Hilfe! Pfändung trotz Zahlungen? Hilfe?
Ich habe heute einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Trotz, dass meine Eltern die die offene Schulkosten zahlen! ich bin am verzweifeln. Ich würde sofort telefonisch die Gläubiger anrufen, es ist aber Samstag. Ich bin am verzweifeln.
Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf Pfändung und Überweisung zu erlassen.
...binnen zwei Wochen von der Zustellung dieses Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger bzw. dessen Vertreter zu erklären:
- ob und inwieweit die Drittschuldnerin die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit sei:
- ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen:
- ob und wegen welche Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei:
Die Beantwortung der Fragen wird schriftlich binnen zwei Wochen an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter erfolgen.
Was heißt das genau? Können die jederzeit kommen? Ich habe angst.
Ich bin gerade in Panik und habe angst, dass jederzeit der Gerichtsvollzieher kommen könnte. Ich habe doch alles richtig gemacht und komme meinen Zahlungen nach, habe sogar letzten Monat beim Gläubiger angerufen und gefragt, ob die Monatliche Zahlung schon angekommen ist. Sie haben mir am Telefon davon auch nichts gesagt, ansonsten würde ich ja auch Handeln. Ich bin Studentin und gerade in der Klausurenphase.... Sollte ich zum Anwalt? Ich zahle die offene Forderung ja monatlich unddas würde mich wieder sehr viel Geld kosten. Es handelt sich um Schulgebühren....
Vielen Dank für eure Ratschläge
3 Antworten
Der Drittschuldner ist die Bank, also wird versucht, dein angebliches Konto dort zu pfänden. Wenn es das nicht mehr gibt, läuft der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ohnehin ins Leere.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde aufgrund eines Titels durch das Vollstreckungsgericht (nicht Gerichtsvollzieher) erlassen. Es muss also nach wie vor ein Vollstreckungstitel gegen dich vorliegen. Der Titel wird auch im Beschluss benannt.
Wenn du der Ansicht bist, die Forderung komplett beglichen zu haben, dann solltest du den Gläubiger auffordern, dir den Titel herauszugeben. Denn dann können keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr betrieben werden. Es könnte natürlich auch gut sein, dass sich das alles einfach überschnitten hat und der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vor Zahlung gestellt wurde.
Wenn du Ratenzahlung vereinbart hast, dann musst du zwingend mit dem Gläubiger Rücksprache nehmen, damit er die Vollstreckungsmaßnahmen einstellt. In Panik verfallen musst du deswegen aber nicht.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe die gesamte Forderung noch nicht bezahlt (über 3000€), jedoch die abgemachte monatliche Rate. Ich bin Studentin und habe wortwörtlich nichts. Ich habe auch vor nach den Klausuren arbeiten zu gehen, um die Schulden komplett abzubezahlen
Jetzt am Wochenende kannst Du gar nichts tun. Du kannst nur Montag den Gläubiger anrufen und fragen, warum er einen PfÜB beantragt, obwohl ihr eine Zahlungsvereinbarung habt.
Wer ist denn die "Drittschuldnerin"? Du selbst? Wer hatte den Vertrag mit der Schule seinerzeit geschlossen? Du selbst? Oder ggf. Deine Eltern, weil Du noch minderjährig warst?!
Ich bin gerade in Panik und habe angst, dass jederzeit der Gerichtsvollzieher kommen könnte.
Im Moment noch nicht. Der PfÜB ist ja noch nicht erlassen.
Ich habe doch alles richtig gemacht
Eigentlich ja.
Der PfÜB ist bereits erlassen, denn der Schuldner wird vor Erlass nicht angehört. Er erhält den Beschluss nach Erlass. Da er hier aber ohnehin ins Leere geht, spielt das keine Rolle mehr.
O.K., dann soll die Bank der Drittschuldner sein.
Kann man das noch im nachhinein aufheben?
Der Gläubiger könnte auf den PfÜB verzichten oder ihn halt nicht einsetzen. Aber wenn Du eh nichts hast und schon beim GV warst (wg. Vermögensauskunft nehme ich an?!) kann Dir doch eh nichts passieren
Wenn es sogar sein muss, würden meine Eltern bei Familie und Freunden das Geld leihen und den kompletten Betrag zahlen... ich weiß wirklich nicht mehr weiter
Mach Dich nicht irre. ... Wenn Du das Geld auftreiben kannst und komplett zahlen, dann mach das doch. Dann bist Du die Sache los. Wenn nicht, kann Dir aber ja auch nichts weiter passieren, so wie Du Deine Einkommenslage beschreibst.
Ruf Montag beim Gläubiger, bzw. bei dessen rechtlichem Vertreter (Anwalt der der Mahnverfahren betrieben hat) an und frag, was das soll.
vielen Dank nochmals, deine Antworten haben mich ein bisschen beruhigt.Habe halt damit nicht gerechnet, da ich noch vor 4 Wochen mit denen telefoniert habe (extra vor den Klausuren, damit mein Kopf frei ist..)
Werde Montag früh sofort anrufen
Vielen vielen Dank für Ihre Antwort. Das beruhigt mich ein wenig.
da steht Empfänger (Drittschuldner) und dann die Adresse von meiner Bank, aber ich habe seit 2 Jahren kein Konto mehr, da ich kein Einkommen habe.
Ich war auch schon beim Gerichtsvollzieher im Büro und auch er hat gesehen, dass ich wirklich NICHTS besitze. Ich habe mich auch telefonisch immer bei denen gemeldet, deswegen verstehe ich das ganze nicht. Sie hätten mich ja auch anrufen können..
Kann man das noch im nachhinein aufheben?
vielen Dank