Als Fotograf/Filmer Gewerblich oder Freiberufler?
Hallo zusammen,
ich würde gerne mit einem Kollegen nebenberuflich ein kleines Projekt aufziehen wollen. Die frage, die wir uns nun stellen ist, ob wir als Fotografen/Filmer unter die Freiberufler fallen, oder doch ein Gewerbe anmelden müssen.
Leider werde ich aus dem ganzen Thema im Internet nicht schlau und mein Steuerberater ist leider noch im Urlaub, weswegen ich einfach hier mal nachfrage.
Grundsätzlich handelt es sich um Kurzfilme/Produktfilme/Produktfotografie/ Fotografie und Filme für Werbezwecke evtl. Stockfotografie, Stockfilme und das Vertreiben von Bildern über diverse Leinwand Seiten. Im Grunde fällt hier ja dann auch das OnlineMarketing mit drunter?
Rein aus dem Bauch heraus würde ich nun behaupten, dass wir ein Gewerbe brauchen. Im Internet lese ich aber immer wieder, dass viele in dieser Sparte trotzdem Freiberuflich tätig sind und das dann als Nebenberufliche Einkünfte aufschreiben lassen.
Kann mir hier jemand eine aussagekräftige Seite schicken, auf der das verständlich erklärt wird, oder mir eine aufklärende Antwort gibt?
Würde mich freuen.
LG
4 Antworten
Die Frage "freiberuflich, oder gewerblich" ist das Eine. Die Frage "hauptberuflich, oder nebenberuflich" ist eine Andere.
Die Beschreibung dessen was Ihr machen wollt, beinhaltet beides, sowohl Kunst (freiberuflich) wie auch Gebrauchsfotografie/-viedeo (Werbung).
Da die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 % vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet wird, hat der Unterschied aber schon viel von seinem Schrecken verloren.
Ich denke Ihr solltest Euch mehr Gedanken um die gesellschaftsrechtlichen Dinge machen, also den Vertrag über Eure GbR, wie Ihr alles organisieren wollt usw.
Super, vielen Dank für die Antwort, das hilft mir auf jeden Fall schon um einiges weiter
Zum Vertrag haben wir uns auch schon einige Gedanken gemacht, werde ich aber definitiv nochmal mit meinem Steuerberater durch gehen.
Ob Du eine Gewerbe anmelden musst, steht in der Gewerbeordnung.
Ob es sich um gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte handelt ist eine steuerrechtliche Frage.
Bitte nicht Gewerberecht und Steuerrecht in einen Topf hauen!!!
Ich versuche es mal ganz einfach zu erklären:
Übernehmt ihr Auftragsarbeiten oder verkauft ihr eure Werke mehrfach, ist das Gewerbe (Handwerk). Macht ihr erst eure Filme und verkauft sie dann, ist das Kunst und damit kein Gewerbe.
Erstellst du eine ganz tolle Fotografie und verkaufst das Bild, ist das Kunst. Bietest du das Bild mehrfach (z.B. im Onlineshop) zum Kauf an, ist das Gewerbe.
Super danke für die Antwort, jetzt hab ich das alles auch mal richtig verstanden.
Grüße
Du musst ein Gewerbe anmelden.