Kann ich als freiberufliche Fotografin ohne Gewerbeanmeldung Geld einnehmen?

10 Antworten

Wer einem freien Beruf nachgeht braucht keinen Gewerbeschein.

Mit Freibeträgen hat das nichts zu tun.

Freie Fotografen fotografieren Dinge, stellen diese künstlerich da und verkaufen ihre Werke ggf (§ 18 EStG).

Gewerbliche Fotografen nehmen Aufträge entgegen und fertigen Fotos nach Vorgaben ihrer Kunden an (§ 15 EStG).

Im ersteren Fall braucht es keine Gewerbeanmeldung sondern es reicht eine kurze Meldung ans Finanzamt. Im letzteren Fall muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Davon unabhängig sind Buchführungs- und Steuererklärungspflichten. Die hat jeder Unternehmer egal ob gewerblich oder freiberuflich.

Jerne79  01.06.2017, 18:52

Nicht ganz. Freiberufler sind von der Buchführungspflicht befreit.

kevin1905  01.06.2017, 18:56
@Jerne79

Du meinst die Bilanzierungspflicht?

Die meinte ich nicht. Es ging mir darum, dass auch Freiberufler ihre Ein- und Ausgaben erfassen müssen und der Steuererklärung die Gewinnermittlung beizufügen haben.

Jerne79  01.06.2017, 19:01
@kevin1905

Nö, das heißt schon Buchführungspflicht und das ist ja auch der Begriff, den du ins Spiel gebracht hast. Nur auf die Schnelle rausgekramt: Das hier ist gemeint: https://www.steuertipps.de/lexikon/b/buchfuehrungspflicht

Was natürlich nichts daran ändert, dass man auch als Freiberufler seine Belege sammeln muss, aber die Abläufe sind weniger komplex.

Also, wenn ich mir ansehe, wie viele hier geschrieben haben und wie oft Du geantwortet hast... Ist es viel einfacher und sinnvoller, dass Du dich vor Ort direkt mit einem Steuerberater in Verbindung setzt.

Solltest Du den Weg aufgrund der Kosten scheuen, rate ich Dir den Weg in die Gründung nicht zu gehen, da dies immer mit Kosten verbunden ist.

Idealerweise machst Du vorab eine Aufstellung welche Kosten aufDich zukommen!

Ich würde tippen: Ja. Aber ich bin kein Anwalt und kann mich auch irren. Rechtshilfe im Internet ist nur Bedingungen erlaubt. Deswegen solltest du dich für eine kompetente Antwort an einen Steuerberater, Anwalt oder das Finanzamt wenden.

Belle23 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 17:37

Ja ich werde mich demnächst wohl an das Finanzamt wenden, wollte mich vorher lediglich ein wenig darüber informieren wie das mit der Betitelung als Fotograf aussieht, da im Internet überall was anderes behauptet wird

Geochelone  01.06.2017, 19:45
@Belle23

Wenn es um die Frage der Notwendigkeit einer Gewerbeanzeige geht, dann solltest du besser dein Gewerbeamt fragen. Die Leute im Finanzamt haben von Gewerberecht selten Ahnung. Umgekehrt ist es oft auch nicht besser. Da die Buß- und Zwangsgeldbescheide ggf. aber vom Gewerbeamt kommen, solltest du besser auf die hören !

Was das EStG zur Frage der Freiberuflichkeit sagt, spielt für das Gewerbeamt gar keine Rolle. Bei vielen Berufen hat dieser Begriff eine völlig unterschiedliche Bedeutung !

Hier findest Du alles....und lass Dir nichts erzaehlen..die Bezeichnung Fotograf ist auch nicht geschuetzt wie hier erzaehlt wird!
https://www.steuerberaterin-vellmann.de/blog/2013/08/06/freiberufliche-oder-gewerbliche-fotografie/

Belle23 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 21:19

diesen Artikel habe ich mir bereits angesehen und dass die Bezeichnung Fotograf seit 2004 nicht mehr geschützt ist habe ich auch bereits nachgeschlagen aber danke :)

Ja, kannst Du. Du darfst Dich - wie andere schon gesagt haben - nicht 'Fotograf' nennen, Du darfst auch nicht 'Rechnung' auf Deinen Beleg schreiben. Man schreibt meist 'Honorarnote' o.ä. Nicht vergessen: beim FA den Freibetrag erfragen, damit Du dann beim LStA nicht draufzahlen musst.