Gerichtsvollzieher der Freundin in meiner Wohnung?
Guten Tag, die Situation ist wie folgt: Meine Freundin hat Post bekommen vom Gerichtsvollzieher über offene Zahlungen und eine anstehende Pfändung. Der Brief ging an ihre alte Adresse (Eltern). Allerdings habe ich vor ca Zeit2 Monaten eine Wohnung (ich bin alleiniger Mieter) angemietet und sie ist zu mir gezogen. Außer einem Kleiderschrank, Bett, ein paar Regalen und Kleidung hat sie nichts mit in den Haushalt gebracht.
Weil sie z.Z. krankgeschrieben ist, kein hohes Einkommen hat und auch keine Ersparnisse hatte habe ich mehrere 1000€ von meinem erspartem für eine komplett neue Einrichtung ausgegeben (auch meine erste Wohnung nach langer Zeit in einer WG). Das Möbel usw wohl nicht in Gefahr sind kann ich mir denken aber habe u.A. auch einen sehr teuren 55" TV, eine PS4, einen 40" TV und 2 Computer, einen Mac im Haus und noch viele andere hochwertige elektronische Geräte. Für einige habe ich Rechnungen auf meinen Namen, für andere allerdings nur Quittungen ohne Namen.
Meine Fragen sind nun ob ich den Gerichtsvollzieher überhaupt reinlassen muss weil es ja meine Wohnung ist und meine Freundin nicht im Mietvertrag steht und mich die Sache nicht direkt betrifft und wenn er doch rein darf ob ich mir Sorgen um mein Eigentum machen muss.
Danke für eure Hilfe
F.
7 Antworten
Rein lassen musst du ihn nicht, außer er hat einen Durchsuchungsbeschluss oder Haftbefehl.
Deine Sachen wären viel gefährdeter, wenn ihr verheiratet wäret. Da dann die Eigentumsvermutung ihr gegenüber gilt. Du hättest in diesem Fall zwar Mitgewahrsam, aber unter Eheleuten gilt, bis auf Ausnahmen, dass Alleingwahrsam des Ehegatten. Im übrigen kannst du grundsätzlich widersprechen als dritter, da du Mitgewahrsam an den Sachen hast. Hierzu benötigt man die Zustimmung eines Dritten, also dir. Wird diese Zustimmung nicht durch dich erbracht, kann auch keine Pfändung erfolgen.
Ja, Du musst den Gerichtsvollzieher rein lassen, es ist auch ihre Wohnung, sie wohnt da. Du musst gegenüber dem GV glaubhaft machen, dass es Deine Sachen sind, sonst pfändet er. Für die Teile mit Rechnung ist das kein Problem, für den Rest wären Zeugenaussagen gut. Alles, für das es keinen Eigentumsnachweis gibt, darf zunächst gepfändet werden, dann müsstest Du Drittwiderspruchsklage gegen die Pfändung erheben...
Du musst den Gerichtsvollzieher rein lassen
Wenn er einen Durchsuchungsbeschluss hat. Ansonsten kann man ihn rein lassen, muss aber nicht.
Da sie bei Dir wohnt (1. Wohnsitz) Musst Du ihn hereinlassen. Jedoch kann er nur ihr Eigentum pfänden. Sicher hat sie auch eine Liste ihres Eigentums abgeben müssen.
Er kann aber alles pfänden, von dem nicht belegt ist, dass es nicht ihr Eigentum ist...
Wenn sie bei Dir wohnt, ist es kein Wunder,d ass der bei Dir auf der Matte steht. Habe alle belege bereit, dann kannst Du nachweisen,w as Du angeschafft hast. Dein Eigentum darf nicht gepfändet werden, nur ihres.
Ggf., wenn Du keine "benamte" Quittung hast.. evtl. Konto-Auszug, wo man sieht,d er Betrag ging bei Dir ab?
Das Problem ist z.B. die PS4 war ein Geschenk, da hatte ich nur MM Gutscheine und hab sie damit "bar" bezahlt. Es gibt nur eine normale unbenamte Quittung. Die Computer habe ich selber zusammengestellt und gebaut, es gibt nur Quittungen über Einzelteile, wenn überhaupt noch. Der 40" TV ist 3 Jahre alt, da weiß ich auch nicht ob es noch irgendwo einen Beleg gibt. Allerdings ist er verhältnismäßig noch ne menge wert. Genau wie der Mac. Sachen aus der Wohnung schaffen wird auch kompliziert, arbeite zur Zeit viel im Außendienst und bin selten da.
Wie gesagt, Zeugen wären gut, vielleicht auch Kontoauszüge etc. ...