Wohnungsgröße bei Hartz4 Aufstocker?
Hallo,
können sich die Leute von der Arge verlangen das man umzieht wenn die Wohnung nicht angemessen, man aber Aufstocker ist?
Folgendes ist vorgefallen, mein Nachbar wurde zum 31.12 Arbeitslos da die Firma insolvent ging. Er hat jetzt 3 Monate Arbeitslosengeld bekommen, so um die 1200 Euro. Da ihm eine Festanstellung in Aussicht gestellt wurde und er nicht nur daheim rumsitzen möchte, würde er gerne zum 1.4 bei einer Leihfirma anfangen und würde da auf einen Nettolohn von rund 900,- netto kommen. Da er verheiratet ist und ein Kind hat reicht das nicht ganz und er müsste Aufstockung beantragen. Das ist alles noch nicht Handfest, aber einen Termin bei der Arge hatte er schon, die haben ihm aber wohl gleich gesagt das die Wohnung zu teuer ist und er umziehen müsste....
Ich bewohne die Wohnung drüber daher kenne ich so in etwa die Eckdaten, das sind 3 Zimmer mit 78m² für 650,- Kaltmiete.
Stimmt das so wie das die Arge sagt? In dem Fall würde ich ihm ganz klar empfehlen das ALG1 komplett auszunutzen oder zumindest solange bis er einen richtigen Job hat. Ansonsten straft er sich ja doppelt... Trotz aller Warnung will er aber Arbeiten mit der Hoffnung auf die Festanstellung.
5 Antworten
Hall SonOfDarkness,
ich denke mal so generell kann man Deine Frage nicht beantworten, weil es sehr starke regionale Unterschiede gibt. Vielleicht kann Euch eine der Telefonnummern auf dieser Seite weiterhelfen:
http://www.bmas.de/portal/17908/buergertelefon.html
Ich persönlich bin auch der Meinung, dass Dein Nachbar das ALG1 vollständig ausnutzen sollte und sich dabei ernsthaft weiter bewerben muss. Das Zeitarbeitsfirmen eine Übernahme in Aussicht stellen, ist ein sehr beliebter "Werbegag" um ihre Arbeiter bei einem Stundenlohn unterhalb der Sozialhilfe zu motivieren. Wenn Du mal ein bisschen nach Statistiken googlest, dann wirst Du sehen, dass es ganz selten zur Übernehme kommt. (auf Wunsch sende ich Dir einen sehr interessanten Link per PN zu)
Auch wenn es nicht mehr zu Deiner eigentlichen Frage gehört:
Anscheinend hat Dein Nachbar noch nie für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet, deshalb hier der wichtigste Punkt, warum er in seiner Situation besser nicht für eine ZAF arbeiten oder bewerben sollte:
Die Zeitarbeitsfirmen gehen mit den (für sie interessanten) Bewerbungsunterlagen bei personalsuchenden Firmen auf Kundenfang. Das heißt, dass er mit jeder ZAF-Anstellung oder ZAF-Bewerbung seine eigenen Chancen auf den normalen Arbeitsmarkt verringert.
Warum ich so was sage? - Weil ich es selber erlebt habe:
Während meiner arbeitsuchenden Zeit habe ich mich bei ZA und normalen Firmen beworben. Auf Grund meiner außergewöhnlichen Berufsausbildung und der darauffolgenden Arbeit habe ich einen sehr eindeutigen Lebenslauf. Und ich musste von einigen Personalchefs erfahren, dass Sie meinen Lebenslauf schon kennen! Mindestens eine ZAF hat sogar die Frechheit gehabt, einfach Kopien meiner Originalbewerbung weiterzugeben.
Meinen Rat an deinem Nachbarn: Wenn er wirklich für diese ZAF arbeiten will, dann soll er sich genau informieren, ob diese "Möglichkeit der Übernahme" auch tatsächlich existiert.
In einer Frage habe ich als Antwort allgemeine Hinweise zur Zeitarbeit gegeben. Den Link werde ich noch als Kommentar mit dranhängen.
Ob die Wohnung zu teuer und zu groß ist, lässt sich hier nicht sagen, denn das hängt von den kommunalen Richtlinien ab.
In Hamburg kann die zulässige Miete für 3 Personen schon mal 800 EUR und mehr sein.
Wichtig ist, dass er zunächst eine Art Bestandsschutz genießt und die ARGE ihm, wenn sie denn einen Umzug fordert, 6 Monate Zeit geben muss, eine neue Wohnung zu finden.
Zudem sind Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzustellen und die Frage zu klären, ob der Umzug überhaupt wirtschaftlich ist, denn die ARGE hat bei Aufforderung zahlreiche Kosten zu tragen bis hin zu Doppelmieten.
Zu groß ist die Wohnung wohl nicht, aber zu teuer. Da es sich aber u.U. nur um eine vorübergehende Hilfe handelt, kann das Amt (noch) nicht verlangen, dass er umzieht. Hier muss die Behörde auch auf die Wirtschaftlichkeit achten. Wenn sie ihn zwingen umzuziehen, müssen sie natürlich die Kosten tragen.
nee, 45m² plus 15m² für jede weitere Person. Bei 3 Personen 70-75m².
Wobei man bei einer bestehenden Wohnung oft auch vom sozialen Umfeld der Kinder her argumentieren kann, was gerade vor Gericht - wenn es hart auf hart geht - dazu führt, dass die Angemessenheitsgrenzen deutlich nach oben verschoben werden, sofern die Größe überhaupt noch eine Rolle spielt.
Oh Kleiner, ist ja süß von Dir das Du Dich so um Deinen Nachbarn sorgst, aber von der ARGE ist hier niemand anwesend. Bist Du sicher das es nicht Du bist der das Problem hat?!!
Ich denke mal, das hat hier keiner nötig, so angesprochen zu werden. Daumen RUNTER für diesen Kommentar.
die Wohnung ist von der warm Miete zu teuer, mal mit Wohngeld versuchen.
Die Warmmiete hab ich ja noch garnicht genannt ;) Bei mir sind es 770,-€, bei ihm müsste es mehr sein, da ich alleine wohne.
die meisten Städte legen bei 3 Personen eine warm Miete vom um die 460 € fest ohne Heizkosten
Wo hast du denn diese Info her, das würde mich auch interessieren!
Nicht zu groß? Ich hatte gestern mal nachgeschaut und was von 45m² plus 10m² für jede weitere Person gelesen, das wären dann 65m².
Naja das mit der vorübergehenden Hilfe ist ja aus Sicht des Amts mal nicht sicher...