Allgemeine Frage - Welche Kosten entstehen bei Gerichtsvollziehern bei der Pfändung eines KFZ?

2 Antworten

Hallo,

dem Gerichtsvollzieher entstehen überhaupt keine Kosten :-)

Denn die Kosten des GVZ und was so alles dazu gehört,muß der Gläubiger nämlich erst einmal im Voraus bezahlen.

Anonsten wird der Auftrag zur Vollstreckung vom zuständigen Amtsgericht gar nicht erst angenommen.Dafür gibt es eine Tabelle im Gesetz, die sich nach der Höhe der Forderung richtet.

Bei 1.500 ,- € Forderungswert sind das circa 50 €, die der Gläubiger zunächst einmal vortsrecken muß.

Bie der Pfändung selber entscheidet der GVZ dann, ob überhaupt was pfändbares da ist, das dann alle Kosten deckt.Diesen Punkt übersehen nämlich die Mehrzahl der Gläubiger völlig.

Bei einem Pkw zu B. kommen ja weitere Kosten hinzu, wie Abtransport,Versteigerungsgebühren usw.,die alle aus dem bei der Versteigeurng der gepfändeten Sache erzielten Erlös beglichen werden müssen.

Handelt es sich also um Sachen, die nicht gut wiederverkaufbar sind,ist dann meistens eine Pfändung sinnlos,da sie mehr Kosten würde als einbringen.

Die Kosten für eine Pfändung sind für so ein Auto zu hoch um damit noch grossartig was über zu behalten.

Abgesehen mal von den Kosten für den Gerichtsvollzieher selbst, kommen die Kosten für die Abmeldung des Fahrzeugs dazu, die Überführungs- und Unterbringungskosten, sowie die Vorbereitungen für den Verkauf. Dann ist es am Ende noch fragwürdig ob der Preis von 1500€ überhaupt erzielt werden kann.

mepeisen  26.02.2020, 17:26

Ergänzung: Und sofern der Schuldner auf ein Auto angewiesen ist müsste er noch Ersatz bekommen.

Artus01  26.02.2020, 18:26
@mepeisen

Was in dieser Preiskategorie ohnehin kaum möglich ist.

mepeisen  26.02.2020, 18:28
@Artus01

Ja. Vermutlich.