Alles ist kaputt ///Hartz 4/// Was kann ich beantragen?

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Sofern es sich um einen sogenannten "unabweisbaren Bedarf" handelt - Bett und Heizung auf jeden Fall, Fernseher eher Zweifelhaft - kann sie bei der ARGE ein Darlehen gem. § 23 SGB II beantragen. http://dejure.org/gesetze/SGB_II/23.html Voraussetzung ist aber, daß sie auch über keinerlei Vermögen verfügt, um die Reparaturen zu bezahlen. In diesem Fall greifen nämlich die Vermögensfreigrenzen nicht. Es kann ihr zugemutet werden, erst sämtliches angespartes Geld für die Reparaturen einzusetzen.

Das mit dem zusammen gekrachten Uralt-Bett ist mir auch passiert. Das Teil war aus dem "H4-Möbellager" der Diakonie und gab nach 18 Monaten auf.

Nach Ansicht der Arge sollte ich nur ein neues gebrauchtes Bettgestell bekommen, weil der Lattenrost und ide Matratze den Zusammenbruch unbeschadet überstanden haben. Dafür hätten mir 50€ "zugestanden"...

Bei mir ist es aber so, dass die Matratze ein Mass hat, in dem man nicht soo oft ein passendes Bettgestell UNTER 100€ bekommt. Ich schlafe seitdem auf dem Sofa und spare jeden Monat zwischen 20 und 30€.

Und für die Schreihälse, die meinen, man bekäme alles hinterher geworfen: Für ein neues Bett (Einzelperson) stehen einem maximal 90€ Hilfe zu. Dafür sind dann Bettgestell, Lattenrost und Matratze zu zahlen.

Hinzu kommt, dass sich bei mir als Allergiker alles dagegen sträubt, eine gebrauchte milbenbefallene Matratze zu erstehen!

Also mal den Ball flach halten.

Für die Fragestellerin: Instandsetzung der Heizung ist Sache des Vermieters. Bei Totalausfall ist eine Mietminderung von 100% gerechtfertigt.

Ist es selbst genutztes Eigentum, muss die Arge einspringen mit einem darlehen.

Larah10  07.11.2010, 15:07

Dea, bei Matratzen besteht Anspruch auf Neuware - da muss man sich nicht auf fremde Milben legen. Die ARGE darf für Erstausstattung zwar auch Pauschalen ansetzen - aber mit diesen muss der Bedarf auch tatsächlich zu decken sein. (Ab Broschürenseite 35: http://hartz.info/dateien/pdf/MaterialienzurGleichstellungspolitik.pdf )

Heizung und Fenster sind Sache des Vermieters. Bett ist "unabweisbarer Bedarf" und kann beantragt werden, jedoch muss ggf. auf 2.-Hand-Ware zurückgegriffen werden, sofern möglich. § 23 SGB II ist gut, sollte aber nicht im Antrag stehen, da sonst eine Übernahme nach anderen Vorschriften unberücksichtigt bleiben könnte. Auch möglich: Hilfe gem. § 67 f. SGB XII beantragen. Dieser Text sagt nur, dass die Stadt helfen muss, legt aber nicht fest, wie. D. h., die Sozialarbeiter können sich selber aussuchen, wie die Notlage zu beheben ist. Schwieriger ist es, die Anträge in Tätigkeiten umzuwandeln. Denn nur mit dem Schreiben ist ja noch kein Bett da und auch keine Heizung warm. Auch deswegen würde ich den § 67 SGB XII vorziehen: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?norm_ID=1206700

Heizung ist Sache des Vermieters.
Ersatz von Möbeln muss aus der Regelleistung angespart werden. Nur wenn das objektiv nicht möglich war, gibt es den Ersatz als Beihilfe.
Ansonsten kann es nach Ermessen des SB über ein Darlehen laufen (allerdings sollte sie für ein Bett bspw. mit nicht viel mehr als 100 EUR rechnen)

Einen Fernseher nicht, ein Bett schon, aber nur dann, wenn es wirklich alt war. Zu der Sache mit der Heizung kann ich Dir leider keine Auskunft geben. Liebe Grüße