Zwei Steuererklärungen für privat und gewerblich (EÜR)?
Hallo,
ich bin hauptberuflich in Teilzeit fest angestellt und habe bisher immer eine normale Einkommensteuererklärung abgegeben. Seit Januar 2017 bin ich nebenberuflich Kleinunternehmer.
Eine sehr grundsätzliche Frage, die ich bislang noch nicht klären konnte, ist, ob ich nun für 2017 zwei Steuererklärungen statt einer abgeben muss. Also 1x privat die Einkommensteuererklärung wie gewohnt und 1x eine separate Steuerklärung/EÜR extra für die Firma, die ich als Kleinunternehmer gegründet habe?
Oder anders gefragt: Kommen sowohl die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit als auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (ich habe 2017 nur Geld in den Betrieb reingepumpt und noch nichts daran verdient) in dieselbe Einkommensteuererklärung?
Wenn ja: Wird die EÜR dann an diese private Einkommensteuererklärung angehängt oder separat verschickt?
(Die letzte Frage ergibt sich daraus, dass bei meiner Privatanschrift ein anderes Finanzamt zuständig ist als bei der Anschrift für den Hauptsitz meines Gewerbes.)
Ich werde, falls ich auf zu viele Probleme stoßen sollte, natürlich einen Steuerberater hinzuziehen. Zuvor möchte ich aber zumindest versuchen herauszufinden, wie weit ich ohne Steuerberater mit der Klärung der Fragen komme. Ein Fristverlängerungsschreiben ist im Übrigen bereits vorbereitet.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
3 Antworten
An das Betriebsstättenfinanzamt:
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen mit Anlage G und EÜR
Umsatzsteuererklärung
evtl. Gewerbesteuererkärung
An das Wohnsitzfinanzamt:
Einkommensteuererklärung mit
Anlage Vorsorgeaufwand
Anlage N
und Anlage G
ob ich nun für 2017 zwei Steuererklärungen statt einer abgeben muss.
Nein weiterhin eine Einkommensteuererklärung.
Diese wird allerdings von nun an um die Anlage G (bzw. S) und die EÜR erweitert.
Was genau machst du in deinem Unternehmen?
Ggf. will das Finanzamt auch die Umsatzsteuererklärung haben. Gewerbesteuer wahrscheinlich nicht, aber das handhaben die Gemeinden tw. unterschiedlich. Als ich anfänglich noch keinen Gewerbeertrag hatte, wollten sie diese nicht.
Hat er eine GbR am Start oder Betriebssitz in einer anderen Stadt?
Zitat:
(Die letzte Frage ergibt sich daraus, dass bei meiner Privatanschrift ein anderes Finanzamt zuständig ist als bei der Anschrift für den Hauptsitz meines Gewerbes.)
Die Klammer hab ich tatsächlich überlesen. :o
Die Einkommensteuererklärung (mit Anlage N und G oder S) geht an das Wohnsitzfinanzamt. An das für das Unternehmen zuständige Finanzamt geht die Anlage EÜR, die Umsatzsteuererklärung und evtl. die Gewerbesteuererklärung. Es sei denn, es gibt zwischen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamt eine Verständigung....
in diesem Falle gibt Fragesteller 2 Erklärungen ab ....
die Einkommensteuer an das Wohnsitzfinanzamt
und an das Betriebsstättenfinanzamt die gesonderte Feststellung