Boxspringbett kaputt,Reklamationschancen?
Hallo Leute,
ich habe mir vor einem 3/4 Jahr ein Boxspringbett für ca. 1000 Euro angeschafft. Laut Verkäufer ist das Bett pro Seite für bis zu 150kg ausgelegt. Nachdem ich mich vor ein paar Tagen auf das Bett habe "plumsen" lassen, ist das Gestell des Bettes eingebrochen. Ich wiege knapp 60kg..
Nachdem ich den Schaden dem Verkäufer gemeldet habe, bekam ich nur eine nette E-Mail voller Paragraphen zurück. Der Verkäufer beruft sich auf die Beweislastumkehr, das ich länger als 6 Monate im Besitz des Bettes bin und verlangt einen Nachweis, dass das Bett bereits bei Auslieferung kaputt war.
Rechtlich natürlich nachvollziehbar, Kulanz leider Fehlanzeige..
Gibt es hier jemanden, der einen ähnlichen Fall hatte oder weiss jemand was man hier noch machen kann? Leider bekomme ich auch auf meine Nachfrage, ob es das defekte Teil nicht einzeln zu kaufen gibt keine Antwort mehr..
4 Antworten
Der Verkäufer hat Recht. Du müsstest nachweisen, dass das Bett bei Auslieferung bereits fehlerhaft war und das wird dir nicht gelingen.
BGB § 477 Beweislastumkehr schreibt:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
"In dieser Zeit muss der Verkäufer Ihren Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass Sie den Mangel verschuldet haben." So die Bundesregierung. Und: "Einen Anspruch auf Gewährleistung haben Sie natürlich nur, wenn der Mangel nicht selbst verschuldet ist."
Meines Erachtens ist ein sich
auf das Bett [...] "plumsen" lassen
ein durchaus bestimmungsgemäßer Gebrauch eines Bettes und sollte eine Gewährleistung nicht wegen Selbstverschuldens ausschließen.
Andererseits können nach sechs Monaten höchstens teure Gutachter einen Mangel feststellen, der bereits bei Gefahrübergang (also bei der Übergabe an dich) vorhanden war.
Das Kostenrisiko liegt also so lange bei dir, bis der Verkäufer einlenkt oder ein Gericht ihn dazu verurteilt.
Aber ein gesunder Menschenverstand legt nahe, dass ein Bettgestell von einem Menschen schwer so zu beschädigen ist, dass es "einbricht". In Spielshows wäre das sicher eine attraktive Aufgabe für Kandidaten wie Rock Johnson ;-).
Du bist hier aber eher der David als der Goliath, wenn du keine Unterstützung hast - etwa durch einen Verbraucherverband, eine Rechtsschutz-Versicherung oder eine mediale Öffentlichkeit (wie wäre es mit einem Video auf YouTube?).
Gruß aus Berlin, Gerd
Egal was der VK dir erzählt, hast du immer 1 Jahr Vollgarantie auf alles.2 Jahre ist Gewährleistungspflicht! Sind 2 verschieden Dinge. Aber nach 6 -10 Monden ist eh alles klar .
Also dem VK eine Frist setzen , 14 Tage, und Wandlung des Kaufvertrags fordern bzw Reparatur .Nach Ablauf der Frist zum Anwalt gehen.
Innerhalb von 12 Monden ist das Latte.Vollgarantie, egal wie das Kind heißt..
Was willst du mit deinen 12 Monden?
Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers endet nach 6 Monaten (§ 477 BGB).
Danach gilt im Zivilrecht ganz normal: wer einen Anspruch stellt, muss ihn beweisen.
Egal was der VK dir erzählt, hast du immer 1 Jahr Vollgarantie auf alles
Es gibt keine gesetzliche Garantie und manche Hersteller geben auch gar keine. Gibt ein Hersteller aber freiwillig eine Garantie, ist er bei der Ausgestaltung seiner Garantiebedingungen weitestgehend frei und kann diese so gestalten, wie er es fuer richtig haelt.
2 Jahre ist Gewährleistungspflicht!
Stimmt! Bezieht sich aber nur auf solche Maengel, die bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden oder angelegt waren und nicht auch fuer solche, die erst danach entstanden sind. Waehrend der ersten 6 Monate gilt i.d.R. die sog. "Beweislastumkehr" (es wird widerlegbar vermutet, dass ein innerhalb der ersten 6 Monate aufgetretener Mangel bereits von Anfang an vorhanden oder angelegt war). Nach Ablauf der Beweislastumkehr kann der Haendler aber vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass das Teil schon von Anfang an kaputt war. Genau das ist hier geschehen und der Haendler ist somit voellig im Recht.
Da der Kaeufer einen solchen Nachweis aber in aller Regel nur sehr schwer und oft auch ueberhaupt nicht erbringen kann, ist die sog. "Gewaehrleistung" im Grunde auch nur in den ersten 6 Monaten wirklich was wert.
Eine statische Belastung von 150 kg war zugesagt.
Wenn du aufs Bett springst bzw fallen lässt, ist die Belastung - v.a. punktuell - evtl. deutlich höher.
Es dürfte also schwierig werden, hier einen Sachmangel nachzuweisen.
Die Beweislast liegt nun tatsächlich bei dir nachzuweisen, dass das Bett bereits bei Lieferung mangelhaft war. Üblicherweise ist das ziemlich aussichtslos.
Ich würde versuchen, es selbst zu reparieren.
wären bei 2 Meter Höhen rund 140kg..https://www.bergfreunde.de/aufprallkraft-klettersturz-rechner/
Huiuiui, du wirfst ja wirklich alles in einen Topf. Garantie, Gewährleistung, Wandelung...
Na Mahlzeit!