Umsatzsteuer auf Rechnung in die Türkei ausweisen?
Hallo Leute, für einen DL-Auftrag den ich in der Türkei ausführe für ein türkisches Kundenunternehmen möchte ich eine Rechnung ausstellen und werde im Internet einfach nicht schlau ob ich nun Umsatzsteuer ausweisen muss oder nur den Nettobetrag schreibe. Kann mir da jemand helfen?
2 Antworten
Die Rechnung ist steuerfrei auszustellen. Die Türkei ist Drittland. Da die Dienstleistung an ein Unternehmen erbracht wurde, ist nicht der Sitz des leistenden Unternehmens (also dein Sitz) maßgeblich, sondern der Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG). Wäre die Dienstleistung an eine Privatperson erfolgt, ist es andersrum, dann gilt dein Unternehmenssitz als Grundlage und die Rechnung muss USt enthalten.
Vielen Dank
Es kommt darauf an ob du Ware verkaufst. Sollte dies der Fall sein, musst du folgendes auf die Ausgangsrechnung schreiben: Reverse Charge Verfahren. Sie stellen die Rg ohne Ust 19% nur den Netto Betrag. Der türkische Unternehmer zahlt in der Türkei Ust. und zieht die Vorsteuer.
Wurde die Dienstleistung in Deutschland ausgeführt? Wenn ja, dann bin ich der Meinung muss die Ust.drauf. Da sich es um das Ausführungsland handelt. Aber meine Hand lege ich dafür nicht ins Feuer.
AnnaKlein001 >Wurde die Dienstleistung in Deutschland ausgeführt?
Mammamia2911 >für einen DL-Auftrag den ich in der Türkei ausführe ...
Es geht um Dienstleistungen und nicht um Waren.