Bekommt meine Mutter weiterhin Kindergeld wenn ich einen Minijob habe?

6 Antworten

Du musst vorrangig ausbildungssuchend sein. Das musst du auch nachweisen können.

Es gibt immer noch die Möglichkeit für schulische Ausbildungen und ausbildungsstellen in Berufen die nicht überlaufen sind.

Bitte frag die IHK und handwerkskammer

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („ Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

Es kann aber sein, dass Du Dich jetzt bei der Arbeitsagentur als "ausbildungssuchend" registrieren musst.

Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.

Und:

Befindet sich Ihr Kind in einer Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, können Sie weiter Kindergeld beziehen. Das gilt nur, wenn die Übergangzeit einen Zeitraum von 4 Monate nicht überschreitet.

Aber: Um ganz sicherzugehen, würde ich an Stelle Deiner Mutter mal mit der Familienkasse/der Arbeitsagentur telefonieren und das abklären.

Also der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern deine bisher kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern - hier gelten nämlich Einkommensgrenzen:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.

Du solltest dich "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung:

Bild zum Beitrag

Näheres findest du im original "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Einschränkungen beim Alter und Hinzuverdienst (bis max. 21. Lj. und 450€) gibt es nur bei "Arbeitsuchend" gemeldet: siehe hierzu das Merkblatt auf Seite 15!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Geld, Arbeit, Ausbildung und Studium)

Ja, wenn du dich beim Arbeitsamt ausbildungssuchend meldest und nachweosz, dass du dich regelmässig bewirbst. Wir haben erst Juni, Ausbildungen beginnen, August und September, da isz noch nichts zu spät. Einfach weiter suchen und bewerbungen abschicken. Und falls sich nichts ergibt, gleich weiter bewerben für nächstes Jahr.

Den Minijob kannst du trotzdem machen , aber nicht mehr, sonst fliegst du aus der Fsmilienversicherung raus.