Unterhaltsvorschuss weil Mutter zu wenig verdient?
Hallo , ich lebe seid einem halben Jahr von meiner Frau getrennt. Unsere gemeinsame Tochter 11 lebt bei mir. Bisher hatten wir die Regelung das meine Frau mir Monatlich 100,- gibt , den wir als Unterhalt für unsere Tochter ansehen. Heute hat Sie mir eröffnet , sie könne sich diesen Betrag nicht mehr leisten da sie sonst zu wenig Geld hat. Dieser 100,- Euro war nur die Hälfte von dem was ich für meine Tochter bei Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses bekommen würde.
Ehrlich gesagt verdient meine Frau wirklich sehr wenig und müsste zumindest von ihrem Gehalt nichts abgeben da sie unter dem Eigenbedarf liegt.
Andererseits hat sie während unserer Ehe einen großen Betrag angespart 50000 ,-. Ist aber der Meinung das dieses Geld nicht mit dem Kindes Unterhalt zu tun hat.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt 399,- minus Kindergeld also 205 ,- Euro im Monat.
Wenn meine Frau freiwillig nicht zahlt weil sie ihr Erspartes nicht antasten will.
Stehen unser Tochter dann diese 205 Euro zu ?
7 Antworten
Die Mutter des Kindes ist grundsätzlich unterhaltspflichtig. Notfalls muss sie sich eine besser bezahlte Arbeit suchen.
Du könntest Unterhaltsvorschussleistungen beantragen.
Allerdings wird auch die Unterhaltsvorschusskasse versuchen, diese Beträge von der Mutter des Kindes zurück zu fordern.
Mein Eindruck ist, dass Du keine gerichtliche Klage anstrebst sondern eher Deine Exfrau schonen möchtest, gleichzeitig aber Unterhalt vom Staat haben möchtest.
Das wird wohl so nicht hinhauen.
Nun, dann kannst Du Unterhaltsvorschussleistungen beantragen, aber wie gesagt wird man dort versuchen, die Zahlungen von der Kindesmutter zurück zu fordern. Daher heißt es ja "Unterhaltsvorschuss".
Lies Dir das mal durch - und geh zu einem Anwalt.
such dir nen fachanwalt
Für den Unterhalt zählt nur das monatliche Einkommen, nicht das Vermögen. Liegt sie unter dem Selbstbehalt, muss sie keinen Unterhalt leisten.
Wenn deine Frau nicht zahlt/zahlen kann, kannst du natürlich Unterhaltsvorschuss beantragen, soweit du nicht erneut verheiratet bist und das Kind bei dir alleine lebt.
Die Unterhaltsvorschusskasse wird deine Frau anschreiben und nach ihrem Einkommen fragen. Legt sie alles wie gewünscht vor und ist unter Selbstbehalt, muss sie nichts zahlen. Nur wenn sie nicht mitwirkt, dann ergeht ein Titel und dann kann man sie pfänden, dann auch Vermögen.
Ab 12 Jahren steht deiner Tochter sogar noch mehr UV zu.
Ich habe auch jahrelang UV bezogen und tue dies jetzt wieder. Die Väter haben nie was vom UV zurück gezahlt, da war nichts zu holen.
Ja natürlich
Nein , ich möchte meine Ex nicht schonen. ich versuche im Moment nur auszuloten was überhaupt rechtens ist.