Darf ein Hartz IV Emfänger eine Schenkung ablehnen? (§ 516 BGB, Hartz IV 4, ALG II 2. SGB 2)
Darf ein Hartz IV Empfänger eine Geldleistung ablehnen, die er (ungefragt z.B. als Weihnachtsgeschenk) von einem Dritten als Gutschrift auf sein Girokonto erhalten hat, ohne zuvor gem. §516 Abs. 1 BGB mit dem Schenkenden über die Schenkung einig gewesen zu sein?
Die Schenkung liegt über der Freigrenze von 50€ und würde daher auf das Einkommen des Hartz IV Empfänges angerechnet. Vgl.: Sächsisches Landessozialgericht (Urteil vom 08.04.2010 - Az.: L 2 AS 248/09) https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=128879
Kann man die Gutschrift bei seiner Hausbank ablehnen? Sollte man die Geldleistung dem Absender zurücküberweisen (Verwendungszweck: Ablehnung der Schenkung) oder was sollte man tun, damit es beim JobCenter keine Anrechnung und vor allem keinen Ärger gibt?
3 Antworten
Die Antworten sind gut, reg dich nicht darüber auf, das man dir mehr Tipps gibt. Sei froh, dass du nicht von Neidern umgeben bist. Siehst du nicht, das Menschen deine Situation verstehen, das können nicht viele...
Wenn dir jmd was schenken will, sollte er das wirklich auf anderem Wege tun. Es sind bestimmt keine Summen oder auch die dich reich machen, aber die dir in irgend einer Form helfen oder gut... Sei es ein Monatseinkauf Im Supermarkt. Konzentrier dich auf das wesentliche... raus aus dem Mist.
Geh persönlich zur Bank oder ruf da an und veranlasse eine Rückbuchung. Meistens geht das innerhalb von einpaar Wochen noch.
Lg
Ich würde das Geld zurückbuchen lassen. Und mir einen anderen Weg mit dem Schenkenden suchen. Wenn das Geld zurückgebucht wird kann Dir die Arge gar nichts. Ansonsten wird es Dir abgezogen. Was man Dir bar in die Hand gibt oder sonstwie zukommen lässt geht ja keinen was an. Entschuldigung, aber realistisch gesehen ist das eine kleine Erleichterung. Es muss ja kein Geld sein, Sachgegenstände darfst Du ganz offiziell annehmen. ;-)
Sicherer wäre es wenn du das Geld zurück buchen lässt aufs Konto des Absenders. Das ist am besten Nachvollziehbar, da dort irgendwas steht, wie Rückbuchung oder so.