Muss ich Teilzeitjob aufgeben?
Hallo Leute, ich arbeite 25-32 stunden in der Woche. (Teilzeit) Ich werde in den nächsten Tagen einen Antrag beim Jobcenter stellen, wegen Aufstocken. FRAGE: Da mir mein Teilzeitjob Freude macht, kann das Jobcenter dennoch von mir verlangen diesen Job aufzugeben damit ich mich um einen Vollzeitjob bemühe? Danke für Antwort
7 Antworten
Natürlich bist du verpflichtet dazu, mit zu helfen, von der Unterstützung unabhängig zu werden.
Nur weil du Spass an dieser Arbeit hast, wird der Staat dir das nicht bezuschussen. Du könntest dann ja rein zeitlich zusätzlich einen Minijob ausüben.
Sie werden wohl nicht verlangen, dass Du den Job kündigst, aber natürlich sollte das langfristige Ziel sein, dass Du von Deinem Gehalt auch Leben kannst, ohne dass das Amt aufstocken muss. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, Deinen jetzigen Job auf Vollzeit umzustellen? Wenn nein, dann wirst Du über Kurz oder Lang wohl schon nach einem anderen Job umsehen müssen, wo Du eben Vollzeit arbeiten kannst. Aufgeben solltest Du den jetzigen Job natürlich erst, wenn Du was neues hast. Nicht kündigen und dann was suchen.
Denn warum solltest Du einen Teilzeitjob machen, wenn andere Dein Gehalt dann aufstocken müssen.
Gibt es denn einen Grund für die Teilzeitbeschäftigung (kleine Kinder z.B.) wenn nicht kan man schon von Dir verlangen, das Du alles dafür tust um Deinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen ...
Kündigen wirst du nicht müssen,wenn du dir ggf.noch einen Zusatzjob suchst,so das du auf Vollzeit kommst !
Machst du das nicht,wirst du mit Sicherheit Bewerbungsangebote bekommen und musst auch selber Bewerbungen um eine Vollzeitstelle nachweisen bzw.Bewerbungen um einen weiteren Nebenjob,so das du dann Vollzeit erreichst.
Such dir doch im Internet erst mal einen Rechner für Wohngeld und prüfe da deinen evtl.Anspruch,da würdest du ggf.zwar nicht so viel wie beim ALG - 2 bekommen,hättest aber Ruhe vorm Amt.
Eigentlich nicht, denn wenn du Geld vom Jobcenter bekommen würdest, dann würden die dein Gehalt vom Teilzeitjob mit dem Geld vom Jobcenter gegenrechnen.