Vollkasko-Schaden: Anspruch auf Ersatzwagen?

6 Antworten

Es stimmt zwar dass man bei Vollkasko keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen hat, aber:

Mal nachsehen wie das genau geregelt ist. Falls es ein Neuwagen war, hat man möglicherweise bem Kauf für die ersten Jahre zusätzliche Serviceleistungen mit abgeschlossen, die unabhängig von der Versicherung selbst sind.

Daher mal Unterlagen anschauen oder Händler wo man gekauft hat fragen.

Für andere:

Wäre das jetzt kein hauseigener Tarif eines Automobilherstellers - wo eben solche Zusatzleistungen extra zu haben sind - so gibt es bei anderweitigen Tarifen auch teilweise Anspruch auf einen Leihwagen:

Es gibt ja Werkstattbindungstarife, die ich nicht empfehle. Hat man aber einen besseren Tarif ohne Werkstattbindung und wählt dennoch eine Werkstatt des Versicherers, hat man solche Servicedienstleistungen wie eben Leihwagen auch zusätzlich mit drin.

eine gute Werkstatt stellt Dir für die Dauer der Reparatur unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Deine Vollkaskoversicherung übernimmt allerdings keine Kosten im Hinblick auf Leihwagen.

Bei Kaskoschäden besteht kein Anspruch auf einen Ersatzwagen gegen den eigenen Versicherer. Ausnahme: Es wurde ein Tarif mit Werkstattbindung vereinbart, dort kann bedingungsgemäß die Zurverfügungstellung eines Ersatzwagens auch bei Kaskoschäden vereinbart sein.

Ne, der Anspruch auf einen Leihwagen, der steht nur dann zu wenn Dir ein anderer einen Schaden zufügt, Auch bist Du zur Schadensminderung im eigenen Schadensfall verpflichtet Ich denke da wirst Du Deiner Frau Deinen Wagen leihen müßen:-))

Die Frage ist bereits richtig beantwortet allerdings gibt es je nach Versicherer unterschiedliche regelungen auch seitens der schadensminderungspflichten.. frage deinen Versicherer ob und unter welchen bedingungen dies möglich währe ( für die zukunft ) oder ob es eine entsprechende Vereinbarung mit der VW Bank GIBT: nur die kennen deinen Vertrag und wisen wei da die reglungen sind.. einen guten versicherer erkennt man erst im Schadensfall und wenn Werkstattbindungen vorgegeben sind ist das immer so eine Sache.. Joachim.

go4java 
Beitragsersteller
 25.05.2012, 14:27

...eine Werkstattbindung an den Hersteller halte ich nicht für verkehrt, denn schließlich muss der Hersteller für seine (elektronischen) Kompotenten/Teile einstehen. Erst "billig" beim Schrauber um die Ecke reparieren lassen und dann auf Kulanz oder gar Garantie beim Hersteller pochen, das ist meiner Auffassung nach unfair. Habe meine Frau gebeten, beim VVD anzurufen und ich werde wohl mal die Vertragsunterlagen studieren (müssen). Gruß

jloethe  25.05.2012, 15:05
@go4java

Bei mir war in der versicherungsliste als Zweite Position neben den Vertragswerkstätten ...AT-unglaublich vorgegeben.. die bekommen meine kiste bestimmt nicht in die Finger , deshalb gebe ich auch etwas mehr aus um die Werkstattbindung zu umgehen.. Es gibt auch einige Karrosseriefachbetriebe die für ihrern Murks hier in der Gegend bekannt sind und die trifft das auch .... die machen dann entsprechende Pauschalverträge mit denn Versicherern und entsprechenden Prozentsätzen die sie eben dann billiger sind wie andere regionale Werkstätten sonst hast Du zweifellos recht. Joachim