Als Aufstocker bewerben?
Hallo. Ich habe einen Teilzeitjob (ca. 30Std./Woche) und noch einen Minijob einmal die Woche für 1,5 Stunden. Lt. Online-Rechner steht mir eine Aufstockung des Gehalts zu. Muss ich mich trotz der Jobs noch bewerben wenn ich Aufstocker bin?
3 Antworten
Prinzipiell würdest Du Dich auf Aufforderung seitens des Jobcenters dann auch weiter auf ( geeignete ) Vermittlungsvorschläge bewerben müssen. Aber damit wird man Dich dann vermutlich weit weniger arg zupflastern, als wenn Du gar keine Arbeit hättest.
Hast Du aber alternativ auch mal recharchiert, ob Du ggf. einen Anspruch auf Wohngeld haben könntest ? Wenn ja, dann müsstest Du garnicht erst zum Jobcenter.
Dann stellst Du halt einen Antrag auf ALG II und wartest ab, ob und wieviel Aufstockung sie Dir gewähren.
Du kannst dazu aufgefordert werden.
Aber längst nicht so oft, wie Leute, die nur ALG II beziehen.
Ich habe eine Bekannte, die arbeitete bis zur Rente (ca. 8 Jahre) nur auf Teilziet. Ich kann mich nicht erinnern, dass sie sich jemals wo bewerben musste. In ihrer EGV stand, glaube ich, als Ziel: Erhalteung des Arbeitsplatzes (oder sowas in dem Sinn).
Wie sieht es mit der EGV aus wenn man eine chronische Erkrankung hat?
Das weiß ich leider nicht.
Ja, da du auch als Aufstocker noch ALGII-Leistungen erhälst. Allerdings wird das Amt dir dann in der Regel weniger penetrant auf den Zeiger gehen wie einem Vollbezieher.
Wohngeldantrag wurde abgelehnt. "Kann meinen Bedarf selber decken."