Als Alleinerziehende(1Kind) mit neuem Partner zusammenziehen. Wieviel Geld bleibt mir noch,HartzIV?
Hallo ihr Lieben! :-)
Möchte demnächst mit meinem Partner zusammenziehen. Nun möchte ich wissen,wie sieht es da aus..er arbeitet,ich beziehe HartzIV,Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. habe nun in ein paar Foren gelesen,dass man ein Jahr lang als Gemeinschaft zusammen leben kann,ohne das einem Geld abhanden kommt. Wir müssten es sogar so machen,weil unsere Lebenserhaltungskosten nicht reichen,wenn er alleine dafür aufkommen müsste. Dieses Jahr würde auch vollkommen reichen,da danach meine Elternzeit rum wäre und ich endlich wieder arbeiten gehen könnte. Helft mir bitte! Möchte, bevor ich zum Amt gehe, gut vorbereitet sein und unsere Rechte kennen. Vielen dank schon mal :)
6 Antworten
Hallo, das mit dem einen Jahr lese ich auch ständig. Bis jetzt hat noch niemand hier im Forum einen handfesten Beweise für diese Behauptung geliefert. Deshalb weiß ich auch nicht, ob es stimmt oder nicht. Im Zweifel unterstelle ich mal, dass eine eheliche Gemeinschaft sofort bei Zusammenzug unterstellt wird und das Einkommen aller in der neuen Bedarfsgemeinschaft zur neuen Berechnung Deiner Leistungen zum Tragen kommt. Sicherheitshalber solltest Du Dir aber die passenden Gesetzestexte gründlich durchlesen. Oder Du nimmst eine Beratung eines Anwalts in Anspruch. Natürlich muss die Arge Dich auch entsprechend beraten. Aber leider kommt es vor, dass selbst die dortigen Mitarbeiter Fehler machen.
Vielen lieben Dank! :)) Da merkt man,dir liegt wirklich etwas daran jemandem weiter zu helfen. TOP
Bitte - gern geschehn!
Das mit dem einen Jahr stimmt nicht. Eine Lebensgemeinschaft wird vom EstG dann vermutet, wenn die gleiche Meldeadresse vorliegt. Die Nicht-Lebensgemeinschaft ist zu widerlegen (z.B. bei Nebenwohnsitz).
Ansonsten sind bis zu 6 Monate unschädlich, weil der überwiegende Lebensmittelpunkt maßgeblich ist.
Beim Zusammenzug wird das HartzIV neu berechnet und das Gehalt des Lebenspartners mitgerechnet.
Desweiteren wird der Unterhaltsvorschuss um die Hälfte des Barbedarfes des Kindes verringert.
Wo kann man das nachlesen?
§ 24b EstG, danach richtet sich die Familienkasse und die ARGE
Dankeschön!
Du musst das beim Amt als Wohngemeinschaft angeben. Sollte Dein Freund der Vater Deines Kindes sein, hast Du schlechte Karten. Wenn nicht, dann gib vorsichtshalber Wohngemeinschaft an. Die meisten Bearbeiter unterstellen einfach eine eheähnliche Gemeinschaft, dass heißt, das Einkommen Deines Freundes wird angerechnet und ALG II wird gekürzt. Wieviel Du noch bekommst, wenn Dein Freund angerechnet wird, hängt davon ab, wieviel er verdient. Da gibts aber auch im Internet Rechner, wo Du konkrete Zahlen eingeben kannst. Die Rechner sind zwar nicht ganz genau, aber ungefähr haut das schon hin.
@mazaric - Woher hast Du Deine Kenntnisse?
Danke für die ausführliche Antwort! Hast du denn selbst damit Erfahrung gemacht oder das nur am Rande mitbekommen? Mein Partner ist nicht der Vater des Kindes. Ich habe gehört,dass wenn er ein Schreiben aufsetzt indem er nicht damit einverstanden ist für uns aufzukommen, es ausreichen würde damit sein gehalt nicht mit angerechnet wird.Liege ich da falsch?
Sobald wer zusammenzieht, ist es eine Bedarsgemeinschaft, deren Einkommen zusammengezählt wird. Anhand dessen wird der Bedarf ermittelt. Ich will dich zu nix anleiten, aber ich glaube finanziell isses besser, getrennt wohnen zu bleiben.
falsch.habe selbst alles rausgefunden und man bekommt als paar 1 probejahr indem man NICHT als bedarfsgemeinschaft eingestuft wird. bei so wichtigen fragen sollte man wirklich nachsehen was stimmt und was nicht und erst dann eine antwort verfassen
Woher weißt Du das so genau?
eigene Erfahrungen, SGB oder hier z.B.: http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php
Danke. Interessanter LInk!
Hallo. Ich weiß von einer bekannten das sie mit Ihrem Freund zusammengezogen ist. Es gibt ein sogenanntes Probejahr vom Amt das du allerdings beantragen musst. In diesem Jahr bekommst du noch das volle Geld vom Amt. Erst nach diesem Jahr wird dein Freund mit einberechnet.
Lies auch hier mal rein - http://www.gutefrage.net/frage/alg-ii-bezieher-zieht-zur-freundin-muss-sie-dann-fuer-ihn-aufkommen