Als Reitlehrerin von Nebengewerbe auf freiberuflich wechseln. Geht das und wenn ja wie?
Hallo.
Ich habe gerade im Internet recharchiert und herausgefunden, dass ich als Reitlehrerin freiberuflich arbeiten kann (es gibt einen Gerichtsbeschluss dazu).
Ich bin seit 2010 selbstständig, seit 2011 nebengewerblich, seit gut zwei Jahren läuft nicht mehr viel über das Nebengewerbe da ich einen schweren Unfall hatte und mich erst wieder regenerieren musste.
Jetzt möchte ich langsam wieder anfangen Nebengewerblich was zu tun also Reitunterricht zu geben.
Jetzt meine Frage: Wie komme ich von dem Nebengewerblichen zum Freiberuflichen? Muss ich Gewerbe abmelden und dann ins Finanzamt und mich als Freiberufler melden? Oder wie läuft das dann ab?
Danke schonmal für eure Antworten
Liebe Grüße Nicole
3 Antworten
dass ich als Reitlehrerin freiberuflich arbeiten kann
Das ist aber nur der steuerrechtliche Aspekt. Nach Gewerberecht ist ein selbständiger Reitlehrer ein Gewerbetreibender und muss dies beim Gewerbeammt anmelden.
Ein Urteil von Finanzgerichten interessiert beim Gewerbeamt niemanden. Da zählt nur die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Und für die ist nunmal Reitunterricht Gewerbe...
freiberuflich arbeiten da es ja eine lehrende Tätigkeit ist
Im Gewerberecht zählen nur die Lehrtätigkeiten, die einer staatlichen Aufsicht unterliegen. Das ist bei einem Reitlehrer wohl nicht der Fall...
Im Internet habe ich eine gute Seite gefunden
So gut kann die nicht sein, wenn sie offensichtlich die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht kennt und alles nur aus Sicht der Finanzgerichte betrachtet.
freiberufliche Tätigkeit ist durch Rechtssprechung
Das mag für die steuerlichen Aspekte richtig sein (Rechtsprechung der Finanzgerichte), für die Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung zählt aber nur die Rechtsprechung zur Gewerbeordnung. Und das ist Verwaltungsrecht und da zählt nur die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte...
Fazit: Wirst du vom Gewerbeamt als "freiberufliche Reitlehrerin" erwischt, gibt es einen Bußgeldbescheid.
der einzige Unterschied ist, dass du als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlst. Hier ist der Freibetrag 24.500 €.
Wenn, dann meldest du das Gewerbe ab und teilst dem FA mit, dass du ab ...freiberuflich tätig bist,
Prüfe die Kranken-und Rentenversicherungspflicht.
ok vielen Dank :)
"guterwolf" hat es schon gut beantwortet. Vergiss die Reitlehrerhaftpflicht nicht! Kostet im Jahr um die 260 Euro.
Die habe ich schon seit 2007 :) aber danke :))
Das ist nicht ganz richtig. Wenn man es richtig ansellt, kann man freiberuflich arbeiten da es ja eine lehrende Tätigkeit ist. Im Internet habe ich eine gute Seite gefunden die sagt, dass Reitlehrerin ein Katalogähnlicher Beruf ist und "offiziell" freiberufliche Tätigkeit ist durch Rechtssprechung. Liebe Grüße