um das  Ausführungsland handelt. Aber meine Hand lege ich dafür nicht ins Feuer. 

Helefant  15.08.2017, 13:24
@AnnaKlein001

AnnaKlein001 >Wurde die Dienstleistung in Deutschland ausgeführt?

Mammamia2911 >für einen DL-Auftrag den ich in der Türkei ausführe ...