Wechsel Lohnsteuerklasse 2 in 1
Hallo, ich hoffe, hier kennt sich jemand gut mit Lohnsteuerklassen aus. Ich bin alleinerziehend mit einem Kind und dadurch in Lohnsteuerklasse 2. Wenn ich demnächst mit meinem Freund zusammen ziehen möchte, der nicht der Vater meines Kindes ist, muss ich dann in Lohnsteuerklasse 1 wechseln? Eigentlich finde ich das ungerecht, da er ja für seine zwei Kinder Unterhalt zahlen muss. Das Finanzielle, dass mein Kind und mich betrifft, zahle ich dann ja selbst. Da kann ich von ihm doch nichts verlangen, außer natürlich die anteiligen Kosten für eine dann größere und teurere gemeinsame Wohnung (Miete, Strom, Telefon, Versicherung etc.). Wer weiß Bescheid und kann mir genau Auskunft geben?
4 Antworten
Wenn ich demnächst mit meinem Freund zusammen ziehen möchte, der nicht der Vater meines Kindes ist, muss ich dann in Lohnsteuerklasse 1 wechseln?
Ja, siehe § 24b EStG. Dort heißt es nämlich in Absatz 2:
Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.
nur mit einer heirat ergibt sich die einzige möglichkeit, die steuerklasse zu wechseln.
Wenn man keine Ahnung hat.
Es geht hier um LSK 1 oder 2, nicht um 3/5 oder 4/4.
Außer erwachsenen Kindern darfst Du mit niemanden zusammenwohnen.
LSK 2 gibt es nur für Alleinerziehende, die auch tatsächlich alleine sind.
Ungerecht ist das, das stimmt.
Du wirst in die Steuerklasse I wechseln müssen.....!
Ob das ungerecht ist oder nicht, interessiert das Finanzamt herzlich wenig....leider