Darf ein Hartz IV Emfänger eine Schenkung ablehnen? (§ 516 BGB, Hartz IV 4, ALG II 2. SGB 2)

3 Antworten

Die Antworten sind gut, reg dich nicht darüber auf, das man dir mehr Tipps gibt. Sei froh, dass du nicht von Neidern umgeben bist. Siehst du nicht, das Menschen deine Situation verstehen, das können nicht viele... 

 Wenn dir jmd was schenken will, sollte er das wirklich auf anderem Wege tun. Es sind bestimmt keine Summen oder auch die dich reich machen, aber die dir in irgend einer Form helfen oder gut... Sei es ein Monatseinkauf Im Supermarkt. Konzentrier dich auf das wesentliche... raus aus dem Mist. 

Geh persönlich zur Bank oder ruf da an und veranlasse eine Rückbuchung. Meistens geht das innerhalb von einpaar Wochen noch. 

Lg

Ich würde das Geld zurückbuchen lassen. Und mir einen anderen Weg mit dem Schenkenden suchen. Wenn das Geld zurückgebucht wird kann Dir die Arge gar nichts. Ansonsten wird es Dir abgezogen. Was man Dir bar in die Hand gibt oder sonstwie zukommen lässt geht ja keinen was an. Entschuldigung, aber realistisch gesehen ist das eine kleine Erleichterung. Es muss ja kein Geld sein, Sachgegenstände darfst Du ganz offiziell annehmen. ;-)

Sicherer wäre es wenn du das Geld zurück buchen lässt aufs Konto des Absenders. Das ist am besten Nachvollziehbar, da dort irgendwas steht, wie Rückbuchung oder so.